Entgelttransparenz-Richtlinie, Pflichten

Entgelttransparenz-Richtlinie: Neue Pflichten für über 100 Beschäftigte

25.06.2026 - 19:15:55 | boerse-global.de

KI-gestützte Anfragen von Verbrauchern zwingen Firmen zur Automatisierung ihrer Datenschutzprozesse. Neue EU-Richtlinien und Gerichtsurteile verschärfen die Lage zusätzlich.

KI-Tools erleichtern DSGVO-Auskünfte: Unternehmen müssen reagieren
Entgelttransparenz-Richtlinie - Ein stilisiertes, leuchtendes Vorhängeschloss-Symbol über einer digitalen Benutzeroberfläche mit Datenströmen und Codezeilen, im Hintergrund ein Serverraum. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Unternehmen müssen ihre Compliance-Prozesse deshalb zunehmend automatisieren.

Automatisierung von beiden Seiten

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz verändert die Dynamik im Datenschutzrecht grundlegend. Endverbraucher nutzen KI-Tools, um Auskunftsanfragen präziser und mit weniger Aufwand zu formulieren. Unternehmen reagieren auf das steigende Volumen mit automatisierten Antworten.

Die Qualität der eingereichten Anfragen hat deutlich zugenommen, stellten Branchenbeobachter Ende Juni fest. Das erhöht den Prüfaufwand in den Rechtsabteilungen. Gleichzeitig experimentieren Firmen mit KI-gestützten Systemen, um geforderte Datenbestände schneller zu identifizieren und aufzubereiten.

Self-Service-Portale gewinnen an Bedeutung. Dort können Nutzer ihre Daten eigenständig einsehen. Der sorgsame Umgang mit Trainingsdaten bleibt kritisch: Der US-Konzern Meta setzte im Juni ein internes Programm zur Erfassung von Nutzerinteraktionen für das KI-Training nach einem möglichen Datenleck vorerst aus.

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Neue Transparenzpflichten aus Brüssel

Zusätzlichen Druck erzeugt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Sie ist am 7. Juni in Kraft getreten und erweitert die Informationsrechte von Beschäftigten erheblich. Ein nationales Umsetzungsgesetz in Deutschland steht zwar noch aus, die Richtlinie definiert aber bereits zentrale Pflichten.

Dazu gehören Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen sowie ein spezifisches Auskunftsrecht über individuelle und durchschnittliche Entgeltniveaus. Für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten gelten zudem Berichtspflichten. In Kombination mit der Beweislastumkehr bei Entgeltbenachteiligungen wächst die Notwendigkeit, Datenzugriffe rechtssicher zu gestalten.

Gerichte ziehen Grenzen

Das Bundesarbeitsgericht präzisierte im Februar die Anforderungen an Auskunftsansprüche (Az. 8 AZR 83/25). Demnach beziehen sich Ansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Antragstellung und sind betriebsbezogen zu betrachten.

Das Oberlandesgericht Köln stärkte im Juni die Transparenzrechte von Plattformbetreibern (Az. 15 W 55/26). Ein sachlicher Hinweis auf die Anzahl entfernter Bewertungen gilt demnach als DSGVO-konform, sofern ein berechtigtes Interesse an der Information der Öffentlichkeit besteht.

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Sicherheit wird zur Pflicht

Mit der Zunahme von Online-Portalen steigen die Anforderungen an die Identitätssicherung. Die Bundesagentur für Arbeit setzt im Rahmen des Digitaltags 2026 verstärkt auf Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA). Seit April 2025 ist die Nutzung von MFA-Verfahren wie der BundID, Passkeys oder Sicherheits-Apps für deren Online-Portal verpflichtend.

Auch mobile Anwendungen gewinnen an Bedeutung. Verbraucherschutzorganisationen verwiesen im Juni auf Apps, mit denen Konsumenten Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) direkt beim Hersteller anfordern können. Das ermöglicht eine effiziente Nutzung der REACH-Auskunftspflichten.

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