Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist bis Januar 2027

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 15:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht schränkt Auskunftsrechte ein, während die EU strengere Transparenzregeln fordert. Deutschland hinkt bei der Umsetzung hinterher.

BAG-Urteil und EU-Vorgaben: Neue Regeln für faire Bezahlung
Eine Waage auf einem Schreibtisch als Symbol für Lohngerechtigkeit in einem modernen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die rechtlichen Regeln für faire Bezahlung werden strenger – doch Deutschland hinkt hinterher. Während die EU neue Transparenzregeln vorgibt, verzögert sich die nationale Umsetzung.

BAG schränkt Auskunftsrechte ein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Beschäftigten auf Gehaltsauskunft präzisiert. In einem Urteil vom Februar 2026 stellten die Richter klar: Der Anspruch bleibt streng betriebsbezogen. Wer mehr über das Gehalt von Kollegen des anderen Geschlechts erfahren will, kann nur die Vergleichsgruppe im eigenen Betrieb heranziehen.

Eine betriebsübergreifende Ausweitung ist nach aktueller Rechtslage nicht vorgesehen. Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf den Median des monatlichen Bruttoentgelts des letzten Kalenderjahres. Stellt ein Arbeitnehmer eine Differenz fest, kann das als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden.

Bereits frühere Urteile hatten klargestellt: Individuelles Verhandlungsgeschick allein rechtfertigt keine geringere Vergütung im Vergleich zu Kollegen des anderen Geschlechts.

Deutschland verpasst EU-Frist

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Eigentlich hätte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Passiert ist das nicht. Experten rechnen nun mit einer Umsetzung Anfang 2027. Bis dahin gilt das alte Entgelttransparenzgesetz weiter – wobei die Richtlinie bei öffentlichen Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen bereits direkt wirken kann.

Die neue EU-Richtlinie bringt verschärfte Regeln:

  • Unternehmen müssen in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch eine Gehaltsspanne angeben
  • Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen
  • Ab 100 Beschäftigten gibt es regelmäßige Berichtspflichten zur Lohnstruktur
  • Beträgt das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern 5 Prozent oder mehr, muss eine gemeinsame Entgeltbewertung erfolgen

Realität hinkt hinterher

Die Kluft zwischen rechtlichen Vorgaben und betrieblicher Praxis ist groß. Laut einer Analyse der Jobbörse Indeed geben nur rund 16 Prozent der deutschen Arbeitgeber Gehaltsinformationen in Stellenanzeigen an. Zum Vergleich: In Großbritannien liegt die Quote bei 70 Prozent, in Frankreich bei 35 Prozent.

Der Stepstone-Gehaltsreport 2026 zeigt: Die Vergütung ist der häufigste Grund für einen Jobwechsel. Die Studie basiert auf rund 1,3 Millionen Datensätzen.

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Instrumente für mehr Fairness

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Leitfaden für das EG-Check-Tool veröffentlicht. Damit können Unternehmen Lohnunterschiede systematisch prüfen. Die Notwendigkeit solcher Checks zeigt der Gender Pay Gap: Der unbereinigte Wert lag 2025 bei 16 Prozent, der bereinigte bei 6 Prozent.

Hauptursachen für die Unterschiede sind der Beschäftigungsumfang sowie die Berufs- und Branchenwahl. Dennoch bleibt ein statistisch unerklärter Rest bei der Entlohnung.

Juristen raten Arbeitgebern und Betriebsräten, frühzeitig gemeinsame Verfahren für Auskunftsersuchen zu entwickeln. Die kommenden strengeren Dokumentations- und Berichtspflichten erfordern Vorbereitung. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn übrigens bei 13,90 Euro.

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