Edeka übernimmt 178 Tegut-Märkte – Experten warnen vor weniger Wettbewerb
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:10 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer Lebensmittelhändler Edeka darf 178 Tegut-Supermärkte übernehmen, muss aber wegen kartellrechtlicher Bedenken auf 24 weitere Standorte zunächst verzichten.
Übernahme unter Auflagen
Das Bundeskartellamt gab die Übernahme der 178 Märkte in dieser Woche frei. Edeka wollte ursprünglich 202 der rund 300 Tegut-Filialen erwerben und weiterbetreiben. Für die 24 nicht freigegebenen Standorte gilt eine Sperre von vier Jahren.
Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter verhindert der Verzicht Verschlechterungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen. Zum Übernahmepaket gehören außerdem das Tegut-Logistikzentrum in Hünfeld-Michelsrombach, die Bäckerei Herzberger und 41 personallose Teo-Minimärkte.
Experten warnen vor Marktkonzentration
Der Präsident der Monopolkommission, Tomaso Duso, bezeichnete das Verschwinden eines weiteren Händlers als schmerzhaft für den Wettbewerb. Die vier großen Handelsgruppen Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland vereinten bereits mehr als 90 Prozent der Umsätze im deutschen Lebensmitteleinzelhandel.
Duso warnte vor Nachteilen für Verbraucher und forderte eine besonders aufmerksame Kontrolle, damit die großen Anbieter Preise nicht hochtreiben oder Innovationen verhindern. Die Monopolkommission hatte bereits Ende 2025 vor einer zunehmenden Konzentration gewarnt.
Edeka weist Kritik zurück
Edeka erklärte, das Bundeskartellamt habe die Übernahme in jedem regionalen Absatzmarkt sorgfältig geprüft und keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs bei den freigegebenen Filialen festgestellt. Ein Sprecher verwies auf rund 3.700 Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie den Erhalt der wohnortnahen Nahversorgung.
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels verteidigte die Übernahme. Wenn Händler Verbraucher nicht ausreichend überzeugten und deshalb aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Markt ausschieden, sei es für alle von Vorteil, wenn andere Händler die Märkte weiterführten.
Weitere Käufer im Gespräch
Die Schweizer Genossenschaft Migros hatte im März angekündigt, Tegut verkaufen zu wollen. Die Marke soll aufgegeben werden. Tegut wurde 1947 in Fulda gegründet, gehört seit 2013 zur Migros-Gruppe und beschäftigt nach deren Angaben knapp 7.500 Menschen.
Die Smart-Store-Kette Tante Enso erhielt bereits die Freigabe für 36 Tegut-Märkte. Rewe möchte bis zu 40 Filialen übernehmen; über diesen Antrag ist noch nicht entschieden. Was aus den übrigen Tegut-Standorten wird, bleibt offen.
Wettbewerb entscheidet sich vor Ort
Die Übernahme betrifft nicht nur die Zahl der Tegut-Filialen, sondern die konkrete Wettbewerbssituation in einzelnen Regionen. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb deshalb nicht pauschal untersagt, sondern 24 Standorte ausgenommen. Edeka darf diese Märkte vier Jahre lang weder kaufen noch Miet- oder Anschlussmietverträge abschließen. Damit sollen alternative Betreiber eine realistische Chance erhalten.
Für Kundinnen und Kunden bleibt die Entwicklung dennoch ambivalent. Edeka kann den Betrieb von 178 Märkten und damit einen großen Teil der Tegut-Nahversorgung sichern. Zugleich verschwindet mit Tegut ein eigenständiger Anbieter; in den betroffenen Regionen kann die Auswahl langfristig kleiner werden. Besonders relevant ist das für ländliche Orte, in denen ein einzelner Supermarkt eine zentrale Versorgungsfunktion übernimmt.
Offene Fragen für Beschäftigte und Lieferanten
Der Verkauf ist mit der Edeka-Freigabe nicht vollständig abgeschlossen. Für die 24 ausgeschlossenen Standorte müssen andere Betreiber gefunden werden; über die geplante Übernahme weiterer Märkte durch Rewe ist noch nicht entschieden. Auch bei den übernommenen Filialen steht die schrittweise Integration in den Edeka-Verbund noch bevor.
Die Folgen reichen über den Einkauf hinaus. Tegut beschäftigt knapp 7.500 Menschen und arbeitet mit regionalen sowie kleineren Lieferanten zusammen. Für Beschäftigte hängt die weitere Perspektive vom jeweiligen Betreiber und dessen Organisationsstruktur ab; Lieferanten müssen damit rechnen, dass Sortimente, Einkaufsbedingungen und Listungen neu bewertet werden. Der Fall zeigt damit, dass kartellrechtliche Freigaben zwar regionale Wettbewerbsschutzmaßnahmen enthalten können, aber nicht alle sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines Eigentümerwechsels regeln.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Hessen: Edeka darf Tegut übernehmen - diese Filialen in Hessen aber nicht“ (29.09.2026)
Der Bericht bestätige die Freigabe von 178 Märkten und stelle die elf zunächst ausgeschlossenen hessischen Standorte in den Mittelpunkt. Er hebe hervor, dass für diese Filialen andere Betreiber infrage kämen und eine Schließung nicht automatisch feststehe; außerdem verweise er auf die noch laufende Prüfung des Rewe-Vorhabens.
Merkur: „Edeka übernimmt 178 Tegut-Märkte – doch 24 Filialen bleiben außen vor“ (29.09.2026)
Der Artikel bestätige den kartellrechtlichen Kompromiss, setze den Schwerpunkt aber auf die regionalen Märkte und die Folgen für Lieferanten. Er schreibe, in 34 regionalen Märkten hätten sich die Wettbewerbsbedingungen ohne den Verzicht erheblich verschlechtert; offen bleibe, welche Sortimente und Arbeitsbedingungen nach dem Betreiberwechsel tatsächlich gelten würden.
Beide Berichte stimmten darin überein, dass Edeka den Großteil der Tegut-Märkte übernehmen dürfe und 24 Standorte zunächst ausgenommen seien. Unterschiede ergäben sich vor allem beim Blickwinkel: Der eine Bericht betone die regionale Nahversorgung und konkrete hessische Filialen, der andere die Folgen für Lieferanten und Beschäftigte.
