EEG-Reform: Sechs Jahre ohne Entschädigung könnten Windprojekte bremsen
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das begleitende Netzanschlusspaket stoßen auf breiten Widerstand. Zahlreiche Branchenvertreter sowie Landes- und Bundespolitiker warnen vor erheblichen Risiken für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Statt regulatorischer Hürden und drohender Ausbaustopps fordern Kritiker mehr marktwirtschaftliche Mechanismen und Anpassungen an den Regierungsentwürfen.
Bedenken der Windbranche bei Netzanbindung und Wirtschaftlichkeit
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) befürchtet erhebliche Einschnitte für Projektierer. Nach Verbandsangaben könnten kumulative Effekte aus dem vorliegenden EEG-Entwurf und dem Netzanschlusspaket die Wirtschaftlichkeit von Projekten drastisch schmälern und im schlechtesten Fall zu einem Ausbaustopp führen.
Der Verband fordert Korrekturen am sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der Wirkleistungsbegrenzung sowie am Referenzertragsmodell. Zudem verlangt der BWE ein separates Südsegment, die Streichung geplanter Regionen und eine vollständige Ablehnung der diskutierten Pachtbegrenzung. Ein zusätzliches Volumen von 12 Gigawatt werde nach Einschätzung des Verbands nur wirksam, wenn passende Rahmenbedingungen geschaffen würden.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek warnte in Stellungnahmen davor, dass die Reformpläne den Windausbau spürbar ausbremsen. Beim Redispatch-Vorbehalt sollen Betreiber in überlasteten Netzgebieten auf Entschädigungen verzichten, was laut Heidebroek zu Einnahmeverlusten von bis zu 20 Prozent führen und viele Projekte unfinanzierbar machen könne.
Zudem solle die Wirkleistungsbegrenzung bundesweit ab 2027 greifen – und dies auch für bereits geplante und finanzierte Vorhaben. In Sachsen-Anhalt gebe es derzeit 7 Gigawatt installierte Windleistung und weitere 2,3 Gigawatt in der Planungsphase, die von solchen Vorgaben tangiert werden könnten.
Widerstand aus den Bundesländern
Auch aus den Ländern formiert sich parteiübergreifend deutlicher Widerspruch. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther wandte sich mit deutlicher Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz und verwies darauf, dass die Pläne sowohl seinem Bundesland als auch dem Bund schaden könnten.
Günther kritisierte zu geringe Ausschreibungsvolumina für Windenergie an Land, wodurch selbst bereits genehmigte Projekte gefährdet seien. Zudem zeigte er sich irritiert über das geplante Ende garantierter Vergütungen für neue private Solardächer.
In Schleswig-Holstein, wo Anlagen ab 100 Kilowatt bereits seit 2012 in der Direktvermarktung sind, deckt die Erzeugung aus erneuerbaren Quellen rechnerisch 200 Prozent des Stromverbrauchs ab und stellt 90 Prozent der heimischen Stromerzeugung.
Der schleswig-holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt betonte ebenfalls das wachsende Investitionsrisiko und ein drohendes Nachlassen des Ausbautempos.
Beim Streitpunkt Redispatch-Vorbehalt sieht das Gesetzespaket vor, dass Neuanlagen in überlasteten Gebieten bei einer Abregelung von über 5 Prozent für die Dauer von sechs Jahren keine Entschädigung erhalten – gedeckelt auf bis zu 20 Prozent der Jahresstromerzeugung. Der ursprüngliche Entwurf sah sogar eine Frist von zehn Jahren ohne diese Obergrenze vor.
Der geplante Redispatch-Vorbehalt sieht vor, dass Neuanlagen in überlasteten Netzgebieten bei Abregelung über 5 Prozent für sechs Jahre keine Entschädigung erhalten — gedeckelt auf bis zu 20 Prozent der Jahresstromerzeugung. Für Projektierer bedeutet das: Die Wirtschaftlichkeit bereits geplanter und finanzierter Vorhaben steht zur Disposition. Unser kostenloser Report ordnet die geplanten Regelungen ein und zeigt, welche Stellschrauben Sie jetzt prüfen sollten. Kostenlosen Projektierer-Report jetzt anfordern
Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sah in einem Schreiben ebenfalls gravierenden Korrekturbedarf an zentralen Elementen des Reformpakets und stützte wesentliche Kritikpunkte der Länderseite. In einer zweistündigen Anhörung im Bundestag forderten Sachverständige weitreichende Nachbesserungen, wodurch der ursprüngliche parlamentarische Zeitplan zunehmend unter Druck gerät.
