Energy Sharing: Nachbarn können ab Juni Strom direkt verkaufen
10.06.2026 - 17:18:43 | boerse-global.de
Seit Anfang Juni ist es offiziell: Der neue Paragraph 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erlaubt das sogenannte Energy Sharing. Betreiber von Photovoltaikanlagen können ihren überschüssigen Strom über das öffentliche Netz direkt an Nachbarn verkaufen. Das soll die lokale Nutzung erneuerbarer Energien fördern.
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Technische Hürden und Kosten
Praktisch wird das neue Modell aber erst mit dem Einbau intelligenter Messsysteme – sogenannter Smart Meter. Die Kosten für diese Geräte liegen zwischen 30 und 140 Euro. Für die Durchleitung des Stroms durchs öffentliche Netz fallen Netzentgelte an, die für 2026 auf rund 10,4 Cent pro Kilowattstunde geschätzt werden.
Marktbeobachter halten einen Preis von etwa 13 Cent pro Kilowattstunde für attraktiv – sowohl für Abnehmer als auch für Erzeuger. Erste spezialisierte Dienstleister wie WeShareEnergy, Metergrid und neoom sind bereits am Start. WeShareEnergy verlangt beispielsweise eine Gebühr von einem Cent pro Kilowattstunde für die Abwicklung.
Stadtwerke unter Druck
Die Einführung des Energy Sharing erhöht den Investitionsdruck auf die Betreiber der Verteilernetze. Die Stadtwerkestudie 2026 von BDEW und EY zeigt: Neun von zehn Stadtwerken sehen einen Investitionsbedarf, der über dem bisherigen Niveau liegt. Ein Viertel erwartet sogar eine Verdopplung der Investitionen – vor allem beim Ausbau der Stromnetze, der Wärmeversorgung und der Digitalisierung.
Dazu drängt die EU-Kommission Deutschland zu einem schnelleren Roll-out von Smart Metern. Ein geplantes Elektrifizierungsgesetz sieht vor: Bis 2030 müssen 50 Prozent der Haushalte ausgestattet sein, bis 2033 sogar 65 Prozent. Mit einer Quote von 5,5 Prozent im Jahr 2025 ist Deutschland europäisches Schlusslicht. Viele Messstellenbetreiber haben bisher noch keine Geräte installiert – die Kosten pro Einheit liegen bei 200 bis 220 Euro.
Streit um die EEG-Reform
Parallel zum Start des Energy Sharing verhandelt die schwarz-rote Koalition über ein umfangreiches Energiepaket. Es sieht unter anderem Reformen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche signalisierte zuletzt Kompromissbereitschaft – das Paket soll noch vor der Sommerpause durchs Kabinett.
Ein zentraler Streitpunkt ist der sogenannte Redispatchvorbehalt. Neue Anlagen in überlasteten Netzgebieten sollen zehn Jahre lang keine Entschädigung erhalten, wenn sie abgeregelt werden. Die Union fordert mehr Kosteneffizienz, die SPD warnt vor einer Ausbremsung der Energiewende. Ziel bleibt: 80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030. Im ersten Quartal 2026 lag der Anteil bei 53,3 Prozent. Deutschland trat in diesem Zeitraum erstmals seit 2023 wieder als Netto-Exporteur von Strom auf.
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Regionale Anreize und Innovationen
Auf Landesebene entstehen zusätzliche Anreize. In Hessen sieht ein geplantes Beteiligungsgesetz vor, dass Anlagenbetreiber künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde an betroffene Kommunen zahlen müssen. Bei einer Windkraftanlage könnten das jährliche Einnahmen zwischen 30.000 und 40.000 Euro sein – zweckgebunden für die Akzeptanzförderung vor Ort.
Gleichzeitig schreitet die technische Integration voran. Das Unternehmen Enercity vermarktete erstmals in Deutschland Strom aus Batterien von Elektrofahrzeugen im gewerblichen Realbetrieb an der Börse. Bidirektionales Laden gilt als wichtiger Baustein, um Schwankungen bei der Einspeisung von Wind- und Solarstrom besser auszugleichen. Die Windkraft legte im ersten Quartal 2026 um 29 Prozent zu – trotz eines insgesamt schwachen Windjahres im Vorjahr.
