EEG-Reform: Solarförderung ab 2027 ohne 20-Jahre-Garantie
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 21:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Ampel-Regierung stellt die Solarförderung auf den Kopf. Ab 2027 gibt es für neue kleine Dachanlagen keine feste Einspeisevergütung mehr. Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Mittwoch eine umfassende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie ein ergänzendes Netzpaket.
Ziel der Reform: Kosten senken und erneuerbare Energien stärker in den Strommarkt integrieren. Der Systemwechsel betrifft vor allem Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen.
Aus für die 20-Jahre-Garantie
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt für neu installierte kleine Dachanlagen die garantierte Vergütung über 20 Jahre. Stattdessen müssen Betreiber ihren Strom künftig direkt vermarkten.
Die Bundesregierung hat gestaffelte Übergangszahlungen beschlossen:
- 2027: Regelung gilt für Anlagen bis 50 Kilowatt
- 2028: Grenze sinkt auf 25 Kilowatt
- 2029/2030: Übergangsregelung nur noch für Anlagen unter 7 Kilowatt
Für Neuanlagen unter 25 Kilowatt ist nach der Übergangsphase ein Direktvermarktungsbonus vorgesehen. Dieser läuft über 48 Monate und beträgt 1,5 Cent pro Kilowattstunde.
Die Einspeisespitzen für neue Dachanlagen unter 100 Kilowatt werden auf 50 Prozent der Nennleistung gedeckelt. Das soll die Netzbelastung bei starker Sonneneinstrahlung reduzieren. Balkonkraftwerke bleiben von den Neuregelungen ausgenommen.
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Netzbetreiber müssen auf Entschädigungen verzichten
Das parallel verabschiedete Netzpaket soll den Netzausbau mit dem Zubau erneuerbarer Energien synchronisieren. Eine wesentliche Änderung betrifft den Redispatch – also Eingriffe der Netzbetreiber zur Vermeidung von Engpässen.
Künftig müssen Betreiber neuer Wind- und Solarparks in ausgewiesenen Engpassgebieten auf einen Teil ihrer Entschädigungszahlungen verzichten. Betroffen sind sogenannte „Hot Spots“ mit einer Abregelungsquote von über fünf Prozent.
Die Regelung: Bei Abregelungen zwischen 18 und 20 Prozent der Jahresstrommenge müssen Betreiber maximal sechs Jahre auf Entschädigungen verzichten. Das soll Anreize schaffen, Anlagen verstärkt in Regionen mit ausreichenden Netzkapazitäten zu errichten.
Bei Netzanschlüssen gilt künftig das Prinzip: Baureife Projekte werden bevorzugt behandelt. Eine Evaluierung ist nach zwei Jahren vorgesehen.
80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030
Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent steigern. Aktuell liegt er bei fast 60 Prozent. Für den Windkraft-Ausbau sollen zusätzlich 12 Gigawatt Leistung ausgeschrieben werden.
Im Bundeshaushalt 2027 sind rund 16,5 Milliarden Euro für die Förderung erneuerbarer Energien veranschlagt. Bis 2032 rechnet der Bund mit Gesamtausgaben von 12,8 Milliarden Euro für die angepassten Fördermaßnahmen.
Katherina Reiche bezeichnete die Reform als notwendigen Paradigmenwechsel. Die erneuerbaren Energien müssten „erwachsen“ werden. Umweltminister Carsten Schneider betonte die Einigung als wichtigen Kompromiss zur Sicherung der Ausbauziele.
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Kritik aus Koalition und Wirtschaft
Bis zuletzt gab es innerhalb der Regierungskoalition Diskussionsbedarf. Die SPD-Politikerin Scheer forderte grundlegende Änderungen und warnte vor Investitionsunsicherheiten.
Auch Branchenverbände übten scharfe Kritik. Sie befürchten, dass die neuen Regelungen den Ausbau der erneuerbaren Energien ausbremsen könnten. Besonders der Teilverzicht auf Entschädigungen bei Netzengpässen gilt als Risiko für die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte.
Damit die Neuregelungen wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können, fehlt noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Union. Die aktuelle Genehmigung für die deutsche Ökostrom-Förderung läuft Ende 2026 aus.
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