Einkommensteuerreform, Milliarden

Einkommensteuerreform ab Januar 2027: 10 Milliarden Euro Entlastung

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 17:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Politik einigt sich auf umfassende Entlastungen für Unternehmen und Bürger, inklusive niedrigerer Körperschaftsteuer und weniger Bürokratie.

Bund und Länder beschließen Steuersenkungen und Bürokratieabbau
Abstrakte Darstellung der Bürokratie, die abgebaut wird, mit Zahnrädern und komplexen Strukturen, die sich auflösen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Samstag in Berlin brachte weitreichende Beschlüsse.

Kanzler Merz und die Regierungschefs der Länder knüpften an das Anfang Juli vorgelegte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ an. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD reagiert damit auf die wirtschaftliche Stagnation. Das Bruttoinlandsprodukt war im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gesunken.

Abbau von Bürokratie als Schlüssel

Ein zentraler Pfeiler der neuen Strategie: der Abbau von Berichtspflichten. Die Regierung will sämtliche Pflichten streichen, die nicht durch EU-Recht oder Verfassungsrecht vorgegeben sind. Auch betriebliche Beauftragte sollen künftig nur noch bestellt werden müssen, wenn Europarecht dies fordert.

Ab Herbst ersetzt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) das bisherige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Betroffen sind zunächst Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Das Institut der Wirtschaftsprüfer fordert zudem eine inflationsbedingte Anpassung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz.

Digitalminister Karsten Wildberger verwies auf bereits erzielte Erfolge. Seit November 2025 seien die Bürokratiekosten um 10,4 Milliarden Euro gesunken. Für 2027 ist die Einführung einer digitalen Brieftasche geplant.

Steuersenkungen für Unternehmen und Bürger

Die Bundesregierung plant eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer. Ab 2028 soll der Satz von 15 auf 10 Prozent fallen. Die Gesamtbelastung einer GmbH inklusive Gewerbesteuer würde damit von etwa 30 auf rund 25 Prozent sinken.

Parallel dazu tritt ab dem 1. Januar 2027 eine Einkommensteuerreform in Kraft. Sie soll bis 2028 vollständig umgesetzt sein. Das Entlastungsvolumen liegt bei jährlich 10 Milliarden Euro.

Die Schwellenwerte für die Reichensteuer werden angepasst: 45 Prozent Steuersatz ab 250.000 Euro Einkommen, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Ostbeauftragte Kaiser forderte zudem eine Reform der Erbschaftsteuer und mehr Unterstützung für Gründungen in den östlichen Bundesländern.

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Schärferer Kampf gegen Steuerbetrug

Trotz der Entlastungen verschärft der Staat das Vorgehen gegen Finanzkriminalität. Am Donnerstag präsentierten Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen. Kernstück ist ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll.

Härtere Strafen von bis zu 15 Jahren Haft für Bandenkriminalität sind vorgesehen. Eine erweiterte Vermögensabschöpfung ermöglicht die Beschlagnahme für 180 Tage – auch ohne vorherige Verurteilung.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt eine allgemeine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz. Kryptogewinne sollen künftig systematischer besteuert werden. Die Regierung rechnet für 2027 mit Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro.

Neue Regeln für Wettbewerb und Energie

Das Bundeskabinett verabschiedete eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Amtszeit des Kartellamtspräsidenten wird auf einmalig acht Jahre begrenzt. Amtsinhaber Andreas Mundt tritt voraussichtlich Ende 2026 in den Ruhestand.

Die Umsatzgrenzen für die Fusionskontrolle steigen um 14 bis 50 Prozent. Im Bereich der erneuerbaren Energien steuert die Koalition auf das Ende der klassischen Solarförderung zu. Ein Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle wird für den 29. Juli erwartet.

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Die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen unter 50 Kilowatt soll ab 2027 schrittweise auslaufen. Nach einer dreijährigen Übergangsphase mit reduzierten Zahlungen ist der Übergang in die Direktvermarktung vorgesehen. Für den Windkraftausbau sind 2027 und 2028 Zubauziele von jeweils 5 Gigawatt definiert.

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