Vorgaben für Solaranlagen und Bundesratsinitiative
Bereits am 25. September 2026 bezog der Bundesrat Stellung zur EEG-Novelle, worauf die Bundesregierung am 30. September reagierte (Drucksache 21/8298). Die Länderkammer hatte in einer Stellungnahme rund 70 Änderungsvorschläge formuliert und das Vorgehen als fahrlässig eingestuft, insbesondere wegen kurzer Fristen ohne fundierte Datengrundlagen.
Zudem bemängelte der Bundesrat fehlende Beschleunigungsmaßnahmen für den Netzausbau und den Umstand, dass Großprojekte in kapazitätslimitierten Gebieten künftig keinen Anschlussanspruch mehr hätten. Die Bundesregierung lehnte die Änderungsvorschläge der Länder jedoch weitgehend ab. Für den 9. Oktober kündigte die Erneuerbare-Energien-Branche eine Demonstration in Berlin an.
Ein wesentlicher Konflikt betrifft Photovoltaik-Dachanlagen, auf die rund 65 Prozent der installierten Solarleistung in Deutschland entfallen:
- Der Regierungsentwurf sieht vor, die 20-jährige Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt auf eine dreijährige Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde (bei einem regulären Fördersatz von 6,2 Cent) zu reduzieren, gefolgt von einer verpflichtenden Direktvermarktung.
- Die Leistungsgrenzen sollen sukzessive sinken: 2027 unter 50 Kilowatt, 2028 unter 25 Kilowatt und bis 2030 unter 7 Kilowatt.
- Vorgesehen ist zudem ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für vier Jahre, während ab 100 Kilowatt Differenzverträge greifen sollen.
- Die Bundesländer fordern dagegen eine Direktvermarktung erst ab 7 Kilowatt, Übergangszahlungen für Anlagen unter 50 Kilowatt bis Ende 2030 und den Verzicht auf eine 50-Prozent-Einspeisegrenze.
Perspektiven der Bioenergie und alternative Reformkonzepte
Kritik äußerten auch Vertreter der Bioenergiebranche. Sie warnen vor einem Abbau gesicherter Leistung im Gigawattbereich, falls die Ausschreibungsvolumina nicht aufgestockt werden.
Während die Zielmarke von 9,5 Gigawatt installierter Leistung bis 2035 die Biomasseproduktion nur scheinbar stabilisiere, seien für den Erhalt des Niveaus mindestens 2.500 Megawatt jährlicher Zubau bis 2032 erforderlich. Die Bioenergieverbände fordern unter anderem einen Flexibilitätszuschlag von 130 Euro je Kilowatt sowie Anpassungen bei Überbauungsanforderungen.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) präsentierte eigene Vorschläge und betonte, Flexibilität zu ermöglichen sei der größte regulatorische Hebel. Eine Fraunhofer-Simulation zeige, dass 40 Gigawattstunden zusätzliche Batteriespeicherkapazität rund 88 Prozent weniger Hochpreisstunden bewirken, den Marktwert von Solarstrom um 35 Prozent steigern und den jährlichen EEG-Förderbedarf rechnerisch um bis zu 1,2 Milliarden Euro senken könnten.
In den parlamentarischen Verhandlungen brachte die CDU/CSU-Fraktion Ende September ein 40-seitiges Positionspapier ein, das eine frühere Reduktion des Förderzeitraums, Preisdeckel sowie Klarstellungen bei der Wirkleistung verlangt, was wiederum auf Kritik von Umweltverbänden und den Grünen stieß.
Die geplante Wirkleistungsbegrenzung soll bundesweit ab 2027 greifen — und laut Kritikern auch für bereits finanzierte Vorhaben gelten. Wer heute Projekte in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder anderen betroffenen Regionen stemmt, braucht einen belastbaren Fahrplan, bevor sich die Rahmenbedingungen ändern. Der Report bündelt die geplanten Eingriffe und die Forderungen der Branche in einer strukturierten Risikoübersicht. Risikoübersicht EEG-Novelle jetzt sichern
Ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft München im Auftrag des VKU beziffert das Einsparpotenzial einer Pachtobergrenze von 3,5 Prozent des Jahresumsatzes auf bis zu 13 Milliarden Euro bis 2045 gegenüber einem Szenario mit 10 Prozent Durchschnittspacht.
Da die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das bisherige EEG Ende 2026 ausläuft, steht der Gesetzgeber unter Zugzwang: Die Neuregelung muss planmäßig am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
