Einkommensteuer 2027: Grundfreibetrag auf 12.564 Euro angehoben
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 09:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. August 2026 den Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 veröffentlicht. Das Gesetzesvorhaben sieht eine Reihe von Anpassungen vor, die unter anderem den Grundfreibetrag, das Kindergeld sowie steuerliche Pauschbeträge betreffen. Ziel der Reform ist laut Ministerium insbesondere die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
Anpassungen bei Freibeträgen und Familienleistungen
Der Entwurf sieht eine schrittweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags vor. Dieser soll im Jahr 2027 zunächst auf 12.564 Euro steigen und im darauffolgenden Jahr 2028 einen Wert von 12.900 Euro erreichen.
Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes geplant: Ab 2027 sollen Familien monatlich 267 Euro pro Kind erhalten, ab 2028 steigt dieser Betrag auf 272 Euro.
Auch bei den Kinderfreibeträgen sind Korrekturen vorgesehen. Diese sollen im Jahr 2027 auf 7.128 Euro und im Jahr 2028 auf 7.308 Euro angehoben werden.
Für Arbeitnehmer sieht der Referentenentwurf zudem eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.430 Euro ab dem Jahr 2027 vor. Nach Berechnungen des Ministeriums würde eine Beispielfamilie mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro ab dem Jahr 2028 um über 600 Euro jährlich entlastet werden.
Steuerliche Änderungen für Fachkräfte und Haushalte
Der Entwurf beinhaltet jedoch nicht nur Entlastungen. Beim sogenannten Handwerkerbonus ist eine Reduzierung vorgesehen. Der Fördersatz soll auf 15 Prozent sinken, wobei die maximale Ersparnis auf 900 Euro begrenzt wird. Zudem ist eine Anhebung der Pauschsteuer für Minijobs auf 5 Prozent im Entwurf enthalten.
Für hohe Einkommen sieht die Reform eine Verschärfung vor. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent soll ab einem Einkommen von 250.000 Euro greifen.
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Zusätzlich soll eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro eingeführt werden. Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent plant das Ministerium für das Jahr 2028 ab einer Einkommensgrenze von 70.600 Euro anzuwenden.
Eine Neuerung betrifft die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Finanzminister Lars Klingbeil erläuterte, dass diese künftig auch in der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt werden soll. Der maximal zulässige Grundlohn für diese Regelung werde zum 1. Januar 2027 von bisher 50 Euro auf 75 Euro angehoben.
Rücknahme geplanter Kürzungen und finanzielles Volumen
Ursprünglich geplante Streichungen wurden teilweise wieder aus dem Entwurf entfernt. So wird der Freibetrag für Mitarbeiterrabatte gemäß § 8 Abs. 3 EStG vorerst beibehalten, da ein geplanter Subventionsabbau separat verfolgt werden soll.
Zuvor hatte unter anderem der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Loidl, die Streichung des Rabattfreibetrags von jährlich 1.080 Euro als verdeckte Gehaltskürzung kritisiert.
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Von dieser Maßnahme wären laut Rentenversicherung 1,4 Millionen Bürger betroffen gewesen. Durch die Rücknahme dieser Streichung steigen die prognostizierten Steuermindereinnahmen für das Jahr 2027 auf 1,55 Milliarden Euro an.
Das gesamte Entlastungsvolumen der Reform wird auf jährlich rund 10 Milliarden Euro brutto beziffert. Die Nettoentlastung soll im Jahr 2027 knapp 3 Milliarden Euro betragen und im Jahr 2028 auf rund 7 Milliarden Euro ansteigen.
Kritik von Verbänden und Opposition
Trotz der geplanten Entlastungen stößt der Entwurf auf deutliche Kritik. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete das Papier als Giftliste und gab an, dass die Nettoentlastung kaum 4 Milliarden Euro erreichen werde. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sowie weitere Experten kritisierten, dass die kalte Progression nur teilweise ausgeglichen werde. Laut IW wäre hierfür ein Volumen von 15 Milliarden Euro notwendig.
Die CDU warf der Regierungskoalition Wortbruch vor. Finanzminister Lars Klingbeil wies diese Vorwürfe zurück und betonte, dass der Koalitionsausschuss die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen gemeinsam beschlossen habe. Auch vonseiten der Grünen, der Linken, der AfD sowie verschiedener Wirtschaftsverbände wurde Kritik an den Plänen laut.
