Entgelttransparenz, Rechtsunsicherheit

Entgelttransparenz: Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber seit Juni

28.06.2026 - 02:04:40 | boerse-global.de

Trotz fehlendem nationalen Gesetz gelten ab Juni 2026 verschärfte EU-Transparenzregeln. Unternehmen drohen Klagen und Nachzahlungen.

EU-Entgelttransparenz: Neue Pflichten für Arbeitgeber ab Juni 2026
Entgelttransparenz - Ein stilisiertes, leuchtendes Balkendiagramm, das Gehaltstransparenz darstellt, mit binärem Code und verschwommenen modernen Büros im Hintergrund. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 7. Juni 2026 herrscht Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) hätte bis Anfang Juni in nationales Recht gegossen werden müssen. Passiert ist das nicht. Ein deutsches Anpassungsgesetz wird frühestens Anfang 2027 erwartet.

Trotzdem entfaltet die Richtlinie bereits Wirkung. Seit dem 8. Juni sind öffentliche Arbeitgeber direkt an die Vorgaben gebunden. Private Unternehmen? Die müssen sich ebenfalls warm anziehen.

Gerichte ziehen die Richtlinie bereits heran

Deutsche Arbeitsgerichte sind verpflichtet, bestehendes Recht richtlinienkonform auszulegen. Das bedeutet: Auch ohne nationales Gesetz können die verschärften EU-Vorgaben in Rechtsstreitigkeiten herangezogen werden.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) zeigte bereits die Richtung. Damals reichte ein Paarvergleich mit nur einem Kollegen aus, um ein Indiz für eine Entgeltbenachteiligung zu begründen.

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IT-Branche besonders betroffen

In der Tech-Branche werden Gehälter traditionell individuell verhandelt. Das wird jetzt zum Problem. Die neuen Vorgaben schränken diesen Spielraum deutlich ein.

Konkret: Arbeitgeber müssen bereits in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne nennen. Die Frage nach der bisherigen Vergütung ist künftig tabu. Ziel ist klar – keine Übertragung alter Ungleichheiten mehr.

Für IT-Firmen heißt das: Sie müssen ihre Vergütungssysteme auf nachvollziehbare, objektive und geschlechtsneutrale Kriterien umstellen.

Beweislastumkehr: Unternehmen in der Pflicht

Kommt ein Arbeitgeber seinen Transparenzpflichten nicht nach, dreht sich der Spieß um. Dann muss er im Klagefall beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Nicht der klagende Arbeitnehmer.

Die finanziellen Risiken sind enorm: Lohnnachzahlungen für bis zu drei Jahre sind möglich. Und bestehende Schweigeklauseln in Arbeitsverträgen? Die sind ab sofort unwirksam.

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Auskunftsrechte und Berichtspflichten werden ausgeweitet

Bislang galt: Auskunftsanspruch erst ab 200 Mitarbeitenden. Experten rechnen damit, dass diese Schwelle fällt oder zumindest deutlich gesenkt wird.

Hinzu kommen regelmäßige Berichtspflichten über das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Aktuelle Daten zeigen: Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt in Deutschland bei 16 Prozent, der bereinigte Wert bei 6 Prozent.

Fachanwälte raten Unternehmen, ihre Vergütungsstrukturen jetzt zu evaluieren. Bevor die nationale Gesetzgebung im nächsten Jahr weitere Fakten schafft.

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