Entgelttransparenz: Frist bis 7. Juni für Gehaltsspannen-Pflicht
28.05.2026 - 09:40:22 | boerse-global.deFrist läuft: EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umsetzen. Das Gesetz zielt auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit ab. Künftig dürfen Arbeitgeber Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Stattdessen müssen sie vor dem ersten Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne oder ein Einstiegsgehalt nennen.
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Die Richtlinie betrifft auch bestehende Arbeitsverhältnisse. Beschäftigte erhalten das Recht, über ihr Gehalt zu sprechen. Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern müssen interne Lohnunterschiede offenlegen. Liegen unerklärte Gehaltslücken von fünf Prozent oder mehr vor, sind die Firmen zum Handeln verpflichtet. Die nationale Umsetzung in Deutschland steht noch aus – droht jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren, sollte die Frist verstreichen.
Hitzepflicht am Arbeitsplatz
Steigen die Temperaturen, greifen konkrete technische Regeln für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Einen gesetzlichen Anspruch auf Extra-Pausen bei Hitze gibt es nicht. Wohl aber eine Handlungspflicht des Arbeitgebers ab bestimmten Raumtemperaturen.
Ab 26 Grad Celsius sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung ergreifen. Überschreitet die Temperatur 30 Grad, wird das Eingreifen zur Pflicht – etwa durch Ventilatoren, angepasste Kleiderordnung oder Getränke. Bei 35 Grad gilt der Raum als nicht mehr arbeitsgeeignet, es sei denn, spezielle Maßnahmen wie Luftduschen oder Kühlphasen werden umgesetzt. Bei akuter Gesundheitsgefahr dürfen Mitarbeiter den Arbeitsplatz verlassen – empfehlenswert ist eine Dokumentation der Bedingungen.
Krankenstand und Anwesenheit
Die Zahlen zur Mitarbeitergesundheit bleiben herausfordernd. Laut Techniker Krankenkasse (TK) lag der durchschnittliche Krankenstand in Deutschland 2025 bei 17 Tagen. Eine Studie der Pronova BKK zeigt: 60 Prozent der Beschäftigten waren schon einmal krankgeschrieben, obwohl sie eigentlich arbeitsfähig waren. Sieben Prozent geben an, dies häufig zu tun.
Juristen betonen: Arbeitgeber müssen wiederholte vorgetäuschte Krankheiten nicht hinnehmen. Kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Attest unter falschen Vorwänden ausgestellt wurde, sind disziplinarische Maßnahmen möglich.
Künstliche Intelligenz und Arbeitsmarkt
Die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt bleiben ein zentrales Thema. Am 26. Mai 2026 erklärte die Führung von OpenAI in Sydney, die befürchtete KI-bedingte Jobverlustwelle sei bislang ausgeblieben – eine Einschätzung, die auch Amazon Web Services (AWS) teilt. Dennoch gab es im Technologiesektor seit Februar 2026 deutliche Stellenstreichungen. Firmen wie Block, Atlassian und Meta bauten ab und nannten KI als einen Grund.
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Das ifo-Institut berichtet: 27 Prozent der deutschen Unternehmen erwarten in den nächsten fünf Jahren Stellenabbau durch KI. In der Industrie sind es sogar 37 Prozent. Bitkom zufolge haben 19 Prozent der Firmen bereits Personal wegen Automatisierung reduziert. Eine Studie des IW Köln zeigt jedoch: 84,5 Prozent der Unternehmen nutzen KI vor allem für Routinetätigkeiten, nur 29,6 Prozent gezielt zur Personalkostensenkung. Der DIHK-Konjunkturbericht vom 26. Mai 2026 bleibt mit einem Wachstum von 0,3 Prozent verhalten optimistisch.
Medienwandel und Kommunikation
KI verändert auch die Unternehmenskommunikation. Eine Studie der LMU München, veröffentlicht am 27. Mai 2026 im Buch „Medienwandel“, zeigt: KI-generierte Inhalte werden oft als weniger verständlich wahrgenommen als menschliche Texte. Die Untersuchung mit neun Fallstudien zu Automatisierung und Online-Übergängen belegt: Der Wechsel zu digitalen Plattformen senkt zwar Kosten, führt aber häufig zu einem deutlichen Rückgang der Publikumsbindung. Einige Organisationen haben daher begonnen, analoge oder traditionelle Formate wiederzubeleben.
Gleichstellung und Führung
Im Juni 2026 feiert die Gleichstellungsstelle der Stadt München ihr 30-jähriges Bestehen mit einer Veranstaltungsreihe zur beruflichen Weiterbildung. Das Programm umfasst Seminare speziell für Führungskräfte – etwa zur Leitung von Teilzeitkräften am 23. Juni und zur Körpersprache in Machtstrukturen am 25. Juni. Weitere Termine befassen sich mit der „Mental Load“ von Beschäftigten und moderner Männlichkeit am Arbeitsplatz. Ein Zeichen dafür, dass Arbeitgeber zunehmend auch gesellschaftliche Entwicklungen managen müssen.
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