EEG-Pachtdeckel: Bis zu 13 Milliarden Euro Entlastung bis 2045 möglich
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 unter Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht eine gesetzliche Begrenzung der Pachtzahlungen für Windenergieanlagen an Land vor.
Wie aus einem Bericht vom 4. Oktober 2026 hervorgeht, sollen die Pachten künftig auf 3,5 Prozent des vor Betriebsbeginn errechneten Bruttojahresertrags gedeckelt werden. Ziel der Maßnahme ist es, den Bundeshaushalt über Einsparungen bei den Förderkosten nach dem EEG zu entlasten.
Vorgaben und Strafzahlungen im Gesetzentwurf
Die vorgesehene Pachtobergrenze soll für eine Dauer von 20 Jahren gelten. In früheren Überlegungen war zunächst ein niedrigerer Satz von 2,5 Prozent im Gespräch gewesen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums entspricht die nun anvisierte Grenze einer Pacht von maximal rund 35.000 Euro pro durchschnittlicher Anlage und Jahr.
Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Neuanlagen, die über das EEG gefördert werden. Pachtverträge in der Branche weisen typischerweise Laufzeiten von 25 Jahren auf.
Zur Durchsetzung der Vorgabe sieht der Entwurf Sanktionen vor: Bei Verstößen gegen die Obergrenze droht eine Strafzahlung von 50 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Jahr. Der Bundestagsausschuss berät am 14. Oktober über die Vorlage. Die Verabschiedung des EEG und des begleitenden Netzpakets ist für Mitte Oktober geplant, wobei der Deutsche Bundestag der Novelle noch zustimmen muss.
Berechnetes Einsparpotenzial für den Bundeshaushalt
Hintergrund der Initiative sind die hohen staatlichen Ausgaben für die Energiewende: Im Jahr 2025 betrugen die Bundessubventionen für erneuerbare Energien rund 17 Milliarden Euro, und für 2026 wird eine Summe in ähnlicher Höhe erwartet.
Der Entwurf des EEG 2027 sieht vor, Pachten für EEG-geförderte Windanlagen an Land auf 3,5 Prozent des vor Betriebsbeginn errechneten Bruttojahresertrags zu begrenzen — bei Verstößen drohen 50 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Jahr. Wer Flächen verpachtet oder Anlagen betreibt, sollte die eigene Vertragsstruktur jetzt auf den Prüfstand stellen. Unser kostenloser Leitfaden fasst die vorgesehenen Vorgaben zusammen, zeigt Prüfpunkte für bestehende Pachtverträge und rechnet die Erlösunterschiede zwischen 3,5 und 5 Prozent Pacht durch. Kostenlosen Leitfaden zum EEG-Pachtdeckel anfordern
Ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), über das am 5. Oktober 2026 berichtet wurde, beziffert den finanziellen Entlastungseffekt.
Demnach könnte die Begrenzung auf 3,5 Prozent des Jahresumsatzes den Bundeshaushalt bis zum Jahr 2045 um rund 13 Milliarden Euro entlasten, wenn man von bundesweiten Durchschnittspachten in Höhe von 10 Prozent ausgeht. Dies entspräche einer jährlichen Einsparung von rund 1,1 Milliarden Euro.
Je nach zugrunde gelegter Vergleichspacht von 5 bis 20 Prozent schwanke das gesamte Einsparpotenzial zwischen rund 3 und 37 Milliarden Euro. Bei einem Satz von 3,5 Prozent läge die Pacht laut FfE im Schnitt bei rund 32.000 Euro je Windrad und Jahr, beziehungsweise je nach Anlagentyp zwischen 24.000 und 37.000 Euro.
Auch der VKU beziffert den Durchschnitt bei diesem Satz auf rund 32.000 Euro jährlich. Wie stark die tatsächlichen Erlöse bisher divergierten, zeigen Daten der Plattform CaeliWind aus dem Jahr 2023: Dort wurden Flächen im Schnitt für 8.674 Euro pro Hektar und Jahr auktioniert, woraus das Portal Beträge von 130.000 bis 306.000 Euro je Windrad und Jahr ermittelte.
Widerspruch aus Verbänden und Finanzwirtschaft
Gegen die Pläne formiert sich Widerstand aus unterschiedlichen Sektoren. Eine Gruppe von 18 Banken warnte vor zusätzlichen Kosten, wachsender bürokratischer Belastung, erhöhter Rechtsunsicherheit sowie steigenden Finanzierungskosten infolge der Neuregelung. Wald- und Landbesitzerverbände halten den Pachtdeckel laut einem Gutachten für verfassungswidrig.
Pachtverträge in der Windbranche laufen typischerweise 25 Jahre — der geplante Pachtdeckel soll dagegen nur 20 Jahre gelten und ausschließlich Neuanlagen betreffen, die über das EEG gefördert werden. Für Flächeneigentümer und Betreiber entsteht daraus die Frage, wie sich laufende und künftige Vereinbarungen tragfähig gestalten lassen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die vorgesehenen Regelungen ein und liefert eine Szenariorechnung, die zeigt, was ein Satz von 3,5 Prozent gegenüber 5 Prozent je Anlage und Jahr bedeutet. Leitfaden zur Pachtvertrags-Prüfung jetzt anfordern
Kritik kommt zudem aus den Branchenverbänden: Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) befürchtet, dass ein bundesweit einheitlicher Deckel Vorhaben gefährden könnte, da die Pachtniveaus regional stark voneinander abweichen. Der VKU wiederum sprach sich für einen regional differenzierten Deckelkorridor von 3 bis 5 Prozent der Erlöse aus.
Auch aus der Projektentwicklung gibt es Einwände: Ein nicht namentlich genanntes Unternehmen bezeichnete den Ansatz als zu pauschal. Zwar sei der Markt zuvor teilweise überhitzt gewesen und unrealistische Pachtversprechen hätten Vertrauen gekostet, nötig seien jedoch transparente und wirtschaftlich tragfähige Vergütungsmodelle.
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