EnEfG-Reform, Sparvorgaben

EnEfG-Reform: Wirtschaft droht 9-Prozent-Schrumpfung durch Sparvorgaben

02.06.2026 - 05:30:14 | boerse-global.de

Verbände und Ökonomen warnen: Strenge Energieeffizienz-Vorgaben könnten die Wirtschaftsleistung um fast neun Prozent reduzieren.

EnEfG-Reform: Wirtschaft droht 9-Prozent-Schrumpfung durch Sparvorgaben - Bild: über boerse-global.de
EnEfG-Reform: Wirtschaft droht 9-Prozent-Schrumpfung durch Sparvorgaben - Bild: über boerse-global.de

Die deutsche Wirtschaft droht laut Verbänden und Ökonomen wegen zu strikter Energiesparvorgaben zu schrumpfen.

Der Druck auf die Bundesregierung wächst. Wirtschaftsverbände und führende Ökonomen fordern eine grundlegende Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt: Die aktuellen gesetzlichen Ziele seien nur durch einen massiven Rückgang der Wirtschaftsleistung zu erreichen. „Die starren Vorgaben gefährden unseren Wohlstand und die internationale Wettbewerbsfähigkeit“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian.

Verschärfte Vorgaben für die Industrie

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Das Gesetz schreibt eine drastische Reduzierung des Endenergieverbrauchs vor: Bis 2030 soll er auf 1.867 Terawattstunden sinken – ein Minus von 26,5 Prozent gegenüber 2008. Bis 2045 sind sogar 45 Prozent weniger gefordert. Eine DIHK-Analyse zeigt: Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die deutsche Wirtschaft im Vergleich zu 2024 um fast neun Prozent schrumpfen – es sei denn, die Effizienzgewinne steigen drastisch. Derzeit liegt die jährliche Einsparungsrate bei lediglich 1,7 Prozent, gefordert sind aber 3,3 Prozent.

Immerhin: Die Teilnahmeschwelle für verpflichtende Energiemanagementsysteme wurde zuletzt von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden angehoben. Damit sind nur noch größere Industriebetriebe betroffen. Der DIHK sieht darin jedoch nur eine kosmetische Korrektur, nicht die grundlegende Wende.

Gebäudesanierung: Neues Gesetz für Nichtwohngebäude

Parallel dazu hat das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Es löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und konzentriert sich künftig auf Nichtwohngebäude. Die Kernpunkte:

  • Mindestenergiestandards: Neue Effizienzklassen von A bis G legen fest, welche Gebäude saniert werden müssen.
  • Automatisierungspflicht: Gebäudeautomation und Digitalisierung sollen den Energieverbrauch optimieren.
  • Neubau-Standards: Ab 2028 oder 2030 müssen alle Neubauten emissionsfrei sein – je nach Gebäudetyp.
  • Technologieoffenheit: Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt zugunsten breiterer technischer Lösungen.

Streit um die „Energie-Obergrenze“

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Die 2023 eingeführten Verbrauchsobergrenzen stoßen bei führenden Ökonomen auf scharfe Kritik. Mitglieder des Sachverständigenrats und andere Spitzenforscher bezeichnen die festen Grenzen als „planwirtschaftlichen Ansatz“. Ihr Urteil: Solche Beschränkungen führen zwangsläufig zu Schrumpfung statt zu Innovation.

Ganz anders sieht das die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF). Sie bewertet das Gesetz als Wachstumsmotor: Strenge Standards trieben die Modernisierung voran und förderten Energiespartechnologien.

Die Regierung von Kanzler Merz berät nach Informationen aus Koalitionskreisen über eine Entschärfung der bestehenden Regeln. Erst am 1. Juni 2026 trat mit der Ermächtigung zum Energy Sharing eine weitere energiepolitische Neuerung in Kraft. Privathaushalte, Gemeinden und Vereine dürfen nun lokal produzierten Ökostrom über das öffentliche Netz teilen, ohne als gewerbliche Energieversorger zu gelten. Die praktische Umsetzung stockt jedoch noch – die technischen Voraussetzungen für intelligente Stromzähler fehlen vielerorts.

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