EEG-Reform 2027: Solaranlagen dürfen nur noch 50% einspeisen
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung bereitet eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, die erhebliche Änderungen für private und gewerbliche Betreiber von Solaranlagen vorsieht.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue Dach-Solaranlagen mit einer installierten Leistung von unter 100 Kilowatt dauerhaft in ihrer Einspeiseleistung begrenzt werden. Die maximale Abgabe in das öffentliche Netz wird demnach auf 50 Prozent der installierten Leistung festgeschrieben, unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem installiert ist.
Reformpläne und Ende der festen Einspeisevergütung
Neben der Leistungsbegrenzung plant die Bundesregierung weitere Einschnitte bei der Förderung. Wirtschaftsministerin Reiche beabsichtige, die feste Einspeisevergütung für neue Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt ab dem Jahr 2027 vollständig zu streichen.
Bundeskanzler Merz unterstrich dieses Vorhaben mit dem Ziel, geplante Steuersenkungen durch einen konsequenten Abbau von Subventionen zu finanzieren. In diesem Zusammenhang stellte der Kanzler die gesamte Solarförderung sowie die bisherigen Vergütungssätze zur Disposition.
Aktuell liegen die Vergütungssätze bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 Kilowatt und bei 12,34 Cent pro Kilowattstunde im Falle einer Volleinspeisung, wobei diese Sätze für 20 Jahre garantiert sind.
Die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien beliefen sich im Jahr 2024 auf insgesamt 22 Milliarden Euro, wovon 10,5 Milliarden Euro auf den Bereich Fotovoltaik entfielen. Die geplante Reform, über die der Bundestag nach der Sommerpause beraten wird, sieht vor, die Einspeisevergütung ab 2027 schrittweise zu senken und bis zum Jahr 2030 komplett auslaufen zu lassen.
Kritik aus Handwerk und Automobilindustrie
Gegen die Pläne regt sich Widerstand in verschiedenen Branchenverbänden. Der Bundesverband Solarhandwerk (BDSH) warnte vor einem massiven Fehlanreiz durch die pauschale 50-Prozent-Begrenzung. Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) kritisierte die Deckelung der Einspeiseleistung.
Die Bundesregierung bereitet eine EEG-Reform vor, die neue Dach-Solaranlagen ab 2027 auf 50 Prozent Einspeiseleistung begrenzen und die feste Einspeisevergütung schrittweise abschmelzen soll. Für Betreiber stellt sich damit die Frage, welche Maßnahmen bis zum Stichtag noch wirtschaftlich sind. Kostenlosen Report zur EEG-Reform anfordern
Da die Regelung am Netzverknüpfungspunkt greifen soll, wären hiervon nicht nur Heimspeicher, sondern auch Elektroautos betroffen, die für das bidirektionale Laden vorgesehen sind. Derzeit sind in Deutschland rund 2 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen, deren Potenzial als mobile Speicher durch die Neuregelung beeinträchtigt werden könnte.
Widersprüchliche Daten zur Netzstabilität
Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen unter anderem mit der Vermeidung von Netzüberlastungen. Dem widersprach der Chef des Speicherherstellers E3/DC, Andreas Piepenbrink. Er verwies auf eine Auswertung von Messdaten aus 110.000 Solaranlagen.
Am Pfingstsamstag 2026 hätten deutsche Solaranlagen zur Mittagszeit zwar 46 Gigawatt Strom erzeugt, während nur 41 Gigawatt verbraucht wurden, jedoch hätten lediglich 0,15 Prozent der Netzanschlüsse kritische Spannungswerte von über 253 Volt erreicht. Rund 80 Prozent der Anschlüsse hätten keinerlei Probleme aufgewiesen.
Laut Piepenbrink finde der Strom von Kleinanlagen bis 25 Kilowatt zu 98 Prozent direkt vor Ort Abnehmer. Er kritisierte, dass Netzbetreiber oft nur am Transformator und nicht entlang des Leitungszugs messen würden, was zu einer falschen Einschätzung der tatsächlichen Netzlast im Verteilnetz führe, in dem sich rund 5,5 Millionen Solaranlagen befinden.
Finanzielle Auswirkungen für Prosumer
Berechnungen der HTW Berlin verdeutlichen die möglichen Auswirkungen der 50-Prozent-Regelung. Bei einer 10-Kilowatt-Anlage mit einem 10-Kilowattstunden-Speicher würden die Abregelungsverluste bei einem intelligenten Speicherbetrieb nur etwa 1 Prozent des Jahresertrags ausmachen. Ohne Speicher und bei reiner Volleinspeisung könnten die Ertragsverluste hingegen zwischen 12 und 16 Prozent liegen.
Berechnungen der HTW Berlin zeigen: Ohne Speicher und bei reiner Volleinspeisung könnten die Ertragsverluste durch die geplante 50-Prozent-Regelung zwischen 12 und 16 Prozent des Jahresertrags liegen — mit intelligentem Speicherbetrieb dagegen nur rund 1 Prozent. Der Report zeigt, wann sich eine Speicher-Nachrüstung rechnet. Speicher-Check jetzt anfordern
Zusätzlich zu den Einspeisekürzungen plant die Bundesnetzagentur eine neue Netzgebühr für Besitzer von Solaranlagen in Höhe von bis zu 100 Euro pro Jahr. Begründet wird dies damit, dass Prosumer das Netz zwar tagsüber weniger, in den Abendstunden jedoch im gleichen Maße wie Haushalte ohne Solaranlage beanspruchen würden.
Ausnahmen seien lediglich für Balkonkraftwerke vorgesehen. Währenddessen registrierte die Verbraucherzentrale Sachsen bereits jetzt vermehrt Fälle, in denen Netzbetreiber die Auszahlung der zustehenden Einspeisevergütung verzögern oder verweigern. Betroffenen wird geraten, bei Verzug eine Frist von rund zwei Wochen per Einwurf-Einschreiben zu setzen.
