Entgelttransparenz, Arbeitgeber

Entgelttransparenz: Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen ab 7. Juni nennen

28.05.2026 - 05:03:24 | boerse-global.de

Der deutsche Arbeitsmarkt bleibt auf Minijobs angewiesen, während Politik über Zukunft streitet. Neue Regeln für Arbeitgeber und Ermittlungen gegen Uber belasten die Branche.

Entgelttransparenz: Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen ab 7. Juni nennen - Foto: über boerse-global.de
Entgelttransparenz: Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen ab 7. Juni nennen - Foto: über boerse-global.de

Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin abhängig von geringfügiger Beschäftigung – während die Politik über die Zukunft der Minijobs streitet. Die FDP im Saarland hat am Dienstag scharfe Kritik an einer Kampagne des regionalen Arbeitsministeriums geübt. Die Liberalen sehen Minijobs als unverzichtbares Sprungbrett für Studenten und als flexibles Instrument für den Mittelstand im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

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Hohe Nachfrage in ganz Deutschland

Die Jobbörsen zeigen: Der Bedarf an Minijobbern ist ungebrochen. In Niedersachsen waren am Mittwoch über 1.500 Stellen für geringfügige Beschäftigungen und Hilfskräfte ausgeschrieben. Besonders stark gesucht wird im Einzelhandel, in der Reinigungsbranche und in der Logistik. Zu den aktuellen Großarbeitgebern zählen REWE für Regalauffüller, NKD für Verkaufspersonal sowie diverse Gebäudedienstleister wie H&H Gebäudeservice.

Ähnlich sieht es in Baden-Württemberg aus. Allein im Raum Mannheim waren am Mittwoch rund 133 Minijobs inseriert – darunter Kurierfahrten für flaschenpost SE und Alltagshelfer für die JUHI GmbH. In Heilbronn sucht man unter anderem Fahrer für Menschen mit Behinderung und Zeitungszusteller. Parallel dazu expandiert die Handelskette Woolworth weiter: Mit einer Neueröffnung in Nürnberg am heutigen Donnerstag rückt das Unternehmen dem selbst gesteckten Ziel von 1.500 Filialen näher.

Die finanzielle Klammer: 603 Euro im Monat

Seit Jahresanfang gilt die Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich für Minijobs. Diese Schwelle hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Sozialleistungen:

  • BAföG-Empfänger: Studierende dürfen maximal 603 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass ihre Förderung gekürzt wird. Der Höchstsatz für auswärts wohnende Studenten liegt derzeit bei 992 Euro.
  • Rentner: Für Ruheständler bleibt die Minijob-Grenze relevant – zumal zum 1. Juli eine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent ansteht. Der aktuelle Rentenwert steigt dann von 40,79 auf 42,52 Euro.
  • Auszubildende: In Berlin kommt am 1. Juni ein vergünstigtes Deutschlandticket für Azubis und Freiwilligendienstler auf den Markt. Der Preis: 37,80 Euro monatlich, die Berechtigung gilt ab Juli.
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Verschärfte Regeln für Arbeitgeber

Unternehmen müssen sich auf strengere Auflagen einstellen. Bis zum 7. Juni muss das deutsche Entgelttransparenzgesetz an die EU-Richtlinie 2023/970 angepasst werden. Die Neuerungen im Überblick:

  • Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
  • Gehaltsspannen müssen in Stellenausschreibungen verpflichtend genannt werden.
  • Firmen mit über 100 Beschäftigten müssen über Lohnunterschiede berichten.
  • Liegt die Differenz bei über fünf Prozent, droht eine formelle Prüfung.

Ermittlungen gegen Uber und Bolt

Die Behörden erhöhen den Druck auf die Plattformwirtschaft. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch Ermittlungen gegen 30 Verdächtige im Zusammenhang mit Arbeitsbetrug bei den Fahrdiensten Uber und Bolt bekannt gegeben. Der Fall betrifft rund 450 Fahrer, die angeblich ohne Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt wurden. Der Schaden wird auf mindestens 4,1 Millionen Euro geschätzt.

Höhere Strafen für Verstöße

Bereits zum 31. März trat eine verschärfte Regelung in Kraft: Unternehmen, die die Fünf-Prozent-Quote für schwerbehinderte Beschäftigte nicht erfüllen, zahlen nun deutlich höhere Strafen. Die höchste Stufe liegt bei 815 Euro monatlich pro unbesetzten Pflichtplatz – und zwar für Firmen, die überhaupt keine behinderten Mitarbeiter beschäftigen.

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