Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland verstößt seit 8. Juni gegen EU-Recht

09.06.2026 - 11:26:59 | boerse-global.de

Die verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie könnte hohe Strafzahlungen für Deutschland nach sich ziehen und Arbeitgeber mit neuen Klagen konfrontieren.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland droht Vertragsverletzungsverfahren
Entgelttransparenz - Ein verschwommener Gerichtssaalhintergrund mit einem Hammer auf einem dunklen Holzschreibtisch im Vordergrund, symbolisiert rechtliches Risiko. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 8. Juni verstößt Deutschland gegen EU-Recht. Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschlafen – und plant eine Neuregelung erst für Anfang 2027.

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Verzögerung bis 2027 – und jetzt droht Ärger aus Brüssel

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bestätigte die Verschiebung. Grund seien ausstehende Abstimmungen innerhalb der Regierung. Prien verspricht eine „bürokratiearme Umsetzung“ der EU-Vorgaben.

Doch die Verzögerung hat Konsequenzen. Die EU-Kommission kann nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Drohen Pauschalzahlungen oder tägliche Zwangsgelder in Millionenhöhe. Deutschland ist damit in bester Gesellschaft: Bislang haben nur Italien, Litauen und die Slowakei die Richtlinie vollständig umgesetzt.

Neue Klagewelle rollt auf Arbeitgeber zu

Trotz fehlender nationaler Gesetze wirkt die EU-Richtlinie bereits jetzt. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) warnt: Sie könne in bestimmten Bereichen unmittelbar gelten. Besonders betroffen: der öffentliche Dienst und staatlich kontrollierte Unternehmen.

Arbeitsrechtler Sascha Morgenroth von Simmons & Simmons erwartet eine deutliche Zunahme von Klagen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2025 stärkt Arbeitnehmer zusätzlich: Sie können das Gehalt des bestverdienenden männlichen Kollegen einfordern. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie bringt weitreichende Pflichten:

  • Stellenanzeigen: Künftig müssen Entgeltspannen oder Einstiegsgehälter genannt werden.
  • Frageverbot: Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach der bisherigen Vergütung fragen.
  • Auskunftsrecht: Beschäftigte erfahren das durchschnittliche Entgeltniveau ihrer Vergleichsgruppe.
  • Berichtspflicht: Firmen ab 250 Mitarbeitern berichten jährlich über das Lohngefälle. Bei 100 bis 250 Beschäftigten alle drei Jahre.
  • Korrekturmaßnahmen: Liegt das Lohngefälle über fünf Prozent und ist nicht sachlich begründet, müssen Unternehmen binnen sechs Monaten handeln.
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Gewerkschaften und Verbände üben scharfe Kritik

Die Verzögerung sorgt für Unmut. IG-Metall-Chefin Christiane Benner fordert eine zügige Umsetzung. „Entgeltgleichheit ist ein Grundrecht“, betont sie. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt vor zementierter Ungleichheit und steigender Altersarmut.

Die Zahlen geben ihnen recht: Der Gender Pay Gap in Deutschland lag 2024 bei 15,6 Prozent. EU-weit sind es nur 11,1 Prozent.

Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) kritisiert die Rechtsunsicherheit. Unternehmen hätten sich monatelang vorbereitet – und stehen nun ohne klaren Rahmen da. Eine Umfrage von Deel zeigt: Jedes dritte Unternehmen fühlt sich nicht ausreichend vorbereitet.

Experten raten: Vergütungsentscheidungen lückenlos dokumentieren, Verschwiegenheitsklauseln überprüfen. Denn die sind künftig unzulässig.

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