Entgeltgleichheit, EntgTranspG

Entgeltgleichheit: § 11 EntgTranspG zwingt Hochrechnung auf Vollzeit

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 19:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Teilzeitbeschäftigte erhalten mehr Rechte durch Hochrechnungspflicht. Neue BAG- und EuGH-Urteile prägen die Personalarbeit.

Entgeltgleichheit: Neue Regeln für Teilzeitkräfte und aktuelle Urteile
Ein modernes Büro mit Dokumenten zu Gehaltsanalysen und einem Taschenrechner auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Personalabteilungen stehen vor komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung von Entgeltgleichheit. Eine aktuelle Szenarioanalyse zeigt: Besonders bei Teilzeitbeschäftigten drohen strukturelle Benachteiligungen.

Hochrechnung auf Vollzeit ist Pflicht

Personalverantwortliche müssen die Entgelte von Teilzeitkräften auf Vollzeitäquivalente hochrechnen. Das schreibt § 11 Abs. 3 S. 2 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) vor. Nur so entsteht eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Gehälter. Teilzeitbeschäftigte können sich damit gegen potenzielle Benachteiligungen zur Wehr setzen.

Der Auskunftsanspruch im Konzernverbund ist derzeit noch auf den eigenen Betrieb beschränkt. Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) könnte das ändern. Ihre Umsetzungsfrist lief bereits am 7. Juni 2026 ab. Ein deutsches Umsetzungsgesetz steht noch aus. Experten raten Unternehmen, ihre Vergütungssysteme frühzeitig anzupassen.

Gender Pay Gap: Deutschland liegt über EU-Schnitt

Die wirtschaftliche Relevanz ist enorm. Laut Eurostat liegt der Gender Pay Gap in der EU bei durchschnittlich 11,1 Prozent beim Bruttostundenlohn. Für Frauen bedeutet das einen jährlichen Einkommensverlust von rund 3.900 Euro. In Deutschland sind es mit 6.049 Euro deutlich mehr. Marktbeobachter beziffern den jährlichen Verlust für Frauen in der EU auf rund 358 Milliarden Euro.

Die Wahl von Teilzeitmodellen wirkt sich massiv aufs Nettoeinkommen aus. Beispielrechnungen für 2026 zeigen: Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, verliert bei 3.500 Euro Brutto etwa 21 Prozent Nettoeinkommen. Bei 20 Stunden sind es rund 42 Prozent. Neben dem unmittelbaren Verlust sinken auch Sozialabgaben und spätere Rentenansprüche.

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Ostdeutschland: Gender Pay Gap rechnerisch verschwunden

Die Entgeltstatistik für 2025 zeigt eine besondere Entwicklung in Ostdeutschland. Dort lag der Medianlohn von Frauen mit 3.855 Euro sogar über dem der Männer (3.711 Euro). Der Gender Pay Gap ist rechnerisch verschwunden. Dennoch besteht ein deutlicher Lohnabstand zum Westen von etwa 12,8 Prozent. Rund 28 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Osten verdienen weniger als 3.000 Euro monatlich.

Ein Gleichstellungsdatenreport für Brandenburg, veröffentlicht am 28. Juli 2026, unterstreicht die Problematik der Existenzsicherung. Bei etwa der Hälfte der abhängig beschäftigten Frauen reicht das Monatsentgelt nicht für eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung. Das wirkt sich direkt auf die Altersvorsorge aus: 2024 erhielten rund 30 Prozent der Frauen eine gesetzliche Rente von unter 600 Euro. Zum 1. Juli 2026 wurde der Rentenwert auf 42,52 Euro festgesetzt.

Neue Urteile: Freistellung, Fahrzeit und Bewertungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 25. März 2026: Pauschale Freistellungsklauseln in Formulararbeitsverträgen sind unwirksam. Beschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung – es sei denn, es liegen konkrete überwiegende Arbeitgeberinteressen vor.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wertete Fahrzeit im Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten als Arbeitszeit. Für Beschäftigte in der Pflege oder im Reinigungsgewerbe bedeutet das bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026) mögliche monatliche Nachzahlungen von bis zu 400 Euro.

Das OLG Hamburg stärkte derweil die Position der Arbeitgeber bei Online-Bewertungen. Laut Beschluss vom 13. Juli 2026 können Unternehmen die Löschung von Bewertungen auf Portalen wie Kununu verlangen, wenn substanziell begründete Zweifel an einem tatsächlichen Geschäftskontakt bestehen.

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