Entgelttransparenzrichtlinie, Gehaltsspannen

Entgelttransparenzrichtlinie: Gehaltsspannen ab 7. Juni Pflicht

31.05.2026 - 20:09:33 | boerse-global.de

Neue Betriebsräte gewählt, Tarifrunde startet mit Befragungen. Rechte Listen gewinnen an Zulauf, Stellenabbau und neue Gesetze prägen die Arbeit.

Entgelttransparenzrichtlinie: Gehaltsspannen ab 7. Juni Pflicht - Foto: über boerse-global.de
Entgelttransparenzrichtlinie: Gehaltsspannen ab 7. Juni Pflicht - Foto: über boerse-global.de

Die Betriebsratswahlen im Mai 2026 sind weitgehend abgeschlossen – mit klaren Machtverhältnissen und neuen Gesichtern in den Gremien. Zeitgleich starten in der Metall- und Elektroindustrie umfangreiche Mitarbeiterbefragungen, die die kommende Tarifrunde prägen sollen.

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Hohe Beteiligung und neue Vorsitzende

Bei der Märkischen Bank lag die Wahlbeteiligung bei beachtlichen 66,37 Prozent. Der neue Betriebsrat wählte André Deimel zum Vorsitzenden, Sina Zeh übernimmt das Amt der Stellvertreterin. Weitere Mitglieder sind Sebastian Brause, Nadine Gräber und Kerstin Himmel.

Im Technologiesektor sicherte sich die IG Metall-Liste bei HCL Tech am 29. Mai die absolute Mehrheit: 10 von 17 Sitzen gingen an die Gewerkschaftsliste. Bei der Deutschen Post fanden Ende Mai die konstituierenden Sitzungen für neu- und wiedergewählte Betriebsräte statt. Die IG Metall Leipzig hat für den 11. Juni ein spezielles Seminar für neue Gremiumsmitglieder angesetzt – mit dem Fokus auf die ersten 100 Tage im Amt.

Eingriffe des Managements und politische Verschiebungen

Der Wahlzyklus 2026 war von Konflikten überschattet. Die Gewerkschaft ver.di meldete einen Fall aus einer Druckerei, in der die Geschäftsleitung Anfang April die Wahlvorbereitung behindert haben soll. Mehrere Betriebsratsmitglieder wurden demnach während der Vorbereitungsphase zurück an die Produktion beordert. Das Gremium erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung wegen Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Besonders brisant: In der Automobilindustrie zeichnet sich ein Rechtsruck ab. Analysen der Wahlen 2026 zeigen ein wachsendes Votum für alternative und rechte Listen. Im BMW-Werk Leipzig traten unter anderem die Listen "Zentrum", CGM und AUB an. Beobachter berichten, dass rechte Listen in einzelnen Betrieben auf über 20 Prozent der Stimmen kamen – ein Alarmzeichen für die etablierte Arbeitnehmervertretung.

Tarifrunde und Stellenabbau

Die neuen Betriebsräte stehen vor enormen Aufgaben. In der Metall- und Elektroindustrie haben die IG Metall-Bezirke Leipzig und Wolfsburg für Ende Mai und Anfang Juni Mitarbeiterbefragungen gestartet. Sie sollen die Prioritäten für die Tarifrunde 2026 ermitteln. Ein Erfolg kommt aus der Elektroindustrie: Am 28. Mai wurde eine Einigung erzielt, die rückwirkend zum 1. Mai eine Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um drei Prozent vorsieht.

Dramatisch ist die Lage beim Ingenieurdienstleister IAV. Das Unternehmen kündigte Anfang Mai an, bis Mitte 2027 rund 1.400 Stellen zu streichen und den Standort Berlin zum 30. Juni 2027 zu schließen. Am 19. Mai protestierten rund 1.000 IAV-Beschäftigte in Gifhorn gegen die Pläne. In Lüneburg steht das Aus für das Jungheinrich-Werk fest: Die Produktion endet am 31. März 2027, nach einem langen Streik und der Einigung auf einen Sozialplan für 160 Mitarbeiter.

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Neue Regeln: Transparenz und Arbeitszeit

Bis zum 7. Juni 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, Gehaltsspannen in Stellenanzeigen anzugeben. Beschäftigte erhalten zudem das Recht, Auskunft über die Entgeltstrukturen zu verlangen – um gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchzusetzen.

Die Bundesregierung will 2026 zudem ein Gesetz zur digitalen Zeiterfassung auf den Weg bringen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits die grundsätzliche Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung bestätigt. Für Betriebsratsmitglieder ist zudem ein BAG-Urteil vom August 2025 relevant: Es klärt die rechtlichen Grundlagen für Vergütungsansprüche und nennt drei mögliche Anspruchsgrundlagen – darunter karrierebezogene Fortzahlungsansprüche und gesetzliche Mindestvergütungsgarantien.

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