Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland verstößt seit 8. Juni gegen EU-Recht

08.06.2026 - 13:03:31 | boerse-global.de

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist verstrichen. Deutschland droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren.

Deutschland verpasst EU-Frist bei Entgelttransparenz
Entgelttransparenz - Die EU-Flagge ist teilweise verdeckt oder verheddert, mit einer subtilen Überlagerung deutscher Nationalfarben. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 8. Juni verstößt Deutschland gegen EU-Recht. Die Frist zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist abgelaufen – ohne dass ein nationales Gesetz in Kraft getreten ist.

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Streit um die Umsetzung

Die EU-Richtlinie wurde bereits 2023 verabschiedet. Doch der Gesetzgebungsprozess in Deutschland hakt. Bundesfamilienministerin Prien betont das Ziel einer bürokratiearmen Umsetzung. Derzeit plant die Regierung, das Verfahren bis Anfang 2027 abzuschließen.

Damit steht Deutschland nicht allein. Nur die Slowakei, Italien und Litauen haben die Vorgaben fristgerecht umgesetzt. Auch Österreich hat die Frist verpasst.

Die Verzögerung sorgt für scharfe Kritik. Die IG Metall spricht von politischem Versagen. Die SPD wirft der zuständigen Ministerin eine Blockadehaltung vor. Der Arbeitnehmerflügel der CDU fordert dagegen, bestehende Tarifverträge zu berücksichtigen – um Unternehmen zu entlasten.

Was die Richtlinie vorsieht

Die EU will Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen sichtbar machen und abbauen. Drei Kernpunkte stehen im Mittelpunkt:

  • Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über die Entgelthöhe vergleichbarer Tätigkeiten
  • Unternehmen ab 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig Berichte vorlegen
  • Arbeitgeber müssen in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch Angaben zum Einstiegsgehalt machen

Der Zeitplan des Familienministeriums sieht vor, dass die Berichtspflichten und der erweiterte Auskunspflicht erst ab Juni 2028 gelten sollen. Eine Ausnahme gibt es bereits jetzt: Der öffentliche Dienst muss die EU-Vorgaben nach Einschätzung von Rechtsexperten schon heute anwenden.

Der Gender Pay Gap in Zahlen

Die Richtlinie adressiert ein reales Problem. Eurostat weist für Deutschland im Jahr 2024 einen Gender Pay Gap von 15,6 Prozent aus. Der EU-weite Durchschnitt liegt bei 11,1 Prozent. Das Statistische Bundesamt beziffert die Lohnlücke auf rund 16 Prozent – das sind 4,24 Euro pro Stunde.

Rechnet man strukturelle Unterschiede wie Teilzeit oder Berufswahl heraus, bleibt ein bereinigter Gender Pay Gap von etwa 6 Prozent.

Sozialverbände warnen: Die geringeren Verdienste von Frauen führen direkt zu einem höheren Risiko für Altersarmut. Arbeitsrechtler gehen zudem davon aus, dass nationale Gerichte die EU-Vorgaben bereits in laufenden Verfahren berücksichtigen müssen – auch ohne nationales Begleitgesetz.

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Droht ein Vertragsverletzungsverfahren?

Die EU-Kommission kann nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Nach einer Mahnung und weiteren Fristsetzungen drohen empfindliche Geldstrafen. Die Kommission prüft derzeit die nächsten rechtlichen Schritte gegen Deutschland und andere säumige Mitgliedstaaten.

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