Entgelttransparenz, EU-Richtlinie

Entgelttransparenz: EU-Richtlinie gilt ab 8. Juni – ohne deutsches Gesetz

05.06.2026 - 14:31:10 | boerse-global.de

Ab 7. Juni 2026 gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie direkt in Deutschland. Arbeitgeber müssen mit Beweislastumkehr und neuen Auskunftspflichten rechnen.

EU-Entgelttransparenz: Neue Regeln ab Juni 2026 für Arbeitgeber
Entgelttransparenz - Eine transparente Glaswaage mit Euro-Münzen und stilisierten männlichen und weiblichen Silhouetten, die Gleichheit darstellen. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 in Kraft – und das, obwohl Deutschland noch kein eigenes Gesetz verabschiedet hat. Ein deutsches Umsetzungsgesetz wird erst für Anfang 2027 erwartet. Trotzdem müssen sich Arbeitgeber auf weitreichende Änderungen einstellen.

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Richtlinie wirkt sofort – auch ohne nationales Gesetz

Ab dem 8. Juni 2026 sind deutsche Gerichte verpflichtet, bestehende Gesetze „richtlinienkonform“ auszulegen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in staatlich kontrollierten Unternehmen gilt das EU-Recht sogar direkt.

Die wohl wichtigste Neuerung: die Beweislastumkehr. Macht ein Arbeitnehmer eine Verletzung des Grundsatzes gleichen Entgelts geltend, muss künftig der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bisher lag die Beweislast bei den Beschäftigten.

Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr warnt vor einer drohenden Klagewelle. Das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 galt vielen als unzureichend. Der Gender-Pay-Gap in Deutschland liegt aktuell bei rund 16 Prozent, der bereinigte Wert bei 6 Prozent.

Neue Regeln für Bewerbungen und Auskunftsrechte

Die Richtlinie verändert den gesamten Bewerbungsprozess. Arbeitgeber müssen Bewerbern bereits vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne geben – zum Beispiel in der Stellenanzeige. Verboten wird dagegen die Frage nach dem bisherigen Gehalt oder der Gehaltshistorie.

Für bestehende Arbeitsverhältnisse wird das Auskunftsrecht massiv ausgeweitet. Beschäftigte können Informationen über ihr eigenes Entgelt und die Durchschnittsgehälter vergleichbarer Gruppen verlangen. Unternehmen müssen innerhalb von zwei Monaten reagieren.

Auch Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen werden unwirksam. Arbeitnehmer dürfen ihr Gehalt künftig offen mit Kollegen teilen.

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Studie: Mehrheit der Beschäftigten will Auskunft

Eine Untersuchung der Plattform Deel in Zusammenarbeit mit Censuswide zeigt die hohe Erwartungshaltung. Befragt wurden je 1.000 Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwischen dem 11. und 20. Mai 2026.

Das Ergebnis: 56 Prozent der Beschäftigten planen, direkt mit Inkrafttreten der neuen Regeln Gehaltsinformationen anzufordern.

Die Studie offenbart zudem eine Wahrnehmungslücke. 78 Prozent der Unternehmen gaben an, bereits über definierte Gehaltsspannen zu verfügen. Doch nur 46 Prozent der Arbeitnehmer bestätigten diese Transparenz im Arbeitsalltag.

Rund 61 Prozent der Beschäftigten würden bei unfairer Bezahlung über einen Jobwechsel nachdenken. Auf Arbeitgeberseite rechnen 62 Prozent mit kritischen Reaktionen der Belegschaft auf die neuen Offenlegungspflichten.

Kritik aus Politik und Wirtschaft

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Verhandlungen über eine Aufhebung der Richtlinie auf EU-Ebene zu starten. Der wirtschaftspolitische Sprecher Andreas Lenz bezeichnet die Regelungen als nicht praktikabel und kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand.

Auch aus dem sächsischen Mittelstand kommen Warnungen. Die Richtlinie verfolge zwar das Ziel gleicher Bezahlung, führe aber vor allem zu steigenden Kosten und neuen Berichtspflichten. Die Ursachen von Lohnunterschieden werde sie damit nicht wirksam bekämpfen.

Die umfassenden Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern sollen voraussichtlich ab Juni 2028 greifen. Experten empfehlen Unternehmen jedoch, jetzt ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und zu formalisieren – nach Kriterien wie Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Das schützt vor rechtlichen Risiken.

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