Einkommensteuer: Freibeträge erhöht, Reichensteuer ab 250.000 Euro bei 45%
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 14:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundeskanzler Merz und Finanzminister Klingbeil haben heute ein umfangreiches steuerliches Reformpaket präsentiert. In diesem Zusammenhang veröffentlichte das Handelsblatt neue Berechnungsmodelle, die die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Netto-Gehälter der Bürger konkretisieren. Die Reform sieht weitreichende Anpassungen bei Freibeträgen, Steuersätzen und Sozialabgaben vor, die teilweise bereits kurzfristig, teilweise in den kommenden Jahren wirksam werden sollen.
Deutliche Anhebung der steuerlichen Freibeträge
Ein Kernstück der Reform ist die Entlastung von Beziehern niedriger und mittlerer Einkommen durch die Anhebung zentraler Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro steigen. Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von 4.878 Euro auf 5.123 Euro vorgesehen. Auch das Kindergeld sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag werden im Zuge des Pakets angehoben.
Für die Jahre 2027 und 2028 plant die Bundesregierung laut Branchenexperten weitere Anpassungen. So soll der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf insgesamt 1.430 Euro steigen. Das Kindergeld könnte nach aktuellen Planungen ab dem Jahr 2028 eine Höhe von 272 Euro erreichen. Zudem ist vorgesehen, die zweite Progressionszone im Steuertarif abzuflachen, um den Effekt der kalten Progression weiter zu dämpfen.
Unterschiedliche Berechnungsmodelle zur Familienentlastung
Hinsichtlich der konkreten finanziellen Vorteile für Familien liegen unterschiedliche Berechnungen vor. Ein Modell des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) prognostiziert für ein Ehepaar mit zwei Kindern eine jährliche Entlastung in Höhe von 576 Euro. Ein offizielles Regierungsdokument beziffert die Ersparnis für dieselbe Konstellation hingegen auf über 600 Euro.
Diese Einschätzung teilen auch Experten der ETL Service GmbH, die bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern ebenfalls von einer jährlichen Entlastung von über 600 Euro ausgehen. Diese Differenzen ergeben sich aus unterschiedlichen Annahmen zur Wirksamkeit der verschiedenen Reformkomponenten wie Freibeträgen und Transferzahlungen.
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Verschärfung der Reichensteuer und Änderungen bei Mini-Jobs
Während untere Einkommensgruppen entlastet werden, sieht die Reform für Bezieher sehr hoher Einkommen eine Mehrbelastung vor. Die sogenannte Reichensteuer soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro bei 45 % liegen. Bisher griff dieser Steuersatz erst ab einer Grenze von 277.825 Euro. Zusätzlich wird eine neue Stufe eingeführt: Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll der Steuersatz auf 47 % steigen.
Signifikante Änderungen ergeben sich zudem im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Bei Mini-Jobs wird die Pauschsteuer von aktuell 2 % auf 5 % angehoben. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Mini-Jobber zudem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6 % zuzüglich des jeweiligen Zusatzbeitrags leisten.
Anpassungen im Arbeitsrecht und Streichungen bei Förderungen
Über die rein steuerlichen Aspekte hinaus beinhaltet das Reformpaket Eingriffe in das Arbeitsrecht und die Sozialgesetzgebung. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung soll abgeschafft werden; stattdessen wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht. Um die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, wird die maximale Dauer für befristete Arbeitsverträge von 24 auf 48 Monate verdoppelt. Diese Regelung soll befristet bis Ende 2030 gelten.
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Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen wird der sogenannte Handwerkerbonus reduziert. Der steuerliche Abzug für Handwerkerleistungen sinkt von 20 % auf 15 %. Damit reduziert sich die maximale Fördersumme von bisher 1.200 Euro auf künftig 900 Euro.
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