Ehrenamtspauschale, Steuerfreie

Ehrenamtspauschale: Steuerfreie Entschädigung steigt auf 9 Euro pro Tag

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 21:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf passt steuerliche Regeln an Gerichtsurteile an und sieht höhere Pauschalen sowie neue Vorgaben für Auslandssachverhalte vor.

Lohnsteuerrichtlinien 2027: Entwurf bringt Änderungen für Arbeitgeber
Moderne architektonische Fassade eines Regierungsgebäudes mit geometrischen Schattenwürfen bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf zur Änderung der Lohnsteuerrichtlinien für das Jahr 2027 vorgelegt, wie aus einem Fachbericht vom 30. September 2026 hervorgeht. Mit dem Schritt werden die derzeit geltenden Richtlinien aus dem Jahr 2023 an zwischenzeitliche Gesetzesänderungen sowie an Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofs angepasst.

Das Inkrafttreten der Neufassung ist für den Tag nach der Veröffentlichung geplant, die Anwendung in der betrieblichen Praxis soll bundesweit ab dem 1. Januar 2027 erfolgen.

Anpassungen bei Betriebsveranstaltungen und Parkplätzen

Ein Schwerpunkt der Überarbeitung betrifft die Einarbeitung aktueller Rechtsprechung zu betrieblichen Sachbezügen. Bei Betriebsveranstaltungen entfallen die bisherigen festen Betragsgrenzen von 110 Euro beziehungsweise 60 Euro. Künftig sind laut Entwurf ausschließlich „übliche“ Sachleistungen steuerlich maßgebend. Die Richtlinienverwaltung vollzieht damit eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19. November 2025 (Aktenzeichen VI R 18/24) nach.

Zudem wird die steuerliche Handhabung von Stellplätzen neu gefasst: Werden Park- oder Einstellplätze der gesamten Belegschaft zur Nutzung überlassen, liegt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. September 2025 (Aktenzeichen VI R 7/23) kein geldwerter Vorteil und somit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

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Höhere Grenzen für Aufwandsentschädigungen

Für steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sieht das Finanzministerium spürbare Anhebungen vor, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen. Die monatliche Mindestgrenze steigt dabei von 250 Euro auf 275 Euro. Bei einer nur gelegentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit erhöht sich die steuerfreie Pauschalentschädigung von 8 Euro auf 9 Euro pro Kalendertag.

Vorgaben zu Auslandssachverhalten und Abfindungen

Präzisierungen betreffen darüber hinaus grenzüberschreitende Sachverhalte sowie das Lohnsteuerabzugsverfahren. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland wird der Höchstbetrag von monatlich 2.000 Euro für Lohnzahlungen ab dem Kalenderjahr 2026 gesetzlich festgeschrieben.

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Für das Homeoffice im Ausland gilt künftig, dass Zeiten bis zu 34 Tagen steuerlich unschädlich bleiben. Dies betrifft Regelungen im Verhältnis zu Luxemburg ab dem Jahr 2024 sowie zu den Niederlanden ab 2026. Sch schließlich wird in den neuen Richtlinien klargestellt, dass die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen über die Fünftelregelung bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr über die betriebliche Gehaltsabrechnung gewährt werden darf, sondern ausschließlich im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.

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