Elektronische Patientenakte: Ein Jahr nach dem Rollout – Fortschritte und Hürden
05.05.2026 - 06:44:21 | boerse-global.de
Die elektronische Patientenakte (ePA) hat sich ein Jahr nach ihrer bundesweiten Einführung als zentrales Element der deutschen Gesundheitsverwaltung etabliert. Rund 73 Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen besitzen inzwischen automatisch ein Konto – vorausgesetzt, sie haben nicht widersprochen. Über 100 Millionen Dokumente sind laut der nationalen Digitalagentur gematik bereits in den Systemen gespeichert.
Pflicht zur Befüllung treibt Digitalisierung voran
Der entscheidende Wendepunkt kam am 1. Oktober 2025. Seit diesem Datum sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken gesetzlich verpflichtet, relevante medizinische Daten wie Laborergebnisse, Entlassbriefe und Diagnoseberichte in die ePA einzupflegen. Die Umstellung von freiwilliger auf verpflichtende Teilnahme hat die Digitalisierung von Patientengeschichten massiv beschleunigt.
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Die wöchentlichen Zugriffszahlen belegen den Trend: Anfang 2026 griffen bis zu 93.000 Arzt- und Zahnarztpraxen wöchentlich auf das System zu – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 84.000 Praxen im Oktober 2025.
Klinischer Alltag profitiert von digitalen Medikamentenlisten
Besonders deutlich zeigt sich der Nutzen im Praxisalltag. Medizinisches Personal führt inzwischen durchschnittlich 21 Millionen wöchentliche Abfragen digitaler Medikamentenlisten durch. Grund dafür ist der digitale Medikationsprozess, der erstmals einen strukturierten Überblick über aktuelle Verschreibungen, Dosierungen und auch rezeptfreie Präparate bietet – Informationen, die zuvor nicht elektronisch erfasst wurden.
Die technische Stabilität der zentralen ePA-Systeme lag im ersten Jahr bei beachtlichen 99,9 Prozent Verfügbarkeit. Zwar gibt es vereinzelt lokale Verbindungsprobleme, doch diese sind meist auf die komplexe Telematik-Infrastruktur (TI) zurückzuführen, nicht auf die ePA selbst. Der laufende Umstieg auf TI 2.0 – eine moderne Architektur mit Zero-Trust-Prinzip – soll ältere Hardware-Komponenten durch softwarebasierte Gateways ersetzen und den Verwaltungsaufwand für Praxen weiter reduzieren.
Die Bandbreite der gespeicherten Informationen wächst stetig. Neben Arztbriefen finden sich inzwischen über 5,5 Millionen digitale Bonushefte für Zahnarztbesuche. Allein im Februar und März 2026 wurden rund 25 Millionen neue Dokumente hochgeladen.
Aktive Nutzung: Fortschritt mit Schattenseiten
Doch bei aller administrativer Erfolgsgeschichte zeigt sich ein geteiltes Bild, wenn es um die aktive Nutzung durch die Versicherten selbst geht. Eine Umfrage von Civey im Auftrag von Pharma Deutschland vom 27. April 2026 ergab: 23,6 Prozent der Bevölkerung nutzen die ePA aktiv – ein deutlicher Anstieg gegenüber 12,5 Prozent im April 2025.
Die Umfrage offenbart interessante demografische Unterschiede: Junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren sind mit 28,8 Prozent die aktivste Gruppe, Männer nutzen die ePA häufiger als Frauen. Geografisch zeigen sich ebenfalls Unterschiede: In den ostdeutschen Bundesländern liegt die Nutzungsrate bei 28,9 Prozent, im Westen bei 22,2 Prozent.
Allerdings deuten andere Daten auf eine geringere Tiefe der persönlichen Nutzung hin. Anfang Januar 2026 berichteten große Krankenkassen, dass nur 3,6 Prozent der Versicherten aktiv eigene Dokumente hochgeladen oder Zugriffsrechte verwaltet hatten.
Ein wesentliches Hindernis ist die Registrierung für eine persönliche „Health-ID“ – Voraussetzung für den Zugriff per Smartphone-App. Bis April 2026 waren rund 5,1 Millionen Health-IDs registriert. Die Mehrheit der Bevölkerung besitzt zwar eine von Ärzten befüllte ePA, doch nur ein Bruchteil hat direkten digitalen Zugriff.
Neues Digitalgesetz: Der Weg zur aktiven Nutzung
Die Bundesregierung justiert den rechtlichen Rahmen nach. Anfang April 2026 stellte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Entwurf für ein neues „Digitalgesetz“ (GeDIG) vor. Es soll die ePA zur zentralen „digitalen Eintrittspforte“ ins Gesundheitssystem machen.
Die geplanten Neuerungen sind ambitioniert:
- Bis Februar 2028 müssen Krankenkassen Funktionen für digitale Terminbuchungen und standardisierte Ersteinschätzungen direkt in der ePA-App anbieten
- Bis September 2029 soll der digitale Überweisungsschein für Facharztbehandlungen kommen
Das Ziel: Die Zahl der aktiven ePA-Nutzer soll sich bis 2030 verfünffachen. Zudem plant das Gesetz eine europäische Dimension: Patienten sollen künftig Gesundheitsdienstleistern in anderen EU-Staaten Zugriff auf ihre ePA-Daten gewähren können – ein wichtiger Schritt für sichere Behandlungen auf Reisen.
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Forschung und Sekundärnutzung als nächster Schritt
Mit dem zweiten Jahr der bundesweiten Verfügbarkeit rückt die Sekundärnutzung der Daten in den Fokus. Neue Spezifikationen der gematik aus dem Frühjahr 2026 ebnen den Weg für die Nutzung anonymisierter Gesundheitsdaten in der medizinischen Forschung. Dies soll die Entwicklung personalisierter Therapien unterstützen und die Patientensicherheit verbessern – etwa durch die statistische Erkennung von Wechselwirkungen auf breiter Datenbasis.
Ausblick: Vom Verwaltungstool zum persönlichen Gesundheitsmanager
Die ePA hat sich vom Pilotprojekt zur tragenden Säule der deutschen Gesundheitsverwaltung entwickelt. Die seit Oktober 2025 geltende Pflicht zur Befüllung hat eine umfassendere Datenumgebung geschaffen und die Abhängigkeit von physischem Papierdokumententransfer reduziert.
Der Erfolg der nächsten Phase hängt maßgeblich von der Umsetzung des geplanten Digitalgesetzes und dem Ausbau nutzerfreundlicher Identifikationsmethoden ab. Der Fokus liegt nun auf der Steigerung der Health-ID-Registrierungen und der Integration neuer Funktionen wie Volltextsuche und Push-Benachrichtigungen für Patienten.
Das administrative „Backend“ der ePA funktioniert weitgehend. Ob die Deutschen die digitale Akte als aktives Werkzeug für ihre persönliche Gesundheitsvorsorge annehmen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
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