E-Scooter-Verbot, BSAG

E-Scooter-Verbot: BSAG untersagt Mitnahme wegen Brandrisiko

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 22:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Wegen möglicher Akku-Brände bleiben E-Scooter bei der BSAG und im VBN-ÖPNV ausgeschlossen, während Regionalzüge weiterhin ausgenommen sind.

BSAG hält E-Scooter-Verbot in Bussen und Straßenbahnen aufrecht
Leerer Innenraum einer modernen Straßenbahn mit Sitzen und Haltestangen in einer urbanen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) setzt weiterhin auf strenge Sicherheitsvorgaben im öffentlichen Personennahverkehr und untersagt die Mitnahme von E-Scootern in ihren Fahrzeugen.

Wie aus einem Bericht vom 20. September 2026 hervorgeht, begründet das Verkehrsunternehmen diese Entscheidung mit dem potenziellen Brandrisiko, das von den verbauten Lithium-Ionen-Akkus der elektrischen Tretroller ausgeht. Damit folgt der Betrieb einer Linie, die bereits in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Verkehrsverbünden in Deutschland für Diskussionen gesorgt hat.

Sicherheitsbedenken und räumlicher Geltungsbereich

Die Entscheidung, E-Scooter aus Bussen und Straßenbahnen zu verbannen, basiert primär auf Brandschutzaspekten. BSAG-Referent Jakob Robben bestätigte in diesem Zusammenhang, dass die bestehende Regelung nicht gelockert wird.

Das Verbot gilt dabei nicht nur punktuell, sondern erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN). Damit müssen sich Pendler und Fahrgäste in der gesamten Region darauf einstellen, dass die Kombination aus E-Scooter und öffentlichem Nahverkehr in Bussen und Bahnen bis auf Weiteres nicht möglich ist.

Hintergrund dieser Maßnahmen sind internationale Vorfälle und technische Einschätzungen, wonach die Akkumulatoren der Kleinstelektrofahrzeuge bei Defekten oder Überhitzung schwer kontrollierbare Brände auslösen können. In den engen Räumen von Bussen und Straßenbahnen wird dies als erhebliches Risiko für die Sicherheit der Passagiere eingestuft.

Differenzierung im Schienenverkehr

Trotz der restriktiven Haltung in den städtischen Verkehrsmitteln gibt es eine wesentliche Ausnahme in der Region. Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist von dem Verbot der BSAG nicht betroffen.

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Fahrgäste können ihre E-Scooter somit weiterhin in Regionalzügen mitführen, sofern keine anderweitigen Vorschriften der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen entgegenstehen. Diese Differenzierung verdeutlicht die unterschiedlichen Sicherheitsbewertungen zwischen dem klassischen Eisenbahnbetrieb und dem straßengebundenen ÖPNV beziehungsweise der Straßenbahn.

Politischer Widerstand aus den Stadtteilen

Die Aufrechterhaltung des Verbots stößt jedoch nicht überall auf Zustimmung. Insbesondere auf kommunalpolitischer Ebene formiert sich Widerstand gegen die Entscheidung der Verkehrsbetriebe. Der Beirat Borgfeld hat sich jüngst einstimmig für eine Aufhebung des E-Scooter-Verbots ausgesprochen.

Die Lokalpolitiker sehen in der aktuellen Regelung ein Hindernis für die Mobilitätswende, da E-Scooter oft als wichtiges Bindeglied für die sogenannte letzte Meile zwischen Haltestelle und dem eigentlichen Ziel dienen.

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Die Forderung des Beirats wurde direkt an die zuständige Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal adressiert. Damit liegt der Ball nun im politischen Raum, wobei abzuwarten bleibt, ob die Sicherheitsbedenken der BSAG schwerer wiegen als die politischen Bestrebungen zur Förderung intermodaler Mobilitätskonzepte.

Bislang zeigt sich das Verkehrsunternehmen unbeeindruckt von den Forderungen aus dem Stadtteilbeirat und priorisiert den Schutz der Fahrgäste vor technischen Brandgefahren.

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