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Energy Sharing: Solarstrom-Teilen zwischen Nachbarn ab Juni

02.06.2026 - 04:31:07 | boerse-global.de

Seit 1. Juni 2026 dürfen Haushalte selbst erzeugten Solarstrom mit Nachbarn teilen. Technische Hürden und Kostenfragen bremsen den Start jedoch.

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Die neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§42c EnWG) macht es möglich – und markiert einen Wendepunkt für die deutsche Energiewende.

Seit dem 1. Juni 2026 ist das Gesetz in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie RED II um und befreit kleinere Erzeuger von den bürokratischen Hürden eines kommerziellen Energieversorgers. Bürger, Kommunen und kleine Unternehmen dürfen nun Strom aus erneuerbaren Quellen über das öffentliche Netz teilen – ohne als Energiehändler eingestuft zu werden.

Wie das neue Modell funktioniert

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Die Teilnahme erfolgt über virtuelle Transaktionen im öffentlichen Stromnetz, nicht über physische Direktleitungen. Wer Solarstrom teilen möchte, schließt zwei Verträge ab: einen Stromliefervertrag mit dem Erzeuger und einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber.

Wichtig: Die Empfänger müssen weiterhin einen separaten Vertrag mit einem traditionellen Versorger abschließen. Der geteilte Strom deckt nur einen Teil des Bedarfs – den Rest liefert der Grundversorger.

Aktuell ist das Teilen auf lokale Verteilnetze beschränkt. Doch das Gesetz schreibt vor: Ab Juni 2028 müssen Netzbetreiber auch netzübergreifendes Teilen ermöglichen.

Technische Hürden bremsen den Start

Die größte Herausforderung: intelligente Messsysteme (iMSys). Nur mit diesen Smart Metern, die Daten im 15-Minuten-Takt erfassen, ist Energy Sharing technisch möglich.

Doch die Realität sieht anders aus. Weniger als sechs Prozent der deutschen Haushalte verfügen über solche Zähler – in manchen Regionen sind es gerade einmal drei Prozent. Und wer heute einen Smart Meter bestellt, wartet drei bis sechs Monate auf die Installation.

Die Kostenfrage bleibt ebenfalls heikel. Zwar liegen die Erzeugungskosten für Photovoltaik-Strom zwischen 11 und 15 Cent pro Kilowattstunde, während die Einspeisevergütung unter 8 Cent gefallen ist. Doch geteilter Strom unterliegt weiterhin den vollen Netzentgelten, Steuern und Abgaben.

Verbraucherschützer beziffern diese Zusatzkosten auf 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Das könnte den Preisvorteil für Empfänger schmälern. Je nach Vereinbarung zwischen den Nachbarn sind Einsparungen von 3 bis 18 Cent pro Kilowattstunde möglich – realistisch ist eher das untere Ende der Spanne.

Was Deutschland von Österreich lernen kann

Ein Blick über die Grenze zeigt, wie es besser laufen könnte. Österreich führte sein Energy-Sharing-Modell bereits 2021 ein. Ende 2025 waren dort rund 6.000 Energie-Communities aktiv.

Der entscheidende Unterschied: Österreich gewährt reduzierte Netzentgelte für geteilten Strom. Genau dieser Anreiz fehlt im deutschen Modell – und das kritisieren Branchenverbände scharf.

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und Bürgerenergie-Allianzen fordert daher Nachbesserungen: geringere Netzentgelte für geteilten Strom, vereinfachte Steuerbefreiungen und standardisierte Musterverträge.

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Ausblick: Langsamer Start, große Hoffnung

Die Bundesnetzagentur plant bereits weitere Anpassungen. Ab 2028 könnte eine Grundgebühr für Anlagenbetreiber eingeführt werden, um die Netzkosten zu stützen.

Experten sind sich einig: Die rechtliche Grundlage ist gelegt – doch bis Energy Sharing in Deutschland wirklich breite Wirkung entfaltet, werden noch Jahre vergehen. Der Start ist gemacht, der Weg bleibt steinig.

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