Einkommensteuer-Reform: Klingbeil präsentiert zwei Modelle mit 10–20 Mrd. Euro
15.06.2026 - 23:26:20 | boerse-global.de
Die Vorschläge zielen auf eine Entlastung der Steuerzahler ab, unterscheiden sich aber bei der Gegenfinanzierung. Die Pläne werden derzeit in der Verhandlerrunde zwischen Union und SPD diskutiert. Das Finanzministerium wollte sie mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Gespräche nicht offiziell bestätigen.
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Entlastung um zehn oder 20 Milliarden
Die Konzepte unterscheiden sich primär im Umfang. Variante 1 sieht eine Reduzierung der Steuerlast um rund zehn Milliarden Euro vor. Variante 2 ist mit etwa 20 Milliarden deutlich umfangreicher. Beiden Entwürfen gemein ist die Absicht, die Schwelle für den Spitzensteuersatz anzuheben. Derzeit greift der Satz von 42 Prozent ab einem Jahreseinkommen von rund 70.000 Euro.
Zur Gegenfinanzierung schlägt das Ministerium eine Erhöhung des sogenannten Reichensteuersatzes vor. Dieser liegt aktuell bei 45 Prozent für Einkommen ab etwa 280.000 Euro jährlich. Für die zweite Variante ist zudem eine Anhebung der Erbschaftsteuer im Gespräch.
Länder warnen vor Einnahmeausfällen
Die Reformpläne stoßen bei den Bundesländern auf Widerstand. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte, dass Länder und Kommunen keine Einnahmeausfälle tragen könnten. Die Einkommensteuer fließt zu 42,5 Prozent dem Bund, zu 42,5 Prozent den Ländern und zu 15 Prozent den Gemeinden zu. Steuersenkungen hätten damit unmittelbare Auswirkungen auf die regionalen Haushalte.
Kretschmer forderte, dass der Bund sämtliche Mindereinnahmen vollständig kompensieren müsse. Ohne einen solchen Ausgleich werde ein entsprechendes Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit finden. Parallel verhandeln Bund und Länder über eine grundlegende Finanzreform nach dem Veranlassungsprinzip. Kanzler Merz strebt hierzu Ende Juni eine Einigung mit den Ministerpräsidenten an.
Altersvorsorge und Sozialversicherung ab 2027
Neben der Einkommensteuer stehen weitere Änderungen im Finanz- und Sozialsystem bevor. Für 2027 ist der Start des neuen Altersvorsorgedepots als Nachfolger der Riester-Rente geplant. Das Modell sieht staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich vor. Für die volle Grundzulage ist ein monatlicher Beitrag von 150 Euro erforderlich, Kinderzulagen liegen bei 300 Euro.
Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, die vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Kernpunkt ist die geplante Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung für Partner. Künftig soll die Mitversicherung 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens kosten. Ausnahmen sind für Eltern mit Kindern unter sieben Jahren sowie für Pflegende und Rentner vorgesehen. Die Reform soll die Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro entlasten.
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Änderungen bei Steuern und Abgaben im Juli
Bereits zum 1. Juli treten mehrere Änderungen in Kraft. Die Renten steigen um 4,24 Prozent. Die Ticketsteuer für Flüge aus Deutschland wird reduziert – für Kurzstrecken von 15,53 Euro auf 13,03 Euro, für Langstrecken von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
Im internationalen Online-Handel wird der Einkauf aus Nicht-EU-Ländern durch eine neue pauschale Zollgebühr von drei Euro pro Warenkategorie teurer. Im Bereich der sozialen Sicherung erfolgt der Übergang vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld, der mit verschärften Regeln verbunden ist. Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet am 31. Juli – bei Steuerberatern verlängert sie sich bis zum 30. April 2027.
