E-Scooter, Deutschland

E-Scooter in Deutschland: Versicherungspflicht und Mindestalter von 14 Jahren

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kontrollen in mehreren Städten deckten fehlenden Versicherungsschutz, unzulässige Fahrten und weitere Verstöße bei E-Scootern auf.
Eine menschenleere, nasse Asphaltstraße bei Morgendämmerung mit langen Schatten und verschwommenen Fahrbahnmarkierungen. Illustration mit AI erstellt.

Am 23. Oktober 2026 hat eine Streife der Polizeidirektion Ludwigshafen gegen 06:20 Uhr in Speyer einen 45-jährigen Fahrer eines E-Scooters kontrolliert. Da an dem Elektrokleinstfahrzeug keine Versicherungsplakette angebracht war, überprüften die Beamten den Status des Gefährts.

Die Abfrage ergab, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Gegen den Fahrer wurde daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet. Der Vorfall reiht sich in eine Serie bundesweiter Verkehrskontrollen ein, bei denen die Polizei regelmäßig Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz feststellt.

Strafverfahren bei Fahrten ohne gültige Versicherungsplakette

Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Wer ohne gültige Versicherungsplakette im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, begeht keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Ähnliche Verstöße registrierten die Behörden in den vergangenen Tagen in mehreren Bundesländern. Am 22. Oktober 2026 stellte die Polizeiinspektion Wittlich gegen 21:45 Uhr in Salmtal im Rosengarten einen 53-jährigen E-Scooter-Fahrer aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land fest, der ebenfalls ohne ordnungsgemäße Versicherung fuhr.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein. Am selben Tag fiel der Polizeiinspektion Pfaffenhofen an der Ilm gegen 16:15 Uhr ein 30-jähriger Fahrer in der Türltorstraße auf. Er befuhr unzulässigerweise den Gehweg und hatte an seinem Gefährt ein veraltetes Versicherungskennzeichen montiert, was eine Strafanzeige nach sich zog.

In Dessau stoppte die Polizei Sachsen-Anhalt um 13:45 Uhr einen 18-Jährigen auf einem Elektrokleinstfahrzeug ohne Kennzeichen und ohne Haftpflichtnachweis. Neben der Untersagung der Weiterfahrt fertigten die Beamten eine Strafanzeige.

In Einbeck überprüfte die Polizeiinspektion Northeim um 14:15 Uhr am Kohnser Weg einen 25-jährigen Fahrer, dessen Versicherungsschutz bereits im Vorjahr abgelaufen war. Ein Drogenschnelltest wies zudem den Konsum von Cannabis nach, woraufhin eine Blutprobe entnommen und mehrere Verfahren eröffnet wurden.

Kontrollaktionen decken zahlreiche Verstöße auf

Erweiterte Kontrollen zeigen das Ausmaß der Beanstandungen im städtischen Raum. Bei einer gezielten Aktion der Polizei Rheinfelden am 21. Oktober 2026 zwischen 18:30 und 20:30 Uhr wurden im Innenstadtbereich 7 E-Scooter-Fahrende wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.

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Zudem stellten die Einsatzkräfte 12 Verstöße wegen des unberechtigten Befahrens der Fußgängerzone fest, einen Fall des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel sowie einen Verstoß gegen das Mindestalter, da der Fahrer noch keine 14 Jahre alt war.

Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle der Polizeistation Mörfelden-Walldorf und der Stadtpolizei im Bereich der Bertha-von-Suttner-Schule sowie auf dem Verbindungsweg Mörfelden–Walldorf wurden zwischen 12:30 und 15:30 Uhr insgesamt 136 E-Scooter, 2 Fahrräder und 141 Personen überprüft.

Die Einsatzkräfte leiteten 8 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauchs ein, stellten 7 E-Scooter sicher und ahndeten 10 Ordnungswidrigkeiten.

In Heidenheim überprüfte die Polizei bei einer mehrstündigen Innenstadtkontrolle 68 Fahrzeuge, darunter 52 E-Scooter. Die Kontrolle führte zur Einleitung von 3 Verfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und zur Sicherstellung von 12 E-Scootern. Bei einem Fahrzeug war die Betriebserlaubnis durch Softwaremanipulation zur Geschwindigkeitserhöhung erloschen.

Bei Kontrollen der Polizeistation und des Ordnungsamts Bad Orb in Bad Orb und Bad Soden-Salmünster wurden nach Hinweisen aus der Bevölkerung 18 Fahrzeuge geprüft; dabei registrierten die Beamten unter anderem 2 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sicherten 2 Fahrzeuge und ahndeten Verstöße gegen Altersvorgaben sowie das unzulässige Fahren zu zweit.

Die Stadtpolizei Pfungstadt wies anlässlich einer zweitägigen Schwerpunktkontrolle auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aufweisen und in Deutschland erst ab einem Alter von 14 Jahren geführt werden.

Auch Pkw ohne Zulassung und Versicherung im Visier

Die Pflicht zum Versicherungsschutz gilt für Kraftfahrzeuge aller Klassen. Am 20. Oktober 2026 kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Northeim um 14:39 Uhr am Hullerser Tor in Einbeck einen VW Passat ohne Zulassungsplaketten. Der 43-jährige Fahrer aus Alfeld hatte den Wagen am Vortag abgemeldet, wodurch auch der Versicherungsschutz erloschen war. Kennzeichen wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.

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Am 22. Oktober 2026 unterband die Polizei in Alteglofsheim gegen 21:40 Uhr die Fahrt eines 39-jährigen Fahrers, dessen Auto nicht mehr zugelassen und unversichert war; ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.

Zudem stoppte das Polizeirevier Hoyerswerda an einem Dienstagmorgen in Königswartha einen 25-jährigen Fahrer eines Ford Mondeo mit defekter Kennzeichenbeleuchtung, der weder eine gültige Fahrerlaubnis noch eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorweisen konnte. Die Kennzeichen wurden daraufhin entstempelt.

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