Entgeltgleichheit, Daimler-Managerin

Entgeltgleichheit: LAG spricht Daimler-Managerin 210.000 Euro zu

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 07:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

LAG Baden-Württemberg spricht Ex-Managerin 210.000 Euro Entgeltnachzahlung zu. Die Gewerkschaft der Führungskräfte erwägt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Daimler Truck: LAG-Urteil erzwingt Gehaltsnachzahlung von 210.000 Euro
Ein leerer Konferenzraum in einem modernen Bürogebäude mit großen Glasfronten und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 18. August 2026 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg eine Entscheidung zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen getroffen, die weitreichende finanzielle Folgen für die Arbeitgeberseite hat.

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24 verurteilte das Gericht den Fahrzeughersteller Daimler Truck dazu, einer ehemaligen Führungskraft eine Gehaltsnachzahlung in Höhe von 210.000 Euro brutto zu leisten. Die Nachzahlung bezieht sich auf den Zeitraum von 2018 bis 2022, in dem die Klägerin als Abteilungsleiterin für das Unternehmen tätig war.

Differenz zum Median als Bemessungsgrundlage

Die Klage der ehemaligen Managerin war damit teilweise erfolgreich. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, wie die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts finanziell auszugleichen ist, wenn eine Arbeitnehmerin für die gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter vergütet wird als ihre männlichen Kollegen. Das LAG Baden-Württemberg orientierte sich bei der Festsetzung der Summe an der männlichen Vergleichsgruppe innerhalb des Unternehmens.

Das Gericht sprach der Klägerin die Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Gehalt und dem Median der Gehälter der männlichen Vergleichsgruppe zu. Damit folgte das Gericht der Argumentation, dass die Klägerin Anspruch auf eine Vergütung habe, die dem mittleren Wert ihrer männlichen Kollegen entspreche.

Einen weitergehenden Anspruch lehnte das Gericht hingegen ab: Die Managerin hatte gefordert, auf das Niveau des Spitzenverdieners der männlichen Vergleichsgruppe angehoben zu werden. Diesen Anspruch auf das Gehalt des am besten bezahlten Kollegen sah das Gericht jedoch als nicht begründet an.

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Juristisches Tauziehen nach BAG-Entscheidung

Das nun verkündete Urteil ist das Ergebnis eines langwierigen Rechtsstreits durch mehrere Instanzen. Bereits am 23. Oktober 2025 hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Fall befasst. Unter dem Aktenzeichen 8 AZR 300/24 hob das BAG ein vorheriges Urteil teilweise auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das LAG Baden-Württemberg.

Die Bundesrichter hatten damit die Grundlage für die detaillierte Prüfung der Gehaltsunterschiede geschaffen, die nun in der Entscheidung vom 18. August 2026 mündete.

Mit der aktuellen Entscheidung des LAG gilt das Verfahren als abgeschlossen, da das Gericht eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen hat. Damit ist der Weg zum Bundesarbeitsgericht für eine ordentliche Revision versperrt, was die Rechtskraft der Entscheidung auf dieser Ebene festigt.

Kritik der Gewerkschaft der Führungskräfte

Trotz der hohen Nachzahlungssumme stößt das Urteil auf Kritik vonseiten der Arbeitnehmervertretung. Die Gewerkschaft der Führungskräfte (GFF) äußerte sich ablehnend zu der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg. Aus Sicht der Gewerkschaft bleibe das Urteil hinter den Erwartungen zurück, insbesondere da der Klägerin nicht das Gehalt des Spitzenverdieners zugesprochen wurde.

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Die GFF gab bekannt, dass sie derzeit rechtliche Schritte prüfe, um gegen die Nichtzulassung der Revision vorzugehen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde könnte dazu führen, dass der Fall doch noch einmal vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden muss, sofern die Beschwerde erfolgreich ist und das BAG die Revision nachträglich zulässt.

Wirtschaftlicher Kontext bei Daimler Truck

Das Urteil zur Gehaltsnachzahlung fällt in eine Phase, in der Daimler Truck weitreichende Umbaumaßnahmen im Konzern vornimmt. Unabhängig von dem arbeitsrechtlichen Verfahren hat das Unternehmen Pläne für einen massiven Stellenabbau kommuniziert.

Bis zum Jahr 2030 beabsichtigt Daimler Truck, rund 5.000 Stellen zu streichen. Der Fall der ehemaligen Abteilungsleiterin unterstreicht derweil die zunehmende juristische Bedeutung von Transparenz und Gleichberechtigung in den Vergütungsstrukturen deutscher Großkonzerne.

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