Entgelttransparenz-Richtlinie: Deutschland verfehlt EU-Frist am 7. Juni
11.06.2026 - 06:51:02 | boerse-global.de
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat klargestellt: Die Auslagerung interner Meldestellen an externe Dienstleister unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats. Es handelt sich um eine reine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers.
Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen bei der Organisation interner Meldestellen. Dieser kostenlose Praxisleitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen sicher und DSGVO-konform in Ihrem Betrieb umsetzen. Gratis-Leitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz jetzt herunterladen
Mitbestimmung nur bei Verhaltensregeln
In dem Verfahren (Az. 19 A 7/24) ging es um die Frage, ob Personalräte bei der Wahl externer Anbieter für Meldekanäle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mitreden dürfen. Die Richter verneinten dies im Juni 2025.
Ein Mitbestimmungsrecht bestehe nur dann, wenn Regelungen das Verhalten der Beschäftigten unmittelbar betreffen. Die bloße Einrichtung eines Meldekanals oder die Auswahl des Dienstleisters erfülle dieses Kriterium nicht. Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Planungssicherheit beim Aufbau ihrer Compliance-Systeme.
EU verschärft Vorgaben für Meldewege
Die rechtlichen Anforderungen entwickeln sich auf europäischer Ebene weiter. Anfang Juni 2026 stimmte die EU einem überarbeiteten Opferrechtsgesetz zu. Es sieht eine einheitliche Hotline (116 006) sowie digitale Meldekanäle vor. Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Schätzungen zufolge werden jährlich 70 bis 75 Millionen Menschen in der EU Opfer von Straftaten.
Deutschland steht zudem bei der Entgelttransparenz-Richtlinie unter Druck. Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab – ein nationaler Gesetzentwurf fehlt bislang. Experten warnen: Bestimmte Vorgaben könnten bereits jetzt Wirkung entfalten, etwa Auskunftsansprüche und das Verbot der Gehaltsfrage in Bewerbungen. Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme anpassen und Gehaltsrahmen für Vakanzen vor Vorstellungsgesprächen offenlegen.
BAG-Urteil erschwert Zustellungen per Einschreiben
Auch aktuelle Urteile zur Zustellung rechtserheblicher Dokumente betreffen die Personalarbeit. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Mai 2026: Ein Einwurf-Einschreiben begründet keinen Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang einer Kündigung oder Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (Az. 2 AZR 184/25).
Der Scanvorgang bei der Post erfolge vor dem physischen Einwurf, so die Richter. Die Zustellung hänge maßgeblich vom jeweiligen Zusteller ab. Für Rechtssicherheit empfehlen sie die persönliche Übergabe gegen Unterschrift oder die Zustellung per Boten.
Formfehler bei der Einladung zum BEM oder im gesamten Prozess können rechtliche Konsequenzen haben und den Arbeitsplatz gefährden. Ein aktueller Gratis-Report liefert Ihnen die notwendige Sicherheit mit einer vollständigen Anleitung und praxisnahen Gesprächsleitfäden. BEM-Ratgeber inklusive Muster-Betriebsvereinbarung kostenlos sichern
Fristen bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Besondere Vorsicht ist bei der Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter geboten. Die bloße Kenntnisnahme der Schwerbehindertenvertretung ersetzt nicht deren formelle Stellungnahme. Eine Kündigung vor Ablauf der einwöchigen Frist nach SGB IX bleibt unwirksam – es sei denn, die Vertretung gibt eine eindeutige, das Verfahren abschließende Erklärung ab.
