E-Scooter-Haftung: Vermieter müssen künftig auch ohne eigenes Verschulden zahlen
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 22:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen von Justizministerin Stefanie Hubig passieren lassen. Die Länderkammer rief zum entsprechenden Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuss nicht an.
Künftig gelten für E-Scooter dieselben Haftungsgrundsätze wie für andere Kraftfahrzeuge. Damit haften gewerbliche Vermieter als Halter künftig verschuldensunabhängig und müssen für Unfallkosten aufkommen, wenn der eigentliche Verursacher nicht belangt werden kann.
Zuvor hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen, und am 09.07.2026 hatte der Bundestag die Regierungsvorlage unverändert verabschiedet. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden.
Schließung einer Haftungslücke für Geschädigte
Die Neuregelung soll bestehende Schutzlücken im Straßenverkehr schließen. Flottenbetreiber genießen nach der Begründung wirtschaftliche Vorteile durch den Betrieb ihrer Verleihsysteme und sollen daher auch das damit verbundene Betriebsrisiko tragen.
Bislang war die Halterhaftung für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h gesetzlich ausgeschlossen. Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen neben E-Scootern auch Segways zählen, fallen künftig nicht mehr unter diesen Ausschluss. Langsame Nutzfahrzeuge in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft bleiben dagegen weiterhin von der Halterhaftung ausgenommen.
Für Geschädigte bringt das Gesetz deutliche Erleichterungen. Die Neuregelung greift auch dann, wenn Fußgänger über einen nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scooter stolpern und sich verletzen. Bisher mussten Betroffene nachweisen, wer den Roller konkret gefahren und falsch abgestellt hatte.
Dieser Nachweis entfällt nun. Bei Leih-E-Rollern gilt im Regelfall das Vermietunternehmen als Halter. Opfer müssen den verantwortlichen Fahrer nicht mehr identifizieren und können ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Flottenanbieters geltend machen.
Gesetzliche Neuregelung und Haftungsgrenzen
Der Kern der Gesetzesänderung liegt in der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes: In § 8 Nr. 1 StVG wird eine Ausnahme für Fahrzeuge nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) eingefügt. Damit haftet der Halter künftig verschuldensunabhängig nach § 7 Abs. 1 StVG, während der Fahrer nach § 18 Abs. 1 StVG in Anspruch genommen werden kann.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen passieren lassen: Für Leih-E-Scooter gilt künftig dieselbe verschuldensunabhängige Halterhaftung wie für andere Kraftfahrzeuge — Sie haften als Halter, auch wenn der Fahrer nicht belangt werden kann. Unser kostenloser Report zeigt Ihnen, wie Sie Haftungsrisiko, Versicherungsschutz und Regresswege für Ihre Flotte sauber aufstellen. Kostenlosen Haftungs-Report für Flottenbetreiber anfordern
Die Halterhaftung ist dabei gesetzlich gedeckelt. Nach § 12 StVG liegt die Höchstgrenze bei 5 Mio. Euro für Personenschäden sowie bei 1 Mio. Euro für Sachschäden.
Das Inkrafttreten ist für den ersten Tag des Quartals vorgesehen, das auf die Verkündung folgt: Erfolgt die Verkündung bis zum 30.09.2026, treten die Vorschriften bereits zum 01.10.2026 in Kraft, andernfalls zum 01.01.2027. Für die Anwendung ist nach § 65 Abs. 4 StVG der jeweilige Unfalltag maßgeblich.
Starker Anstieg der Unfallzahlen im Stadtverkehr
E-Scooter sind in Deutschland seit Sommer 2019 für den Straßenverkehr zugelassen. Seitdem ist der Bestand rasant gewachsen: Wurden 2020 bundesweit rund 180.000 versicherte Fahrzeuge registriert, stieg die Zahl bis 2023 auf rund 990.000 E-Scooter an, was mehr als einer Verfünffachung innerhalb von drei Jahren entspricht.
Parallel zur Fahrzeugflotte stieg auch das Unfallaufkommen deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verzeichnete die Polizei im Jahr 2020 noch 5.860 Unfallbeteiligte mit Elektrokleinstfahrzeugen; im Jahr 2024 lag diese Zahl bereits bei 12.509 Beteiligten.
Für das Jahr 2022 registrierte die Behörde über 8.260 Unfälle mit Personenschaden, darunter mehr als 1.200 Schwerverletzte, was einem Anstieg von fast 50% gegenüber dem Vorjahr entsprach.
Rund 40 Prozent aller Schädigungen Dritter durch E-Scooter gehen laut GDV auf vermietete Roller zurück — bei nur etwa 20 Prozent Anteil am Bestand. Mit der beschlossenen Halterhaftung wandert dieses Risiko direkt zu Ihnen als Betreiber. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Versicherungsschutz und Regresspflichten prüfen, bevor die ersten Fälle auf Ihrem Tisch landen. Leitfaden Versicherung und Regress jetzt sichern
Im Jahr 2023 waren Elektrokleinstfahrzeuge bei 6.465 Unfällen die Hauptverursacher, wobei rund 1.500 Schadensfälle ohne Regulierung blieben. Im vergangenen Jahr kam es bundesweit zu fast 16.500 Unfällen mit Verletzten oder Toten, ein Zuwachs von 38,1% im Vergleich zum Vorjahr.
Nach Erhebungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachten vermietete E-Scooter rund 40% aller Schädigungen Dritter durch diese Fahrzeuggattung, obwohl Leihroller lediglich einen Anteil von rund 20% an allen genutzten E-Scootern ausmachten.
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