Entschädigungen für Flugverspätungen: 250–600 Euro ab 2027 garantiert
16.06.2026 - 11:15:47 | boerse-global.de
Die Verhandlungen, die teilweise 2013 begannen, sind damit abgeschlossen. Die Neuregelung soll die Transparenz bei Ticketpreisen erhöhen und Passagierrechte bei Verspätungen stärken.
Einheitliche Standards für Handgepäck
Ab 2027 müssen Airlines ein Mindestmaß an Handgepäck ohne Zusatzgebühren im Basispreis enthalten. Konkret: einen persönlichen Gegenstand (maximal 40x30x15 Zentimeter) sowie ein Rollgepäckstück (maximal 100 Zentimeter Gesamtmaß, 7 Kilogramm).
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Die Ticketpreise müssen künftig standardmäßig inklusive dieser Handgepäckleistungen angezeigt werden. Schluss mit Überraschungen im Buchungsprozess. Airlines dürfen weiterhin Gebühren für größere Gepäckstücke verlangen oder Rabatte für Reisende ohne Handgepäck anbieten.
Entschädigungen: Keine Verschlechterung
Entgegen ursprünglicher EU-Kommissionspläne bleibt die Entschädigungsschwelle bei drei Stunden Verspätung. Die gestaffelten Zahlungen:
- 250 Euro für Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer)
- 400 Euro für Mittelstrecken (bis 3.500 Kilometer)
- 600 Euro für Langstrecken (über 3.500 Kilometer)
Airlines müssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende elektronisch über ihre Rechte informieren. Für Entschädigungsansprüche gilt eine einheitliche Frist von neun Monaten. Berechtigte Anträge müssen innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden. Bei Annullierungen gibt es automatische Erstattung oder alternative Beförderung binnen drei Stunden.
Mehr Schutz für Familien
Fluggesellschaften dürfen keine Gebühren mehr verlangen, um Kinder unter 14 Jahren neben ihren Eltern zu platzieren. Die umstrittenen „No-Show-Policies“ werden untersagt: Airlines dürfen Rückflüge nicht mehr annullieren, nur weil der Hinflug nicht angetreten wurde.
Digitale Rechte gestärkt
Kein Zwang mehr zur App: Airlines müssen Bordkarten auch am Check-in-Schalter oder auf andere Weise ausstellen. Die Korrektur von Schreibfehlern im Namen muss kostenfrei sein. Für Musiker gibt es klarere Regeln zur Mitnahme von Instrumenten in die Kabine.
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Wann kommen die neuen Regeln?
Die Reform tritt voraussichtlich zwölf Monate nach formaler Bestätigung und Veröffentlichung in Kraft. Die vollständige Anwendung wird für 2027 angestrebt. Die formale Zustimmung von EU-Parlament und Rat gilt als Formsache. Auch in der Schweiz werden die neuen Regeln durch bilaterale Abkommen gelten.
Die Reform enthält zudem eine klarere Definition für „außergewöhnliche Umstände“ – das dürfte die Rechtssicherheit bei wetter- oder streikbedingten Ausfällen erhöhen.
