Elektronischer, Medikationsplan

Elektronischer Medikationsplan: Pilotstart für 36% der Versicherten

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundeskabinett beschließt das GeDIG zur Stärkung der gematik. Der elektronische Medikationsplan startet im Herbst, Ärzte kritisieren erweiterte Datenzugriffe.

GeDIG: Mehr Befugnisse für gematik und neuer Medikationsplan
Modernes Tablet mit digitalem Gesundheits-Dashboard und abstrakten Netzwerklinien in einer Arztpraxis. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-Digitalagentur (GeDIG) verabschiedet. Die Neuregelung soll die technische Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) erhöhen und die elektronische Patientenakte (ePA) attraktiver machen. Neben erweiterten Befugnissen für die staatliche Digitalagentur gematik sieht das Paket jährliche Entlastungen von rund 445 Millionen Euro vor.

Mehr Befugnisse für die gematik

Ein Kernpunkt des GeDIG ist die Absicherung der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Die gematik erhält deutlich erweiterte Kompetenzen – etwa die Befugnis, bei technischen Mängeln Zulassungen für IT-Komponenten zu entziehen. Ziel ist die höhere Ausfallsicherheit des Systems.

Parallel dazu dokumentiert der TI-Atlas 2026 den aktuellen Stand der Vernetzung. Demnach sind inzwischen etwa 50 Prozent der Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen. Das System werde zunehmend durch das sogenannte TI-Gateway stabilisiert, das den Zugang für Leistungserbringer vereinfachen soll.

Elektronischer Medikationsplan startet im Herbst

Die ePA wird laut Kabinettsbeschluss zu einer zentralen Plattform für die Gesundheitsversorgung ausgebaut. Bereits seit dem 15. Juli 2026 läuft in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens die Pilotierung des elektronischen Medikationsplans (eMP). Dieser bietet eine strukturierte Übersicht über die Medikation sowie Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten.

Der bundesweite Roll-out ist für den Herbst 2026 geplant. Ein gesetzlicher Anspruch auf den eMP besteht für Versicherte mit mindestens drei verordneten Medikamenten – eine Gruppe, die rund 36 Prozent der gesetzlich Versicherten umfasst. In Umfragen bewerteten rund 90 Prozent der Befragten die Einführung positiv. Ab 2027 sollen weitere Funktionen folgen: eine KI-gestützte Befundverarbeitung, eine Volltextsuche und Mitte des Jahres digitale Impfzertifikate.

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Apotheken und Softwarehäuser ziehen an einem Strang

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) haben eine Absichtserklärung unterzeichnet. Ziel ist die tiefere Integration des elektronischen Medikationsplans in die Apotheken-Software.

Apotheken sollen künftig Wechselwirkungen zwischen Medikamenten effizienter prüfen und Dosierungsanpassungen direkt digital übernehmen können – etwa bei Lieferengpässen. Zudem dürfen sie rezeptfreie Arzneimittel und Betäubungsmittel in der Akte ergänzen. Der Zugriff bleibt auf drei Kalendertage nach dem Stecken der Gesundheitskarte begrenzt.

Ärzte kritisieren erweiterte Datenzugriffe

Das GeDIG stößt bei ärztlichen Standesorganisationen auf Widerstand. Der Hartmannbund, die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren vor allem die erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf ePA-Daten. Die Verbände sehen darin einen Paradigmenwechsel, der die ärztliche Entscheidungsautonomie gefährde.

Moniert wird zudem die Möglichkeit der Kassen, ePA-Daten für automatisierte Präventionshinweise oder KI-gestützte Auswertungen zu nutzen – ohne vorherige Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Die KBV warnte vor einer rein ökonomisch getriebenen Patientensteuerung.

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Vergütung digitaler Leistungen bis 2027 geregelt

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, die Pauschale für die Erstbefüllung der ePA in Höhe von 11,34 Euro bis Ende 2026 zu verlängern. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Vergütung gemäß den Vorgaben des GKV-Spargesetzes. Das Gesetz, das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, sieht für 2027 ein Gesamteinsparvolumen von 16,3 Milliarden Euro vor.

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