Entgelttransparenz: Deutschland verstößt ab heute gegen EU-Recht
08.06.2026 - 05:27:44 | boerse-global.de
Der Entwurf des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes sieht vor, dass Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei bleiben. Profitieren sollen aber nur Vollzeitkräfte mit 34 bis 40 Wochenstunden. Eigentlich war der Start für den 1. Januar 2026 geplant – doch das Gesetz ist noch nicht in Kraft.
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Laut Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) leisteten Beschäftigte 2024 im Schnitt 28,2 Überstunden pro Kopf. Bezahlt wurden davon nur 13,1 Stunden. Ein Beispiel: Wer bei 3.000 Euro Bruttogehalt 13,1 bezahlte Überstunden leistet, könnte durch die Neuregelung monatlich rund 30 Euro mehr Netto bekommen.
Kritiker bemängeln: Rund 30 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in Teilzeit – sie gehen bei der Reform leer aus.
Arbeitsgericht kippt Kündigung im Homeoffice
Die rechtlichen Fallstricke rund um Arbeitszeit werden immer komplexer. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung einer Reinigungskraft, die während der Arbeit in einem Café saß. Das Gericht wertete das als bewusste Falschdokumentation. Weder Betriebszugehörigkeit noch Schwerbehinderung schützten vor der Kündigung.
Anders entschied das Arbeitsgericht Bochum im März 2026. Drei Kündigungen wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs im Homeoffice waren unwirksam. Der Arbeitgeber hatte den Betriebsrat nicht über Smartwork-Regelungen informiert und Fristen für eine Verdachtskündigung versäumt.
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Der Europäische Gerichtshof stellte zudem klar: Fahrten von einem zentralen Ort zu wechselnden Einsatzorten zählen als Arbeitszeit. Auch Autofahren auf Anweisung des Chefs oder Aktenstudium während der Reise sind vergütungspflichtig.
Wenn die Gesundheit fehlt: Kein Lohn ohne Fahrtauglichkeit
Ein Busfahrer mit Schlafapnoe verlor vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht seinen Lohnanspruch. Obwohl er einen Führerschein besaß, legte er trotz ärztlichen Attests notwendige Gutachten nicht vor. Das Gericht entschied: Ohne gesundheitliche Eignung gibt es keinen Vergütungsanspruch.
Das Bundesarbeitsgericht stellte zudem klar: Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gibt es keinen Schadensersatz für nicht genommenen Urlaub. Ein finanzieller Ausgleich ist erst bei Beendigung des Jobs möglich.
Deutschland verpasst EU-Frist bei Entgelttransparenz
Seit dem 8. Juni 2026 verstößt Deutschland gegen EU-Recht. Die Umsetzungsfrist für die Entgelttransparenzrichtlinie ist abgelaufen. Familienministerin Prien plant eine bürokratiearme Version bis Anfang 2027. Der Gender Pay Gap liegt hierzulande bei 15,6 Prozent – deutlich über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent.
In Österreich, wo die Lohnlücke mit 17,6 Prozent noch höher ist, liegt ein Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Schumann vor. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern sollen Einkommensberichte vorlegen, Arbeitnehmer ein individuelles Auskunftsrecht erhalten. Arbeitnehmervertreter begrüßen den Schritt, Wirtschaftsverbände warnen vor massiver Bürokratie. Künftig sollen Gehaltsspannen bereits in Stellenausschreibungen genannt werden müssen.
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