eHBA-Austausch bis 30. Juni: Heilberufsausweise müssen erneuert werden
15.06.2026 - 08:32:23 | boerse-global.de
Ein französisches Gericht verurteilte sie Mitte Juni 2026 wegen eines spektakulären Kunstraubs. Die Täter hatten seltene Originalausgaben russischer Weltliteratur aus Bibliotheken in ganz Europa gestohlen – und durch täuschend echte Fälschungen ersetzt.
Die Bande schlug in Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien und der Schweiz zu. Zu den gestohlenen Werken zählen Erstausgaben von Puschkin, Gogol und Lermontow. Der Gesamtschaden liegt bei mehreren Millionen Euro. Allein der Schaden in der französischen Nationalbibliothek beträgt rund 650.000 Euro. Der Haupttäter erhielt zusätzlich zur Haftstrafe ein lebenslanges Einreiseverbot.
Strafrechtliche Einordnung: Bis zu zehn Jahre Haft
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Urkundenfälschung ist in Deutschland nach § 267 StGB strafbar. Der Grundtatbestand sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre. Wer einen Strafbefehl erhält, muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – das schreibt die Strafprozessordnung vor.
Typische Fälle in der Praxis: manipulierte Arbeitszeugnisse, gefälschte Reisekostenabrechnungen, falsche Versicherungsanträge oder Studiennachweise. Auch das Fälschen von Kfz-Kennzeichen oder Unterschriften fällt darunter. Seit 2021 steht auch die Vorlage unrichtiger Krankmeldungen explizit unter Strafe. Verfahren beginnen oft mit Hausdurchsuchungen oder Anhörungsbögen.
Neue Personalausweise: Mehr Sicherheit, höhere Gebühren
Um Fälschungen zu erschweren, haben Behörden die Sicherheitsmerkmale von Ausweisdokumenten verstärkt. Seit Februar 2026 gelten bundesweit höhere Gebühren für Personalausweise. Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 46 Euro, wer jünger ist, zahlt 27,60 Euro. Grund sind gestiegene Herstellungskosten und Investitionen in die Fälschungssicherheit.
Auch im digitalen Bereich läuft die Modernisierung. Die Bundeszahnärztekammer warnt: Bestimmte elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 müssen bis zum 30. Juni 2026 ausgetauscht werden. Betroffen sind Ausweise mit IDEMIA-Chips von Anbietern wie SHC, D-Trust und medisign. Ohne Austausch sind wichtige Funktionen blockiert – etwa die elektronische Signatur für E-Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
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BGH-Urteil: Verschweigen entlastender Fakten ist wie Lügen
Parallel zur Fälschungsbekämpfung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Regeln für Berichterstattung verschärft. Ein Urteil vom Mai 2026, bekannt gegeben Anfang Juni, stellt klar: Wer in Veröffentlichungen entlastende Tatsachen bewusst verschweigt, macht sich rechtlich angreifbar – das gilt wie eine Lüge.
Schreibt jemand über eine Person und verwendet schwere Vorwürfe, müssen auch bekannte entlastende Umstände genannt werden. Das Landgericht Hamburg bestätigte diesen Kurs: Es verbot Behauptungen über angebliche Deportationspläne im Zusammenhang mit einem Treffen in Potsdam. Die Botschaft ist klar: Faktenbasierte und vollständige Darstellung ist nicht nur journalistische Pflicht, sondern auch rechtliche Notwendigkeit.
