Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland verfehlt EU-Frist zum 7. Juni

04.06.2026 - 16:17:47 | boerse-global.de

Deutschland scheitert an fristgerechter Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Unternehmen drohen ab Juni 2026 rechtliche Risiken durch neue Beweislastregeln.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
Entgelttransparenz - A judge's gavel rests on legal documents, with a blurred EU flag in the background, symbolizing legal implications and deadlines. 04.06.2026 - Bild: über Pixybay

Juni 2026 umsetzen. Das Bundesfamilienministerium bestätigte diese Woche Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess. Ein Gesetzesentwurf von Familienministerin Karin Prien liegt zwar vor, scheiterte jedoch an internen Koalitionsstreitigkeiten und Widerstand aus wirtschaftsnahen Kreisen.

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EU-weites Problem mit rechtlichen Folgen

Deutschland steht mit diesem Versäumnis nicht allein. Berichten zufolge werden 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist verstreichen lassen. Die EU-Kommission lehnte jedoch am 22. Mai 2026 alle Forderungen nach einer Verschiebung oder Neuverhandlung der Richtlinie ab.

Das nationale Gesetz wird nun frühestens Anfang 2027 in Kraft treten. Doch bereits ab dem 8. Juni 2026 müssen deutsche Gerichte bestehende Gesetze – wie das Entgelttransparenzgesetz von 2017 – im Lichte der EU-Richtlinie auslegen.

Höheres Risiko für Arbeitgeber

Rechtsexperten warnen vor einer Phase erhöhter Risiken für Unternehmen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in Staatsunternehmen könnten bestimmte Richtlinienbestimmungen bereits ab diesem Monat direkt gelten. In der Privatwirtschaft werden Gerichte ihre Urteile zu Lohndiskriminierung voraussichtlich an den neuen EU-Standards ausrichten.

Die wohl folgenreichste Änderung betrifft die Beweislast: Kann ein Arbeitgeber einen Gehaltsunterschied nicht sachlich begründen, geht der Rechtsvorteil auf die beschäftigte Person über. Arbeitnehmer behalten zudem ihr Recht auf Auskunft über die Vergütung vergleichbarer Gruppen. Verweigert der Arbeitgeber diese Information, drohen rechtliche Schritte.

Politischer Gegenwind aus Union und Wirtschaft

Die Umsetzung stößt auf erheblichen Widerstand. Die Unionsfraktion im Bundestag sowie Wirtschaftsverbände fordern die Abschaffung oder grundlegende Neuverhandlung der Richtlinie. Die wirtschaftspolitischen Sprecher Andreas Lenz und Anne König argumentieren, die Regelungen seien praktisch nicht anwendbar, untergrüben die Tarifautonomie und schafften übermäßige Bürokratie.

Ähnliche Töne kommen aus Österreich. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, warnt vor einer übermäßigen Belastung für Unternehmen. Österreich verfüge bereits über eine Tarifbindung von 98 Prozent und liege mit seinem Gender-Pay-Gap unter dem EU-Durchschnitt. Auch Schweden hat seine Gesetzgebungsarbeiten vorerst gestoppt.

Unternehmen sind schlecht vorbereitet

Die Richtlinie bringt weitreichende Anforderungen mit sich:

  • Berichtspflichten: Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen ihren Gender-Pay-Gap offenlegen. Für Firmen mit über 250 Mitarbeitern beginnen diese Berichte voraussichtlich im Juni 2028.
  • Korrekturschwelle: Liegt ein geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschied von über fünf Prozent vor und kann nicht objektiv begründet werden, müssen Arbeitgeber nachbessern.
  • Transparenz bei Einstellungen: Bewerber müssen vor dem ersten Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne informiert werden.
  • Umfassende Gehaltsdefinition: Der Vergleich umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Boni, Überstundenzahlungen und Zulagen wie Reisekosten.
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Die aktuelle Lage zeigt: Viele Firmen sind nicht bereit. Eine Mercer-Studie von 2025 ergab, dass nur neun Prozent der europäischen Arbeitgeber eine vollständige Strategie zur Umsetzung entwickelt haben. Aktuelle Befragungen deutscher KMU zeigen, dass 46 Prozent erst Gerichtsurteile abwarten wollen. 69 Prozent verwalten ihre Gehaltsdaten nicht revisionssicher, und 68 Prozent nutzen sechs oder mehr parallele HR-Systeme – eine Datenkonsolidierung wird so zum Kraftakt.

Während der Gender-Pay-Gap in der EU von 16,2 Prozent im Jahr 2011 auf 11,1 Prozent im Jahr 2024 fiel, liegt Deutschland mit 16 Prozent im Jahr 2025 weiterhin deutlich über dem Durchschnitt. Arbeitsrechtsexperten raten Unternehmen dringend, ihre Vergütungssysteme jetzt zu überprüfen – trotz der Verzögerung in Berlin. Denn die Richtlinie sieht eine mögliche rückwirkende Haftung von bis zu drei Kalenderjahren vor.

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