Elterngeld: Neue Einkommensgrenze 175.000 Euro ab April 2025
25.05.2026 - 12:30:19 | boerse-global.deSeit April 2025 gilt eine deutlich niedrigere Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld – mit weitreichenden Folgen für Gutverdiener.
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Schärfere Regeln für Besserverdienende
Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch. Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden, liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens (zvE) bei 175.000 Euro – für Paare wie für Alleinerziehende. Schon eine geringe Überschreitung führt zum kompletten Verlust des Anspruchs. Zuvor hatte die Ampel-Koalition die Grenze bereits im April 2024 von 300.000 auf 200.000 Euro gesenkt.
Weil das maßgebliche Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt stammt, ist eine frühzeitige Steuerplanung entscheidend. Viele Gutverdiener erhöhen ihre Beiträge zur Basis-Rente (Rürup), um das zvE zu drücken – diese sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen zu 100 Prozent absetzbar.
Kürzere gemeinsame Bezugszeiten
Seit April 2024 gilt zudem eine Einschränkung beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld: Eltern dürfen die Grundleistung nur noch für maximal einen Monat parallel beziehen – innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gibt es bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und behinderten Kindern. Für die meisten Familien bedeutet das: mehr Wechsel und kürzere gemeinsame Auszeiten als früher.
Mehr Schutz nach Fehlgeburten
Ein Meilenstein trat am 1. Juni 2025 in Kraft: Der Mutterschutz wurde auf Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche ausgeweitet. Das Gesetz sieht gestaffelte Schutzfristen vor:
- Zwei Wochen bei Fehlgeburten ab der 13. Woche
- Sechs Wochen ab der 16. Woche
- Acht Wochen ab der 19. Woche
Betroffene Frauen erhalten bezahlte Freistellung und besonderen Kündigungsschutz. Zuvor galt dies nur für Totgeburten.
Der reguläre Mutterschutz bleibt unverändert bei 14 Wochen – sechs vor und acht nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Postpartum-Phase auf zwölf Wochen. Arbeitgeber müssen in dieser Zeit das volle Nettogehalt zahlen, abzüglich eines Krankenkassenbeitrags von maximal 13 Euro pro Tag.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Immer mehr Eltern nutzen das ElterngeldPlus, das eine Bezugsdauer von bis zu 28 Monaten ermöglicht – bei halbem monatlichem Satz. Besonders attraktiv ist es für Teilzeitkräfte mit bis zu 32 Wochenstunden, da es den drastischen Einkommensabfall vermeidet, der beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld und Gehalt droht.
Der Partnerschaftsbonus belohnt eine gleichberechtigte Aufteilung: Arbeiten beide Eltern vier Monate lang zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Laut Statistischem Bundesamt nutzen Väter diese option zunehmend – auch wenn Mütter noch immer die Mehrheit der Antragsteller stellen.
Für Personalabteilungen bedeutet das: mehr Flexibilität, aber auch mehr Verwaltungsaufwand. Die Ankündigungsfrist für Elternzeit beträgt sieben Wochen vor dem dritten Geburtstag des Kindes, 13 Wochen für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag.
Finanzielle Realität: Die Deckelung bleibt
Trotz Inflation und gestiegener Mindestlöhne ist der Höchstbetrag für das Elterngeld stabil: 1.800 Euro monatlich für das Basiselterngeld, 900 Euro für das ElterngeldPlus. Für viele Gutverdiener bedeutet das einen deutlichen Einschnitt – das Elterngeld ersetzt nur etwa 65 bis 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens.
Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze liegt nun bei 603 Euro monatlich. Das betrifft vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, die während der Elternzeit auf geringfügige Beschäftigung setzen.
EU-Transparenzrichtlinie: Neue Pflichten für Arbeitgeber
Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie verpflichtet Arbeitgeber, ihre Vergütungsstrukturen offenzulegen. Das wird langfristig Auswirkungen darauf haben, wie Elternzeitphasen bei Gehaltsverhandlungen und Beförderungen bewertet werden.
Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Die aktuellen Regelungen verlangen von Unternehmen mehr als nur finanzielle Zuschüsse. Sobald eine Schwangerschaft gemeldet wird, ist eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes Pflicht. Im Büro reichen oft kleine Anpassungen, in Laboren oder der Industrie sind häufig sofortige Umsetzungen nötig.
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