Entgelttransparenz: Frist verstrichen – Klagerisiko für Arbeitgeber ab 8. Juni
06.06.2026 - 14:07:24 | boerse-global.de
Juni 2026 verstrichen. Die meisten Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, haben die Vorgaben bislang nicht in nationales Recht gegossen. Für Unternehmen steigen damit die rechtlichen Risiken bei Gehaltsfragen.
Nur drei der 27 EU-Staaten – Italien, Litauen und die Slowakei – haben die Richtlinie vollständig umgesetzt. Die Slowakei verabschiedete ihr Gesetz erst am 15. April 2026. Das berichtet der Europäische Gewerkschaftsbund.
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Erhöhtes Klagerisiko für deutsche Arbeitgeber
In Deutschland fehlt ein Kabinettsbeschluss. Grund ist der Streit in der Regierungskoalition, unter anderem über das Verhältnis von Tarifautonomie und EU-Vorgaben.
Experten warnen: Ab dem 8. Juni 2026 könnten deutsche Gerichte bestehendes Recht im Sinne der EU-Richtlinie auslegen. Das erhöht das Klagerisiko für Unternehmen massiv.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2025 hatte Arbeitnehmer bereits gestärkt. Demnach kann ein einzelner besser bezahlter männlicher Kollege ausreichen, um einen Verdacht auf Entgeltdiskriminierung zu begründen.
Die neue Richtlinie sieht zudem eine Beweislastumkehr vor. Bei einer Diskriminierungsklage muss künftig der Arbeitgeber beweisen, dass keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegt.
Politische Blockade in Österreich
Auch Österreich hat die Frist ohne gesetzliche Neuregelung verstreichen lassen. Arbeitsministerin Schumann kündigte zwar einen Entwurf an. Doch innerhalb der Regierung und zwischen den Sozialpartnern herrscht Uneinigkeit.
Arbeitnehmervertreter und Grüne drängen auf schnelle Umsetzung. Die Industriellenvereinigung und der Wirtschaftsbund warnen vor zusätzlicher Bürokratie.
Österreich weist einen der höchsten Gender Pay Gaps der EU auf: 17,6 Prozent insgesamt, 11,6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten. Der EU-Durchschnitt lag 2024 bei 11,1 Prozent. Deutschland kommt auf einen unbereinigten Wert von rund 16 Prozent, die bereinigte Lücke beträgt 6 Prozent.
Neue Pflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern
Sobald die Richtlinie national greift, kommen weitreichende Änderungen auf Arbeitgeber zu:
- Gehaltstransparenz bei Bewerbungen: Unternehmen müssen in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne nennen. Fragen nach der bisherigen Gehaltshistorie sind verboten.
- Auskunftsrecht: Beschäftigte dürfen das durchschnittliche Entgeltniveau ihrer Kollegen erfragen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
- Berichtspflichten: Unternehmen ab 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig über ihren Gender Pay Gap berichten.
- Interventionspflicht: Übersteigt die unbegründete Lohnlücke fünf Prozent, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern Pflicht.
In Deutschland enthalten aktuell nur rund 12 Prozent der Stellenanzeigen Gehaltsangaben. Das soll sich nun ändern.
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Beschäftigte wollen ihre Rechte nutzen
Eine Studie von Deel und Censuswide aus Mai 2026 zeigt den Handlungsdruck: 56 Prozent der Beschäftigten planen, ihre neuen Auskunftsrechte aktiv zu nutzen. 61 Prozent denken bei unfairer Bezahlung über einen Jobwechsel nach.
Der Europäische Gewerkschaftsbund beziffert die makroökonomischen Auswirkungen: Frauen in der EU entgehen jährlich Einnahmen von 4,8 bis 7,2 Milliarden Euro.
Während Frankreich noch diese Woche einen Gesetzentwurf vorlegen will, wird eine finale Regelung in Deutschland frühestens für Anfang 2027 erwartet. Bis dahin drohen säumigen Staaten EU-Vertragsverletzungsverfahren.
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