Einkommensteuer 2027: Doppelbesteuerung bei Renten fällt weg
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 23:20 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem Jahr 2027 tritt in Deutschland eine umfassende Reform der Einkommensteuer in Kraft. Ein zentrales Element dieser Neuregelung ist der vollständige Wegfall der Doppelbesteuerung bei Altersbezügen. Insgesamt sieht das Reformpaket Entlastungen für die Steuerzahler in einer Größenordnung von bis zu 10 Milliarden Euro jährlich vor.
Anpassungen bei Freibeträgen und Steuersätzen
Im Zuge der Reform kommt es zu einer schrittweisen Anhebung wichtiger steuerlicher Kennzahlen. Der Grundfreibetrag soll bis zum Jahr 2028 auf 12.900 Euro steigen, nachdem er zuvor bei 12.348 Euro gelegen hatte. Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes auf 272 Euro sowie des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.430 Euro vorgesehen.
Für Steuerpflichtige ergeben sich daraus konkrete finanzielle Vorteile. So könne eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro pro Jahr ab 2028 mit einer Ersparnis von über 600 Euro jährlich rechnen.
Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Steuersätze angepasst: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent wird ab 250.000 Euro erhoben, während ein Höchstsatz von 47 Prozent ab einem Einkommen von 280.000 Euro vorgesehen ist.
Allerdings beinhaltet die Reform auch Kürzungen bei bestimmten Vergünstigungen. Der maximale Handwerkerbonus sinkt von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent, was einer Deckelung bei 900 Euro entspricht. Zudem ist eine Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer auf 5 Prozent geplant.
Einführung des neuen Altersvorsorgedepots
Ein weiterer Pfeiler der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot, das im Januar 2027 an den Start gehen soll. Dieses Modell sieht eine staatliche Förderung von bis zu 1.800 Euro pro Jahr vor.
Die Förderstruktur ist dabei gestaffelt: Für jeden investierten Euro gewährt der Staat einen Zuschuss von 50 Cent bis zu einer Grenze von 360 Euro. Darüber hinausgehende Beiträge bis zu 1.800 Euro werden mit 25 Cent pro Euro bezuschusst, woraus sich eine maximale jährliche Zulage von 540 Euro ergibt.
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Zusätzlich zur direkten Förderung ergeben sich steuerliche Vorteile über den Grenzsteuersatz. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent, der ab einem Einkommen von 70.000 Euro relevant wird, beläuft sich die Erstattung auf 443 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steigt dieser Vorteil auf 630 Euro.
Rahmenbedingungen für Einzahlungen und Entnahmen
Das Altersvorsorgedepot bietet Flexibilität bei der Besparung. Es ist möglich, bis zu zwei Verträge mit jeweils 6.840 Euro zu führen. Ungeförderte Einzahlungen sind bis zu einem Betrag von 11.880 Euro pro Jahr zulässig. Innerhalb des Depots bleiben Umschichtungen steuerfrei, zudem entfällt die Vorabpauschale.
In der Auszahlungsphase gelten spezifische Regeln für den geförderten Teil des Kapitals. Maximal 30 Prozent können als Einmalbetrag entnommen werden, während der verbleibende Teil als Rente oder über einen Auszahlplan bezogen werden muss.
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Bei einer Einmalauszahlung nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren kommt das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung. Im Vergleich dazu betrage die Abgeltungsteuer bei Anlagen außerhalb des Depots nach einer Teilfreistellung circa 19 Prozent.
Antragsverfahren und steuerliche Geltendmachung
Die staatliche Zulage für die Altersvorsorge wird auf Antrag gewährt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einkommensteuergesetz muss dieser Antrag bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres eingereicht werden, das auf das Beitragsjahr folgt. Um den Prozess zu vereinfachen, können Sparer einen Dauerzulageantrag stellen. Die Anbieter übermitteln die relevanten Daten elektronisch an die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die jährliche Bescheinigung über die Beiträge erfolgt automatisiert. In der Einkommensteuererklärung können die Vorteile über die Anlage AV geltend gemacht werden, um die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen sicherzustellen.
