Elektromobilität, Firmenwagen

Elektromobilität: 75-Prozent-Abschreibung für Firmenwagen bis 2027

Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

BEV-Zulassungen steigen um 50 Prozent, während neue Steuerpflichten und strengere Vorgaben die Flottenumstellung prägen.

E-Mobilität im Firmenbereich: Neue Steuerregeln und Rekordzulassungen 2026
Modernes Elektroauto in einer hellen, architektonisch anspruchsvollen Firmen-Tiefgarage. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die betriebliche Elektromobilität erlebt einen massiven Schub: Die Neuzulassungen von Batterie-Fahrzeugen stiegen in den ersten sieben Monaten 2026 um über 50 Prozent auf rund 446.600 Einheiten. Im Juli erreichte der BEV-Anteil mit 29,3 Prozent einen Spitzenwert. Doch der Umstieg bringt neue steuerliche Regeln, verschärfte Abrechnungspflichten und wachsenden Wettbewerbsdruck mit sich.

Investitionsbooster: 75 Prozent Sonderabschreibung nutzen

Der Staat will die Flottenumstellung mit einem dicken Paket ankurbeln. Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr der Nutzung. Die Regelung gilt von Mitte 2025 bis Ende 2027. Zusätzlich wurde die Grenze für den Bruttolistenpreis auf 100.000 Euro angehoben.

Auch die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde auf bis zu 30 Prozent angehoben. Das verbessert die Liquidität bei der Umstellung. Ab 2028 soll zudem die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 auf 10 Prozent bis 2032 sinken.

Ladestrom zu Hause: Pauschalen sind tabu

Seit Anfang 2026 gelten strenge Regeln für die Erstattung von Ladestrom. Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers sind nicht mehr erlaubt. Stattdessen muss der tatsächliche Verbrauch präzise erfasst werden – etwa durch MID-Zähler oder eichrechtskonforme Ladelösungen.

Zwei Optionen stehen zur Wahl: Entweder zahlen Firmen die individuellen Stromtarife der Mitarbeiter oder die Strompreispauschale des Statistischen Bundesamts. Ein Blick in die Niederlande zeigt: Dort bleiben Emissionsreduktions-Zertifikate beim Heimladen steuerfrei, wenn sie direkt in den Kilowattstunden-Preis einfließen.

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Elektromobilitätsgesetz: Mehr Privilegien, strengere Regeln

Das Bundeskabinett hat Ende Juli die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Elektrofahrzeuge dürfen bis Ende 2035 weiter bevorzugt parken und Busspuren nutzen. Erstmals profitieren auch Elektrobusse und schwere E-Lkw von den Vorteilen.

Plug-in-Hybride müssen künftig härtere Bedingungen erfüllen: mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Wer die Werte verfehlt, verliert die Privilegien.

Der Wettbewerb verschärft sich indes: Chinesische Hersteller erreichten im ersten Halbjahr 2026 einen Marktanteil von 6,2 Prozent. Neue Elektro-Kleinwagen sollen ab September für unter 20.000 Euro oder 99 Euro Leasingrate pro Monat starten. Auch Elektro-SUVs gibt es dank Förderungen schon ab 175 Euro monatlich.

Gebrauchte E-Autos: Batterieverschleiß ist kein Mangel

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle sorgt für Klarheit bei Gebrauchtwagen. Eine alterungsbedingte Abnahme der Batteriekapazität stellt keinen Sachmangel dar, wenn sie dem Stand der Technik entspricht. Laut Sachverständigen liegt der normale Verschleiß zwischen 1,5 und 2,3 Prozent pro Jahr.

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Ein viereinhalb Jahre altes Fahrzeug mit 93 Prozent Batteriegesundheit gilt demnach als mangelfrei. Unternehmen können also entspannter in gebrauchte E-Flotten investieren.

Das Bundesfinanzministerium plant unter Lars Klingbeil zudem Entlastungen von 9,8 Milliarden Euro pro Jahr. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: 5,6 Milliarden Euro sollen 2027 fließen, der rest folgt 2028.

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