EU-Portal, Zeitaufwand

eDeclaration: EU-Portal spart Unternehmen 73% Zeitaufwand

26.06.2026 - 00:10:52 | boerse-global.de

Die EU einigt sich auf ein digitales Portal für Arbeitnehmerentsendungen, das Bürokratie abbaut und Kosten senkt.

EU-Portal eDeclaration: Entlastung für Unternehmen bei Entsendungen
EU-Portal - Eine Gruppe von Geschäftsleuten arbeitet in einem modernen Büro zusammen, um digitale Dokumente zu prüfen und zu besprechen. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Unternehmen bei grenzüberschreitenden Einsätzen gemacht. In der Nacht zum 24. Juni 2026 einigten sich die Entscheidungsträger auf ein digitales Portal für die Arbeitnehmerentsendung – die sogenannte eDeclaration.

Das System ersetzt die bisher 27 unterschiedlichen nationalen Portale durch ein standardisiertes elektronisches Formular. Dieses umfasst nur noch 41 Datenpunkte, womit rund 300 verschiedene nationale Meldepflichten entfallen. Unternehmen könnten dadurch 73 Prozent des Zeitaufwands und 58 Prozent der Kosten einsparen. Jährlich betrifft die Neuerung rund 3,6 Millionen Entsendungen im EU-Binnenmarkt.

Kritik von Wirtschaftsverbänden

Doch es gibt auch Kritik. Wirtschaftsverbände wie die BDA bemängeln, dass die Teilnahme am Portal für die Mitgliedstaaten vorerst freiwillig bleibt. Zudem steht eine weitere Erleichterung im Raum: Bereits Anfang Mai 2026 erzielten die Verhandler eine Trilogeinigung, nach der die Pflicht zur A1-Bescheinigung bei kurzen Dienstreisen entfallen könnte. Bei Einsätzen von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen soll die Meldepflicht künftig – außer im Bausektor – nicht mehr greifen. Die formelle Annahme durch Rat und Parlament steht noch aus.

KI-Compliance: Frist läuft am 2. August ab

Unternehmen, die KI-Systeme im Personalwesen oder anderen sensiblen Bereichen einsetzen, müssen sich auf den 2. August 2026 vorbereiten. Ab dann gelten wesentliche Compliance-Pflichten der EU-KI-Verordnung für sogenannte Hochrisiko-Systeme.

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Betroffene Betriebe müssen bis dahin eine vollständige Inventur ihrer KI-Anwendungen sowie eine Risikoanalyse durchführen. Die Verordnung verlangt ein aktives Risikomanagement, lückenlose Dokumentation und angemessene menschliche Aufsicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Fachleute raten besonders kleinen und mittleren Unternehmen zu einer zeitnahen Bestandsaufnahme.

Arbeitszeitgesetz: Reform mit Tarifvorbehalt

Auch im nationalen Arbeitsrecht zeichnen sich Änderungen ab. Ein Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht vor, dass Abweichungen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit künftig nur noch auf Basis von Tarifverträgen zulässig sind. Zudem soll eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung festgeschrieben werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisierte den Tarifvorbehalt als deutliche Belastung für den Mittelstand. Der Entwurf durchläuft nun die weiteren parlamentarischen Instanzen – beginnend mit der Ressortabstimmung und der Befassung im Kabinett.

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Urteil schützt vor AGG-Hoppern

Für Personalabteilungen gibt es eine wichtige Klarstellung: Das Arbeitsgericht Trier wies am 25. Juni 2026 die Klage eines sogenannten „AGG-Hoppers“ ab. Der Kläger hatte eine Praxisleitung wegen einer angeblich geschlechterdiskriminierenden Stellenanzeige auf Entschädigung verklagt.

Die Richter sahen keinen ernsthaften Bewerbungswillen und werteten das Vorgehen als rechtsmissbräuchlich. Der Kläger war bereits im September 2024 vor dem Bundesarbeitsgericht mit einer ähnlichen Strategie gescheitert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Neue Pflichten für Online-Händler

Neben den HR-Themen müssen Online-Händler seit dem 19. Juni 2026 neue Vorgaben beachten. Gemäß einer EU-Richtlinie ist die Implementierung eines zweistufigen Widerrufsbuttons („Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“) nun verpflichtend.

Im Bildungssektor laufen derweil wichtige Fristen: Die Universität Würzburg, die sich um den Status als Exzellenzuniversität bewirbt, nimmt Bewerbungen für das Deutschlandstipendium noch bis zum 16. Juli 2026 entgegen. Auch die Universität Bremen sucht für das Wintersemester wissenschaftliches Personal – ebenfalls mit Bewerbungsfrist am 16. Juli 2026.

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