EEG-Reform: Kleine Solaranlagen bekommen 36 Monate Übergangsfrist
Veröffentlicht: 19.07.2026 um 00:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) legte am Freitag die überarbeiteten Referentenentwürfe für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Kernpunkte sind längere Übergangsfristen für kleine Solaranlagen und angepasste Entschädigungszahlungen bei Netzengpässen.
Kleine Solaranlagen bekommen längere Schonfrist
Ein zentraler Streitpunkt war die Zukunft der Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen. Anders als ursprünglich geplant, endet die feste Vergütung nicht abrupt. Stattdessen sieht der Entwurf eine schrittweise Umstellung vor.
Für kleine Solaranlagen – die Grenze liegt je nach Entwurfsstand zwischen 25 und 50 Kilowatt – wird die feste Einspeisevergütung ab Januar 2027 über 36 Monate abgeschmolzen. Hausbesitzer erhalten demnach bis 2029 eine befristete Übergangszahlung. Diese soll etwa einen Cent pro Kilowattstunde unter den bisherigen Werten liegen.
Ab 2030 ist die verpflichtende Direktvermarktung des erzeugten Stroms vorgesehen. Um den Umstieg zu erleichtern, ist ein vierjähriger Bonus für die Direktvermarktung im Gespräch.
Weniger Kürzungen bei Netzengpässen
Auch beim sogenannten Redispatch zeigt sich das Ministerium kompromissbereit. Kompensationszahlungen, die Betreiber erhalten, wenn ihre Anlagen wegen Netzengpässen abgeregelt werden, sollen nicht komplett gestrichen, sondern reduziert werden.
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Die Reform sieht eine Spitzenkappung vor: Ausgleichszahlungen entfallen erst, wenn eine Drosselung von mehr als 5 Prozent erfolgt. Bisher lag diese Grenze bei 3 Prozent. Ziel ist es, die Kosten für den Redispatch zu senken – sie beliefen sich zuletzt auf rund 3 Milliarden Euro jährlich.
Die gesamte EEG-Förderung belastete den Bundeshaushalt 2025 mit rund 16,5 Milliarden Euro.
Höheres Ziel für Biomasse
Neben der Solarenergie enthält das Paket Anpassungen für die Bioenergie. Das Ausbauziel für Biomasse wurde auf 9,5 Gigawatt bis 2035 angehoben. Trotz der Kürzungen hält das Ministerium am Ziel fest, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen.
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Der Zeitplan ist ambitioniert: Stellungnahmen von Ländern und Verbänden sind bis zum 22. Juli möglich. Das Bundeskabinett soll die Reform voraussichtlich am 29. Juli beschließen.
Geteiltes Echo aus Politik und Wirtschaft
Die Reaktionen auf die überarbeiteten Entwürfe fallen gemischt aus. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Entschärfung grundsätzlich, kritisierte jedoch die knappe Frist für die Prüfung. Aus der Solarbranche kamen Warnungen vor Investitionsrückgängen und Arbeitsplatzverlusten durch den perspektivischen Wegfall der festen Vergütung.
Innerhalb der Bundesregierung hatten zuvor das Umweltministerium und führende Sozialdemokraten Änderungen gefordert, um den Ausbau auf privaten Dächern nicht zu gefährden. Die Grünen und die Linke warnten vor einer Verlangsamung der Energiewende. Fachverbände wiesen zudem darauf hin, dass die Spitzenkappung die Kalkulation für Betreiber in Gebieten mit häufigen Netzengpässen erschweren könnte.
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