Einspeisevergütung, Solaranlagen

Einspeisevergütung fällt weg: Neue Solaranlagen ab 2027 ohne Garantie

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2029 drohen PV-Betreibern Grundpreisaufschläge, während die Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt. Auch Netzanschlüsse werden strenger.

Solaranlagen-Besitzer: Neue Netzentgelt-Regeln und EEG-Reform ab 2027
Moderne Solaranlage auf einem Hausdach bei Sonnenlicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesnetzagentur plant eine Neuverteilung der Netzentgelte. Ab 2029 sollen Besitzer von Photovoltaik-Anlagen einen Grundpreisaufschlag zahlen. Das jährliche Volumen der Netzentgelte liegt bei rund 37 Milliarden Euro.

Grundpreisaufschlag: Das plant die Behörde

Der Entwurf mit dem Namen AgNes sieht vor: Private Solaranlagenbesitzer zahlen ab 2029 einen Aufschlag auf den Grundpreis ihres Stromtarifs. Die Erhöhung soll zwischen 70 und 90 Prozent des regulären Grundpreises liegen. Bei einem Jahresgrundpreis von 150 Euro wären das 105 bis 135 Euro extra – gedeckelt bei maximal 100 Euro pro Jahr.

Balkonkraftwerke bleiben von der Regelung ausgenommen. Bereits ab April 2028 soll der Aufschlag separat auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Das Konsultationsverfahren läuft bis Ende 2026, danach soll ein endgültiger Beschluss folgen.

EEG-Reform: Einspeisevergütung fällt für Neuanlagen

Parallel zeichnen sich weitere Einschnitte ab. Die staatlich garantierte Einspeisevergütung entfällt für Neuanlagen ab 2027. Aktuell erhalten Betreiber für im August 2026 in Betrieb genommene Anlagen noch 7,7 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,2 Cent bei Volleinspeisung.

Der Kabinettsentwurf sieht eine Übergangslösung vor: 36 Monate lang gibt es maximal 5,2 Cent pro Kilowattstunde, danach sinkt der Wert alle sechs Monate weiter. Zudem müssen Anlagen ab 2 Kilowatt Leistung künftig mit Smart Metern ausgestattet werden. Der Bundestag berät im September.

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Netzanschluss: Neue Hürden für Wind- und Solarparks

Auch der Netzanschluss wird neu geregelt. Ab 2027 dürfen Verteilnetzbetreiber Anträge für neue Wind- und Solarparks in kapazitätslimitierten Gebieten ablehnen. Als Kriterium gilt eine Abregelungsquote von mehr als fünf Prozent im Vorjahr.

Marktforscher schätzen: Bis zu 90 Landkreise könnten betroffen sein. Dort droht zudem der Wegfall von Entschädigungszahlungen bei Netzüberlastungen. Solaranlagen sollen Ertragsausfälle bis 20 Prozent selbst tragen, Windkraftanlagen bis 18 Prozent. Hintergrund sind die massiv gestiegenen Redispatch-Kosten zur Netzstabilisierung – für 2025 prognostiziert: rund 3 Milliarden Euro.

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Die Pläne sorgen für politischen Zündstoff. Während SPD-Vertreter aktuelle Strompreisprognosen kritisieren, fordern Wirtschaftsverbände eine schnelle Entlastung des Mittelstands. Netzkosten machen mittlerweile 20 bis 30 Prozent des Strompreises aus. Experten sehen zudem Potenzial im Speicherausbau: Bis zu 4 Milliarden Euro jährlich ließen sich sparen – die politischen Rahmenbedingungen dafür gelten allerdings als unzureichend.

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