Elektrische Sicherheit: DGUV reformiert Prüfvorschriften risikoorientiert
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) überprüft ihre Vorschriften 3 und 4 grundlegend. Diese regeln die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Ziel der Reform: mehr Praxisnähe und Risikoorientierung bei gleichbleibendem Schutzniveau für Beschäftigte.
Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität
Jährlich ereignen sich rund 2.500 Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom – einige mit tödlichem Ausgang. Die Berufsgenossenschaften wollen die Effektivität der Kontrollen erhöhen, ohne die Bürokratie weiter aufzublähen. Die neuen Prüfmodalitäten sollen sich enger am tatsächlichen Gefährdungspotenzial der Anlagen orientieren.
Damit reagiert die Unfallversicherung auf Forderungen aus der Wirtschaft nach flexibleren Lösungen im Arbeitsschutz. Statt starrer Fristen rückt künftig die Gefährdungsbeurteilung in den Vordergrund.
Prüfintervalle selbst bestimmen
Bereits heute können Betriebe ihre Prüfintervalle betriebsspezifisch festlegen. Diese Flexibilität wird weiter gestärkt. Unternehmen definieren die Zeitabstände zwischen Prüfungen künftig abhängig von Beanspruchung, Umgebungsbedingungen und Fehleranfälligkeit ihrer Geräte.
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Fachleute betonen: Eine sorgfältige Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen bleibt essenziell. Nur so können Betriebe bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaften die Einhaltung der Sicherheitsstandards nachweisen. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb bleibt beim Unternehmer – er gewinnt aber mehr Spielraum bei der Organisation der Instandhaltung.
Eingebettet in breitere Reformen
Die Reform der DGUV-Vorschriften ist Teil eines größeren regulatorischen Umbaus. Die Bundesregierung legte im Juli 2026 ein Programm zum Bürokratieabbau vor. Es sieht unter anderem vor, die Bestellungspflicht für betriebliche Beauftragte zu lockern – sofern keine EU-Vorgaben dagegenstehen.
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Parallel greifen in verwandten Bereichen neue Anforderungen:
- Seit dem 7. April 2026 gelten verschärfte Personalkontrollen für Cloud-Anbieter nach BSI C5:2026
- Am 21. Juli 2026 traten neue BEG-Förderrichtlinien in Kraft, die erstmals „Worst-Performing Buildings“ definieren
- Ab 1. Januar 2027 sind neue Fördergrenzen durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant
Für die betriebliche Praxis bedeutet die Überarbeitung der Vorschriften 3 und 4 eine Chance, Wartungsprozesse effizienter zu gestalten. Experten raten, bestehende Gefährdungsbeurteilungen bereits jetzt auf Aktualität zu prüfen. Wer frühzeitig umstellt, ist für die risikoorientierten Standards gewappnet.
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