E-Scooter-Unfälle: +38% Anstieg zwingt Städte zu Verbotszonen
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 08:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts steigender Unfallzahlen und zunehmender Beschwerden über Gefahrensituationen in Fußgängerzonen intensivieren deutsche und österreichische Städte ihre Regulierungsmaßnahmen für E-Scooter. Den Auftakt macht die Stadt Stolberg mit einer neuen Verbotszone, während bundesweite Präventionskampagnen die Sicherheit junger Fahrer in den Fokus rücken.
Wie Anfang September 2026 berichtet wurde, hat die Stadt Stolberg im Steinweg eine erste Verbotszone für E-Scooter eingerichtet. Die Verwaltung reagierte damit auf anhaltende Beschwerden von Geschäftsleuten über Gefahrenmomente in der dortigen Fußgängerzone. Zur Kennzeichnung der neuen Regelung wurde erstmals ein entsprechendes Verkehrsschild im Stadtgebiet aufgestellt.
Auch andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus verschärfen ihre Satzungen. Die Stadt Werl im Kreis Soest untersagte laut Berichten vom 1. September 2026 die Nutzung von E-Scootern in der zentralen Fußgängerzone, wobei dieses Verbot sowohl private als auch Leihfahrzeuge umfasst.
Ziel der Maßnahme sei die Gewährleistung der Sicherheit für Fußgänger; Verstöße sollen konsequent mit Bußgeldern geahndet werden. In Wiener Neustadt tritt zum 7. September 2026 ein Fahrverbot in der Fußgängerzone in Kraft, das größtenteils den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr abdeckt, in Teilbereichen wie der Böheimgasse jedoch rund um die Uhr gilt.
Dort wurden in den vergangenen zwei Jahren bereits 500 Abmahnungen und 50 Anzeigen registriert. Die Strafen können laut den dortigen Behörden bis zu 726 Euro betragen.
Signifikanter Anstieg der Unfallzahlen im Jahr 2025
Die restriktiven Maßnahmen der Städte korrespondieren mit einer besorgniserregenden Unfallstatistik. In Nordrhein-Westfalen verunglückten im Jahr 2025 insgesamt 4.456 E-Scooter-Fahrer, was einer Steigerung von 46,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders auffällig ist der Anteil junger Menschen: 54,8 % der Verunglückten waren unter 25 Jahre alt; insgesamt wurden sechs Todesopfer registriert.
Bundesweit zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) stieg die Zahl der E-Scooter-Unfälle im Jahr 2025 um 38,1 % auf rund 16.500 Fälle. Dabei kamen 38 Personen ums Leben, was eine Zunahme der Todesfälle um 40,7 % bedeutet. Im Vergleich dazu stiegen Unfälle mit Fahrrädern oder Pedelecs lediglich um 4 % auf rund 97.000 Fälle an.
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle ist 2025 um 38 Prozent gestiegen – besonders betroffen sind junge Fahrer unter 25. Jetzt führen immer mehr Städte Verbotszonen ein, und Verstöße werden teuer. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Regeln gelten und wie Sie Ihre Kinder sicher unterwegs wissen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Präventionsinitiativen und Forderungen nach Bildung
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, startete der DVR gemeinsam mit Unfallkassen und Berufsgenossenschaften eine Jugendaktion für die Jahre 2026 bis 2028. Die Initiative setzt auf Workshops, Sicherheitstrainings und Online-Kampagnen, um insbesondere die Zielgruppe der unter 25-Jährigen für die Risiken im Umgang mit E-Scootern zu sensibilisieren.
Ergänzend dazu beginnt die Polizei im Märkischen Kreis am 7. September 2026 an der Realschule Hemberg das „Projekt E“, welches Schülern der achten Klassen die geltenden Verkehrsregeln vermitteln soll.
In Hamburg forderte eine Stiftung bereits die Einführung von Theorie-Unterricht für Jugendliche, der an die Anforderungen eines Mofa-Führerscheins angelehnt sein sollte. In Wiesbaden reagieren die Behörden durch eine verstärkte Kooperation zwischen Stadt- und Landespolizei, um den Kontrolldruck auf E-Scooter-Fahrer zu erhöhen.
Rechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten
Ein falscher Gehweg kann teuer werden: Wer mit dem E-Scooter einen Gehweg befährt, der nur für Radfahrer freigegeben ist, verliert im Schadensfall seinen kompletten Versicherungsschutz. Unser Leitfaden erklärt die wichtigsten Verkehrsregeln und hilft Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Leitfaden zu E-Scooter-Regeln jetzt sichern
Neben kommunalen Verboten verdeutlicht die aktuelle Rechtsprechung die Risiken für Nutzer bei Regelverstößen. Ein Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg aus dem Mai 2025 (Az. 3 C 2052/24) unterstreicht die Haftungsrisiken: Ein E-Scooter-Fahrer verlor seinen Anspruch auf Schadenersatz vollständig, nachdem er einen Gehweg befahren hatte, der lediglich für Radfahrer freigegeben war (Zusatzzeichen 1022-10).
Das Gericht stellte klar, dass E-Scooter nur auf Flächen zulässig sind, die explizit durch das Zeichen 1022-16 für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben wurden. Zudem müsse beim Befahren freigegebener Gehwege die Schrittgeschwindigkeit strikt eingehalten werden.
