EEG-Novelle: Unionsfraktion legt 86 Änderungsvorschläge zur Förderung vor
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Deutschen Bundestag haben die Beratungen zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begonnen. Das Gesetzgebungsverfahren wird von einer intensiven politischen Debatte begleitet, da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein umfassendes Forderungspapier mit 86 Änderungsvorschlägen vorgelegt hat. Beobachter rechnen mit einem deutlichen Konflikt innerhalb der parlamentarischen Abstimmungsprozesse.
Unionsfraktion fordert Paradigmenwechsel in der Förderung
Das 40-seitige Papier der Unionsfraktion sieht einen grundlegenden Umbau der bisherigen Förderstruktur vor. Ein zentraler Punkt ist die Forderung, sämtliche EEG-Ausschreibungen ab dem Jahr 2028 zu beenden. Stattdessen solle ein verbindlicher und langfristig vorhersehbarer Pfad für den vollständigen Ausstieg aus der Förderung erneuerbarer Energien (EE) etabliert werden, der im Jahr 2045 endet.
Die Vorschläge sehen zudem eine schrittweise Verkürzung der Förderdauer für Neuanlagen vor. Während für Inbetriebnahmen im Jahr 2027 noch ein Zeitraum von 18 Jahren vorgesehen ist, soll dieser bei einem Netzanschluss ab 2030 auf 15 Jahre und ab 2035 auf 10 Jahre sinken. Ein letzter Zuschlag für einen Zeitraum von sieben Jahren wird für 2028 vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Vergütungshöhen setzt die Union auf eine Absenkung: Bei Windkraft an Land wird ein Wert von 5,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angestrebt, bei Photovoltaik (PV) eine Spanne zwischen 4,0 und 7,5 ct/kWh.
Zudem solle die maximale förderfähige Anlagengröße für Freiflächen-Solaranlagen von derzeit 50 Megawatt (MW) auf 20 MW reduziert werden. Bei der Bioenergie fordert die Fraktion hingegen ein deutlich höheres Ausbauziel von 22.500 MW, während der vorliegende Regierungsentwurf 9.000 MW vorsieht.
Kritik von Politik und Wirtschaft
Die Pläne der Union stoßen auf scharfe Kritik. Grünen-Chef Felix Banaszak warf der Fraktion vor, durch den Aufbau neuer Bürokratie rund 430.000 Arbeitsplätze zu gefährden. Jede Kilowattstunde aus regenerativen Quellen mache Deutschland unabhängiger von teuren Energieimporten. Auch der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sprach von einer Gefährdung der sicheren Energieversorgung.
Aus der Finanzwirtschaft kam ebenfalls Gegenwind. In einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche warnten Bankenvertreter vor einem neuen Bürokratiemoloch. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser betonte, dass ohne Nachbesserungen ein Stillstand in der Energiepolitik drohe, was negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Resilienz und den Arbeitsmarkt hätte.
Die Unionsfraktion hat 86 Änderungsvorschläge zur EEG-Novelle vorgelegt — darunter ein geplanter Förderstopp-Pfad ab 2028, eine schrittweise sinkende Förderdauer und neue Vergütungshöchstwerte. Wer Projekte in der Pipeline hat, sollte die Vorschläge jetzt einordnen. Der kostenlose Leitfaden fasst die geplanten Änderungen zusammen und zeigt Handlungsoptionen. Kostenlosen Leitfaden zur EEG-Novelle anfordern
Demgegenüber ordnete BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig das Papier Ende September als eine Position ein, die noch nicht abschließend innerhalb der Unionsfraktion abgestimmt sei und daher nicht überbewertet werden sollte.
Wissenschaftliche Analysen warnen vor Investitionsrückgang
Untersuchungen der Bertelsmann-Stiftung und der GWS verdeutlichen die potenziellen ökonomischen Folgen der Gesetzespläne. Während bei Beibehaltung des bisherigen Ausbaupfads bis 2035 über 270.000 neue Arbeitsplätze und Brancheninvestitionen von 79 Milliarden Euro möglich wären, ließen die aktuellen Pläne dieses Potenzial auf 83.500 Stellen und 52 Milliarden Euro schrumpfen.
Experten von BCG warnten zudem, dass die EEG-Novelle und das geplante Netzpaket rund 30 Prozent der Projekte in der aktuellen Pipeline gefährden könnten. Dies könne laut BCG-Partner Lars Holm zu einem massiven Branchensterben führen. Die Energy Watch Group wies in einem Politikpapier darauf hin, dass bei Umsetzung des Kabinettsentwurfs jährliche Strompreissteigerungen von bis zu 25 Milliarden Euro für die Gesamtwirtschaft drohen könnten.
Branchenlage und rechtliche Einschätzung
Die Solarbranche verzeichnete zuletzt eine ambivalente Entwicklung. Zwar waren Ende August 2026 gut 6,3 Millionen Anlagen in Betrieb und die Stromproduktion lag bis Ende September mit 90,2 Terawattstunden (TWh) bereits über dem Gesamtwert des Vorjahres. Gleichzeitig meldeten Unternehmen wie Calor Energy, BSH, RCT Power GmbH und die Enerparc AG im September Insolvenz an.
Die geplanten Änderungen am EEG könnten laut Branchenanalysen einen erheblichen Teil der aktuellen Projekt-Pipeline gefährden — von der 20-MW-Grenze für Freiflächen bis zur kürzeren Förderdauer. Der kostenlose Leitfaden hilft Ihnen, die Förderfähigkeit Ihrer Anlagen nach Größe zu prüfen und Risiken früh zu erkennen. Leitfaden zur Förderfähigkeit jetzt sichern
Eine Analyse der Stiftung Umweltenergierecht hebt hervor, dass der Regierungsentwurf für das EEG 2027 einen Paradigmenwechsel markiert. Ab Anfang 2027 soll die klassische Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) entfallen.
Eine Marktprämien-Direktvermarktung wäre erst ab 25 kW möglich, was für Kleinstanlagen unter dieser Grenze das Ende einer dauerhaften finanziellen Förderung bedeuten würde. Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen wurden, soll der bisherige Förderrahmen hingegen unverändert bleiben.
