Elternzeit: Kündigungsschutz bleibt auch bei Hochverdiener-Reform
03.07.2026 - 19:42:29 | boerse-global.de
Die Bundesregierung lockert den Arbeitsmarkt für Spitzenverdiener – doch Eltern in der Auszeit profitieren weiterhin von starken Schutzrechten. Ein neues Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm sorgt nun für zusätzliche Klarheit.
Gericht stärkt Schutz bei gestaffelter Elternzeit
Das LAG Hamm hat am 5. November 2025 den Kündigungsschutz für Eltern in mehrteiliger Elternzeit präzisiert. Wer seine Auszeit auf bis zu drei Abschnitte verteilt, genießt weiterhin vollen Schutz – vorausgesetzt, die Planung ist klar kommuniziert.
Der gesetzliche Schutz greift acht Wochen vor dem angemeldeten Beginn der Elternzeit. Während dieser Phase und der gesamten Auszeit dürfen Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen. Das Urteil unterstreicht: Wer seine Elternzeit in Etappen plant, muss die Fristen genau einhalten, sonst droht der Schutzverlust.
Koalitionsreformen: Hochverdiener-Regelung betrifft Eltern nicht
Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026 weitreichende Arbeitsmarktreformen. Ab Januar 2027 können Beschäftigte mit einem Jahresbrutto von über 177.450 Euro ihr Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflösen.
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Doch die Neuregelung gilt nicht für Eltern in der Auszeit. Schwerbehinderte, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit behalten ihre strengen Kündigungsschutzregeln – unabhängig vom Einkommen. Die Bundesregierung stellt damit klar: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt auch bei flexibleren Arbeitsmärkten geschützt.
Befristungen und steuerliche Entlastungen
Das Reformpaket bringt zudem Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung. Künftig sind bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen möglich – befristet bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis entfällt.
Flankierend plant die Koalition ab 2027 steuerliche Entlastungen für Familien. Der Grund- und Kinderfreibetrag steigen, das Kindergeld klettert auf 272 Euro pro Monat. Im Gegenzug könnten andere Leistungen wie das Wohngeld sinken. Im Familienministerium wird zudem diskutiert, das Elterngeld auf zwölf Monate zu begrenzen – mit stärkerer Aufteilung zwischen den Partnern.
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Klare Regeln für die Elternzeitplanung
Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit während der Elternzeit auf bis zu 32 Stunden pro Woche reduzieren. Der Anspruch auf die gesamte Auszeit besteht bis zum achten Lebensjahr des Kindes.
Das Bundesarbeitsgericht hat in aktuellen Urteilen weitere Rechte gestärkt. Am 25. März 2026 entschied es: Pauschale Freistellungsklauseln in AGB sind unwirksam. Beschäftigte haben einen grundsätzlichen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung. Zudem bleibt eine Kündigung unwirksam, wenn eine erforderliche Massenentlassungsanzeige fehlt oder fehlerhaft ist – das machte das BAG am 19. März 2026 klar.
