Entgelttransparenz, Arbeitgeber

Entgelttransparenz ab Juni: Arbeitgeber müssen Einstiegsgehälter nennen

29.06.2026 - 07:11:37 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht zieht Bilanz zum AGG-Jubiläum. Neue EU-Vorgaben und aktuelle Urteile zu Entgelttransparenz und Kündigungen prägen die Praxis.

BAG zum AGG: Neue Urteile und Herausforderungen für Firmen
Entgelttransparenz - Eine vielfältige Gruppe von Fachleuten in einem modernen Büro, die Gleichbehandlung und rechtliche Themen diskutieren. Symbole der Gerechtigkeit im Hintergrund. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zum 20-jährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Übersicht zentraler Entscheidungen veröffentlicht. Seit dem 18. August 2006 haben die Senate zahlreiche Grundsatzfragen zu Alter, Religion und Geschlecht geklärt. Die Rechtsprechung gilt mittlerweile als gefestigt, doch neue EU-Richtlinien und aktuelle Urteile stellen Unternehmen vor fortlaufende Herausforderungen.

Altersdiskriminierung: Wo die Grenzen liegen

Ein Schwerpunkt der BAG-Rechtsprechung sind Altersgrenzen und altersabhängige Leistungen. Der 1. Senat entschied Ende 2021: Abfindungen in Sozialplänen dürfen für ältere Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen geringer ausfallen. Voraussetzung ist, dass sie den Übergang in die Rente absichern. Auch die Berücksichtigung des Lebensalters bei betriebsbedingten Kündigungen stufte der 2. Senat 2009 als sachlich gerechtfertigt ein.

Doch das Gericht zog auch klare Grenzen. Der 6. Senat erklärte Ende 2011 die Bemessung des Grundgehalts nach dem Lebensalter, wie sie im Bundesangestelltentarifvertrag üblich war, für unzulässig. Starre Altersgrenzen für Piloten in Tarifverträgen verwarf der 4. Senat Ende 2015. Und im März 2025 präzisierten die Richter: Entschädigungszahlungen wegen Diskriminierung dürfen nicht als anrechenbares Vermögen bei Prozesskostenhilfe gewertet werden.

Kirchliche Arbeitgeber unter Druck

Ein weiteres Spannungsfeld betrifft die Anforderungen kirchlicher Arbeitgeber. Der Europäische Gerichtshof entschied am 17. März 2026: Die Caritas darf einem Mitarbeiter nicht allein wegen eines Kirchenaustritts kündigen. Voraussetzung: Die Religionszugehörigkeit muss keine wesentliche und berechtigte berufliche Anforderung für die konkrete Tätigkeit sein.

Zur Gleichstellung hat der 3. Senat des BAG bereits Anfang 2009 die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung gefestigt. Sogenannte Späteheklauseln, die Rentenansprüche bei einer Eheschließung nach einem bestimmten Alter ausschließen, erklärten die Richter Anfang 2019 für unwirksam.

Neue Regeln bei Entgelttransparenz

Durch europäische Vorgaben entstehen derzeit neue Rechtslagen. Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie lief am 7. Juni 2026 ab – ohne dass ein nationales Gesetz vorliegt. Seit dem 8. Juni 2026 gilt daher eine richtlinienkonforme Auslegung bestehenden Rechts. Öffentliche Arbeitgeber müssen nun bereits bei der Einstellung Einstiegsgehälter nennen. Bewerber nach ihrem bisherigen Verdienst zu fragen, ist nicht mehr erlaubt.

Ein Urteil des 8. Senats vom Oktober 2025 unterstreicht zudem: Ein Einzelvergleich mit einem Kollegen kann bereits als Indiz für eine Entgeltbenachteiligung ausreichen.

Anzeige

Viele der hier beschriebenen rechtlichen Änderungen müssen direkt in die Vertragsgestaltung einfließen, um teure Sanktionen zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen für rechtssichere Verträge auf dem neuesten Stand des Nachweisgesetzes. Rechtssichere Arbeitsverträge jetzt kostenlos erstellen

Massenentlassungen: Neue Leitplanken

Auch bei Massenentlassungen hat das BAG wichtige Akzente gesetzt. In einer Entscheidung vom 25. Juni 2026 stellten die Richter klar: Geringfügige Zahlenfehler in einer Massenentlassungsanzeige heben die Wirksamkeit von Kündigungen nicht zwingend auf. Voraussetzung ist, dass der Zweck des Anzeigeverfahrens nicht beeinträchtigt wird.

Das ist eine Nuancierung zur Entscheidung vom März 2026. Damals hatte das Gericht geurteilt: Fehlt eine ordnungsgemäße Anzeige vollständig, sind die Kündigungen unwirksam – eine Heilung im Nachhinein ist ausgeschlossen.

Reformbedarf: Mehr als 13.000 Beratungsanfragen

Die Relevanz des Diskriminierungsschutzes zeigt sich in der Statistik der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 2025 wurden dort über 13.000 Beratungsanfragen registriert. Schwerpunkte: Rassismus, Behinderung und Geschlecht.

Anzeige

Besonders bei Umstrukturierungen und Kündigungswellen ist eine fundierte Vorbereitung für Arbeitnehmervertreter unerlässlich, um faire Bedingungen auszuhandeln. Mit diesem kostenlosen Experten-Ratgeber erhalten Betriebsräte bewährte Musterpunktsysteme und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Verhandlung eines gerechten Sozialplans. Kostenlosen Ratgeber für den Sozialplan herunterladen

Vor diesem Hintergrund werden Reformen des AGG diskutiert. Geplant sind unter anderem längere Klagefristen und eine stärkere Unterstützung für Betroffene. Parallel arbeiten mehrere Bundesländer an eigenen Landesantidiskriminierungsgesetzen, um den Schutz über das Arbeitsleben hinaus auszuweiten.

Wird das AGG auf Arztpraxen ausgeweitet?

In der juristischen Praxis wird zudem die Ausweitung des AGG-Schutzes auf andere Rechtsgebiete geprüft. Der Bundesgerichtshof befasste sich im Mai 2026 mit der Frage, ob das AGG auch auf medizinische Behandlungsverträge anwendbar ist. Hintergrund: Eine Reha-Klinik hatte die Aufnahme einer blinden Patientin abgelehnt. Eine Entscheidung in diesem Fall könnte den Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen grundlegend neu definieren.

de | wirtschaft | 69649942 |