Entgelttransparenz: Frist am 7. Juni verstrichen, Umsetzung erst 2027
10.06.2026 - 18:42:51 | boerse-global.de
Eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung belegt erhebliche Rückstände bei der Umsetzung europäischer Arbeitsmarktrichtlinien. Die Frist für die Entgelttransparenz ist bereits verstrichen, ein geforderter Aktionsplan zur Tarifbindung fehlt weiterhin.
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Fehlender Plan für mehr Tarifbindung
Die am 10. Juni 2026 veröffentlichte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bescheinigt Deutschland eine mangelhafte Umsetzung der EU-Vorgaben zur Stärkung der Tarifbindung.
Die Bundesrepublik gehört zu einer Gruppe von nur sechs EU-Mitgliedstaaten, die bislang keinen entsprechenden Aktionsplan vorgelegt haben. Neben Deutschland sind das Luxemburg, Kroatien, Slowenien, Ungarn und Zypern.
Die EU-Mindestlohn-Richtlinie aus dem Jahr 2022 schreibt vor: Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindungsquote von unter 80 Prozent müssen nationale Aktionspläne zur Förderung von Kollektivverhandlungen erstellen. In Deutschland liegt dieser Anteil derzeit bei knapp 50 Prozent.
Die WSI-Studie kritisiert, dass die bisher von der Bundesregierung diskutierten Maßnahmen – etwa ein Bundestariftreuegesetz oder steuerliche Absetzbarkeit – nicht ausreichen würden.
Bereits im November 2025 trafen sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu einem Spitzentreffen. Eine Einigung auf gemeinsame Strategien blieb aus. Neun EU-Länder – darunter Österreich, Frankreich und die skandinavischen Staaten – liegen bereits heute über der geforderten 80-Prozent-Marke.
Entgelttransparenz: Frist verpasst
Noch gravierender ist die Lage bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Umsetzungsfrist ist am 7. Juni 2026 offiziell verstrichen. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Gender Pay Gap zu verringern. In Deutschland liegt dieser nach Daten von Destatis und Eurostat bei etwa 15,6 bis 16 Prozent – deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 11 Prozent.
Was die Richtlinie konkret vorsieht: Arbeitgeber müssen in Stellenanzeigen Gehaltsspannen angeben. Die Frage nach dem bisherigen Verdienst im Bewerbungsgespräch wird untersagt. Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßige Berichtspflichten erfüllen. Bei einer unbegründeten Lohnlücke von mehr als fünf Prozent schreibt die EU Korrekturmaßnahmen innerhalb von sechs Monaten vor.
Die Bundesregierung plant die nationale Umsetzung nun erst für Anfang 2027. Erste Berichtspflichten für Unternehmen sollen voraussichtlich ab Juni 2028 greifen.
Streit zwischen Politik und Wirtschaft
Das Versäumnis sorgt für deutliche Kritik aus unterschiedlichen Lagern. Bundestagsvizepräsidentin Josephine Ortleb (SPD) wirft Familienministerin Karin Prien (CDU) Versäumnisse vor und fordert eine zügige Umsetzung. Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman und der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisieren die Blockadehaltung.
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Michaela Engelmeier vom SoVD-Vorstand betont die Notwendigkeit der Richtlinie zur Schließung der Lohnlücke.
Auf der Gegenseite warnen Wirtschaftsverbände wie Südwesttextil oder der Verband Die Familienunternehmer vor einem massiven Anstieg der Bürokratie. Familienministerin Prien kündigte an, Änderungen an der Richtlinie erreichen zu wollen, um die Belastungen für die Wirtschaft zu begrenzen.
Droht Deutschland nun ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission? Ja – und das könnte mit erheblichen Strafzahlungen verbunden sein.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst hat die Verzögerung unmittelbare Folgen: Sie können sich seit Ablauf der Frist am 7. Juni 2026 direkt auf die Bestimmungen der EU-Richtlinie berufen. Das betrifft etwa Auskunftsrechte über Durchschnittsgehälter.
Reformphase im Kanzleramt
Die Verzögerungen fallen in eine Phase, in der die schwarz-rote Koalition ein umfassendes Reformpaket zu Arbeitsmarkt und Steuern schnüren will. Am heutigen Mittwoch berierten Vertreter von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt über die weitere Ausrichtung.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet gemeinsame Vorschläge der Tarifpartner. DGB-Chefin Yasmin Fahimi lehnt geplante Einschnitte bei der Arbeitszeit oder Kürzungen im Sozialbereich ab. Eine Entscheidung über die weiteren Schritte der Koalition wird für den Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 erwartet.
