Elementarschaden-Pflicht, Länder

Elementarschaden-Pflicht: Länder und Verbände können bis 2. Dezember Stellung nehmen

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Vorschlag sieht Naturgefahrenschutz für neue Policen und eine automatische Erweiterung bestehender Verträge vor; Verbände und Länder können Stellung nehmen.
Ein modernes Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Gärten an einem bewölkten Tag. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben am 21. Oktober 2026 ein Eckpunktepapier für eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung an Bundesländer und Verbände verschickt. Die Initiative der Minister Hubig und Klingbeil sieht vor, dass neue Wohngebäudeversicherungen Schäden durch Naturgefahren standardmäßig abdecken müssen.

Bestehende Verträge sollen nach Ablauf eines Jahres automatisch um diesen Schutz erweitert werden, falls Eigentümer nicht widersprechen oder reagieren. Eine generelle Pflicht zum Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung ist im Konzept hingegen nicht enthalten.

Gestaffelte Selbstbehalte und Debatte um Mieterkosten

Das Papier unterscheidet zwischen einem Standardschutz und einer geprüften Mindestversicherung. Im Standardschutz soll der Selbstbehalt maximal 10 Prozent der Leistung beziehungsweise höchstens 20.000 Euro betragen. Für die geprüfte Mindestversicherung sind bis zu 50 Prozent Selbstbehalt und maximal 100.000 Euro vorgesehen.

Wie Berichte über das Papier darlegen, soll bei der Inanspruchnahme der Mindestvariante ein Ausschluss von staatlichen Länderhilfen im Schadensfall greifen. Eine Opt-Out-Möglichkeit ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Zudem prüfen die beteiligten Ministerien, ob eine Umlage der Versicherungskosten auf Mieter künftig gesetzlich verboten wird.

Die beteiligten Stellen haben nun Gelegenheit, sich einzubringen: Stellungnahmen der Verbände und Länder werden bis zum 2. Dezember 2026 erwartet. Ein ausformulierter Gesetzentwurf soll frühestens im ersten Quartal 2027 vorliegen. Bereits im Juni 2024 hatte der Bundesrat eine flächendeckende Pflicht zur Elementarschadenversicherung gefordert.

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Kritik aus Wirtschaft und Versicherungswirtschaft

Aus der Versicherungswirtschaft und der Politik regt sich deutlicher Widerstand. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt eine Pflichtversicherung ab. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betonte, eine Pflicht verhindere keinen Schaden.

Der Verband fordert stattdessen ein Gesamtsystem aus verbindlicher Prävention, Elementarschutz als Regelfall mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out), gesonderten Lösungen für Hochrisikogebäude und einer eng begrenzten staatlichen Rückdeckung.

Über das Modell „Elementar Re“ schlägt der GDV vor, dass der Staat erst einspringt, wenn Gesamtschäden 30 Milliarden Euro übersteigen. Rund 400.000 Wohngebäude in Hochrisikolagen – was 2,5 Prozent des Bestands, aber 20 Prozent der Schäden entspricht – sollten in einem Risikopool gebündelt werden.

Auch Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, wies den Entwurf zurück. Eine Pflichtversicherung verhindere keine Schäden, verteile lediglich Kosten und verteuere Wirtschaften sowie Wohnen für alle. Sie mahnte stattdessen bezahlbare Angebote, echte Wahlfreiheit, mehr Hochwasserschutz und Deichbau sowie staatliche Absicherungen bei Extremkatastrophen an.

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Carsten Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, äußerte erhebliche Schwächen und verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Pläne. Der Bund der Versicherten vermisst in den Plänen derweil ein ganzheitliches Gesamtkonzept.

Gegenstimmen aus Nichtregierungsorganisationen fordern hingegen noch schärfere Regeln: Anna Lena Samborski von der Organisation Urgewald verlangte eine echte, umfassende Pflichtversicherung, eine staatliche Rückversicherung und einheitliche Preise. Sie verwies dabei auf Frankreich, wo das System CatNat seit 1982 eine Quote von rund 98 Prozent bei einer durchschnittlichen Jahresprämie von etwa 42 Euro aufweist.

Regionale Risiken und finanzielle Tragweite

Hintergrund der Initiative sind die Erfahrungen nach Extremwetterereignissen. Nach der Ahrtal-Flut im Juli 2021 mit 135 Toten und Schäden von über 40 Milliarden Euro stellten Bund und Länder bis zu 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau bereit.

Damals war nur rund die Hälfte der Gebäude versichert, bis zu 80 Prozent der Schäden wurden öffentlich kompensiert. In Rheinland-Pfalz stieg die Quote von 37 Prozent vor der Flut innerhalb von drei Jahren lediglich auf rund 42 Prozent.

Nach Angaben des GDV waren mit Stand Juni 2026 bundesweit 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden abgesichert, 41 Prozent verfügten über keinen Schutz. Seit 2002 verursachten Überschwemmungen und Starkregen im Schnitt jährlich rund zwei Milliarden Euro Schaden; im Jahr 2025 lagen die versicherten Schäden bei rund 400 Millionen Euro.

Untersuchungen verdeutlichen erhebliche Preisspannen nach Gefährdungszonen. Branchenangaben zufolge liegen die jährlichen Kosten für Elementarschutz zwischen 100 und 1500 Euro.

Eine Studie aus dem Januar bezifferte für eine Musterimmobilie im Wert von 500.000 Euro den durchschnittlichen Aufpreis in der Risikoklasse 1 auf 93 Euro pro Jahr, während Angebote in der höchsten Gefährdungsklasse 4 im Schnitt 1128 bis 2080 Euro jährlich betrugen und Spitzenwerte von bis zu 3193 Euro erreichten. In dieser höchsten Risikozone boten im Schnitt nur vier Versicherer Policen an, verglichen mit 39 Anbietern in niedrigeren Klassen.

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