Entgeltgleichheit: Neue EU-Regeln gelten seit 8. Juni für alle
29.06.2026 - 17:04:15 | boerse-global.de
Seit dem 8. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue Rechtslage zur Entgeltgleichheit. Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) verstreichen lassen. Ein entsprechendes Gesetz wurde nicht rechtzeitig verabschiedet.
Was das für Unternehmen bedeutet
Die Konsequenz: Gerichte müssen bei Entgeltstreitigkeiten jetzt direkt die europäischen Vorgaben anwenden. Für Arbeitgeber birgt das erhebliche Haftungsrisiken. Besonders brisant: die Beweislastumkehr. Können Arbeitnehmer Indizien für eine Benachteiligung vorlegen, muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte diesen Weg bereits im Oktober 2025 geebnet (Az. 8 AZR 300/24). Ein Einzelvergleich mit einem Kollegen reicht demnach aus, um einen Anscheinsbeweis zu begründen. Vertragliche Schweigeklauseln über das Gehalt sind unwirksam. Bei nachgewiesener Benachteiligung drohen Lohnnachzahlungen für bis zu drei Jahre.
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IT-Branche besonders betroffen
Die neue Rechtslage trifft vor allem die IT-Branche hart. Hier sind individuelle Gehaltsverhandlungen üblich – das erschwert die Einhaltung von Entgeltgleichheit. Künftig müssen Arbeitgeber in Stellenanzeigen Gehaltsspannen angeben. Die Frage nach dem bisherigen Verdienst ist verboten.
Für Unternehmen ab 200 Beschäftigten greift ein individueller Auskunftsanspruch. Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen umfassende Berichte vorlegen. Ein weiteres BAG-Urteil vom Februar 2026 stellte klar: Der Auskunftsanspruch ist betriebsbezogen, nicht überbetrieblich.
Die Zahlen verdeutlichen die Relevanz: Die unbereinigte Lohnlücke in Deutschland liegt bei 16 Prozent, der bereinigte Wert stagniert bei 6 Prozent.
Verzögerung bis 2027
Ein deutsches Umsetzungsgesetz wird frühestens Anfang 2027 erwartet. Die Bundesregierung plant offenbar, spezifische Berichtspflichten erst ab Juni 2028 verbindlich einzuführen. Branchenverbände wie der DEHOGA begrüßen die Verschiebung – sie gebe Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung.
Kritiker warnen vor wachsender Rechtsunsicherheit. Solange kein Gesetz vorliegt, obliegt die Rechtsfortbildung den Arbeitsgerichten. Das könnte zu einer uneinheitlichen Rechtsprechung führen. Experten raten Unternehmen, die Zeit zu nutzen und ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen.
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Weitere Änderungen im Arbeitsrecht
Parallel dazu gelten seit Januar 2026 neue Regelungen. Der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro pro Stunde. Für Anfang 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.
Für Diskussionen sorgen Vorschläge einer Rentenkommission. Sie sehen vor, Minijobs künftig nur noch für Schüler zuzulassen. Alle anderen geringfügig Beschäftigten sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. In der Gastronomie arbeiten rund 1,1 Millionen Menschen in solchen Verhältnissen – die Branche warnt vor den Folgen.
