EmpCo-Richtlinie: Regierung plant Schutz vor Warenvernichtung ab 27. September
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen eine kurzfristige Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel der Initiative ist es, die Vernichtung bereits produzierter Konsumgüter zu verhindern, deren Kennzeichnung nicht den ab dem 27. September 2026 greifenden Vorschriften der europäischen EmpCo-Richtlinie entspricht. Eine geplante Verhältnismäßigkeitsprüfung soll Händler und Hersteller vor Abmahnwellen und kostspieligen Rückrufen schützen.
Verhältnismäßigkeit soll Unterlassungsansprüche begrenzen
Die Neuregelung sieht vor, dass die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Verstößen gegen die neuen Nachhaltigkeitsvorgaben an strenge Kriterien geknüpft wird. Künftig soll gerichtlich geprüft werden, ob ein solcher Anspruch angesichts der wirtschaftlichen Kosten und der Umweltauswirkungen verhältnismäßig ist.
Nach Angaben von Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim Handelsverband Deutschland (HDE), soll diese Einschränkung für Unterlassungsansprüche befristet bis zum 26. September 2028 gelten.
Erforderlich sei demnach eine umfassende Interessenabwägung. Dabei müssten die finanziellen Aufwendungen für eine nachträgliche Beseitigung des Rechtsverstoßes gegen die Umweltbelastungen abgewogen werden, die durch eine Vernichtung der betroffenen Produkte entstünden.
Auch klagebefugte Verbände müssen in dieser Übergangsphase bis zum 27. September 2028 mögliche Verstöße und ihre Prozessrisiken unter diesem Gesichtspunkt prüfen.
Handel warnt vor Abmahnungen und Warenverlusten
Der Handelsverband unterstützt das Vorhaben der Koalitionsfraktionen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnte, dass ohne eine gesetzliche Nachbesserung viele einwandfreie Produkte vom Markt genommen und vernichtet werden müssten. Betroffen seien vor allem Waren, die mit langem Vorlauf geordert und bereits produziert wurden, als die bisherigen Kennzeichnungen noch rechtskonform waren.
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Da Verpackungen und Etiketten dieser Altbestände oft nicht mehr wirtschaftlich angepasst werden könnten, drohten den Händlern ab dem Stichtag Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch klagebefugte Verbände. Ohne eine gesetzliche Klarstellung bliebe vielen Anbietern nur der Verkaufsstopp.
Gleichzeitig betonte der HDE, dass der geplante Verhältnismäßigkeitstest keinen vollwertigen Ersatz für eine formale Abverkaufs- oder Übergangsfrist darstelle. Die Neuregelung befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren und ist noch nicht in Kraft getreten, während der Bundestag die grundlegenden EmpCo-Vorgaben im UWG bereits Ende 2025 beschlossen hatte.
Verschärfte Vorgaben für Nachhaltigkeitswerbung ab 27. September
Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) tritt am 27. September 2026 EU-weit in Kraft und verschärft die Anforderungen an umweltbezogene Produktwerbung drastisch.
Dr. Olivia Henke, Vorständin der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima, wies darauf hin, dass die Neuregelungen die Wirtschaft tiefgreifend treffen, zumal der europäische Rechtsakt keine Übergangsfristen vorgesehen hat. Der Vorbereitungsstand in den Unternehmen falle derzeit sehr unterschiedlich aus.
Die Vorgaben verbieten künftig pauschale und nicht näher erläuterte Begriffe wie klimafreundlich, umweltfreundlich oder ökologisch. Auch allgemeine Zukunftsaussagen, beispielsweise über eine angestrebte Klimaneutralität bis 2040, sind auf Produktverpackungen künftig problematisch.
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Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig definierte Kriterien erfüllen und auf unabhängigen Prüfsystemen Dritter basieren, wie dies etwa beim Blauen Engel der Fall ist.
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